Müssen wir den Elektriker zahlen?

15 Antworten

Die Argumentation der Hausverwaltung ist absolut nachvollziehbar.

Da Ihr ohne Rücksprache die Reparatur in Auftrag gegeben habt, dürft Ihr natürlich die entstandenen Kosten auch allein tragen.

.... bei uns bezahlt ja immer der Besteller und wenn wir Vermieter bestellen, bezahlen wir auch.

Warum Mieter uns oft nicht einbinden, habe ich nicht zu kommentieren.

Und in sanierten Häusern muß doch eine Sicherung gar nicht getauscht werden, oder übersehe ich etwas?

Für den Herd sind drei vorgesehen und somit ist es nicht tragisch, wenn eine ausfällt.

Ihr habt den Elektriker beauftragt, ohne vorher mit dem Eigentümer zu sprechen. Das war ein Fehler.

Es zahlt immer der Auftraggeber, also ihr.

Es zahlt derjenige, der den Auftrag auslöst. Alles andere wäre nur Kulanz des Vermieters.

Nun meint die Hausverwaltung dass sie noch Gewährleistung auf die sanierten Wohnungen haben und sue somit die Reperatur bezahlt bekommen hätten wären ihre eigenen Elektriker bei uns gewesen.

 

Da könnte die Verwaltung recht haben.

Lactron  14.09.2017, 11:22

nicht nur "könnte"... sie hat Recht...

ChristianLE  14.09.2017, 12:00
@Lactron

Warum? Weißt Du, dass hierauf eine Gewährleistung besteht? Darauf wollte ich hinaus.

Ihr... Da der Hauseigentümer das Recht hat, seinen eigenen Handwerker zu beauftragen. Wenn ihr aus eigeninitiative handelt... dann zahlt ihr aus eurer Kasse. Jetzt habt ihr einen Vertrag mit dem beauftragten Elektriker und nicht die Eigentümer...

Für die Zukunft... Immer erst abklären. Dann hat man halt mal ein WE kein Herd... dass überlebt man schon.

Wenn man es genau nimmt...:

  1. telefonisch den Mangel nennen
  2. wenn keine Reaktion, dann schriftlich mit einschreiben (einer Deadline, ich glaube 2 Wochen oder so) und Info auf das telefongespräch + Info, dass ihr nach ablauf der Frist einen Handwerker beauftragt, der den Mangel behebt. Diese Kosten zieht ihr dann bei der nächsten Miete ab (muss auch angegeben werden)
  3. wenn keine Reaktion, dann könnt ihr jemanden beauftragen

ACHTUNG! Das ist NICHT WASSERDICHT und wenn der Vermieter einen einigermaßen guten Anwalt hat... dann wird es bestimmt wieder unangenehm.

Schluss und endlich, zahlt ihr jetzt erst mal.

Vielleicht könnte der Vermieter die Rechnung nehmen und seinem Elektriker vorlegen zur Kostenübernahme... aber sein Elektriker hat eigentlich das "Recht auf Nachbesserung"... somit hat man ihm das genommen und es wäre alles nur auf Kulanz und er muss keinen Cent rechtlich bezahlen.