Müssen wir den Elektriker zahlen?
Hallo Community.
Folgendes Szenario:
Wir sind umgezogen und durften ca. 1 Woche vor Mietbeginn in die Wohnung. Das Gebäude selbst ist ein sanierter Altbau. Nun wollten wir natürlich unseren E-Herd angeschlossen bekommen. Und da Samstag war hatten wir schon dahingehend Probleme einen Elektriker zu finden. Als wir dann jemanden hatten und er uns den Herd angeschlossen hatte, viel auf dass die Sicherung zum Herd defekt war. Der Elektriker tauschte diese kurzerhand aus. Wir bezahlten den Anschluss. Der andere Teil der Rechnung ging an die Hausverwaltung.
Nun meint die Hausverwaltung dass sie noch Gewährleistung auf die sanierten Wohnungen haben und sue somit die Reperatur bezahlt bekommen hätten wären ihre eigenen Elektriker bei uns gewesen. Dazu kommt dass wir den Elektriker 2 Tage vor Mietbeginn bei uns hatten und die Hausverwaltung vorher nicht von uns informiert wurde. Jedoch war es ein Samstag und der Elektriker war ja eigentlich nur zum Anschluss bestellt. Er hat dann nur durch den Austausch seine Arbeit korrekt abschließen können.
Nun die Frage. Wer muss die Kosten tragen?
LG
15 Antworten
Die Argumentation der Hausverwaltung ist absolut nachvollziehbar.
Da Ihr ohne Rücksprache die Reparatur in Auftrag gegeben habt, dürft Ihr natürlich die entstandenen Kosten auch allein tragen.
.... bei uns bezahlt ja immer der Besteller und wenn wir Vermieter bestellen, bezahlen wir auch.
Warum Mieter uns oft nicht einbinden, habe ich nicht zu kommentieren.
Und in sanierten Häusern muß doch eine Sicherung gar nicht getauscht werden, oder übersehe ich etwas?
Für den Herd sind drei vorgesehen und somit ist es nicht tragisch, wenn eine ausfällt.
Ihr habt den Elektriker beauftragt, ohne vorher mit dem Eigentümer zu sprechen. Das war ein Fehler.
Es zahlt immer der Auftraggeber, also ihr.
Es zahlt derjenige, der den Auftrag auslöst. Alles andere wäre nur Kulanz des Vermieters.
Nun meint die Hausverwaltung dass sie noch Gewährleistung auf die sanierten Wohnungen haben und sue somit die Reperatur bezahlt bekommen hätten wären ihre eigenen Elektriker bei uns gewesen.
Da könnte die Verwaltung recht haben.
Warum? Weißt Du, dass hierauf eine Gewährleistung besteht? Darauf wollte ich hinaus.
Ihr... Da der Hauseigentümer das Recht hat, seinen eigenen Handwerker zu beauftragen. Wenn ihr aus eigeninitiative handelt... dann zahlt ihr aus eurer Kasse. Jetzt habt ihr einen Vertrag mit dem beauftragten Elektriker und nicht die Eigentümer...
Für die Zukunft... Immer erst abklären. Dann hat man halt mal ein WE kein Herd... dass überlebt man schon.
Wenn man es genau nimmt...:
- telefonisch den Mangel nennen
- wenn keine Reaktion, dann schriftlich mit einschreiben (einer Deadline, ich glaube 2 Wochen oder so) und Info auf das telefongespräch + Info, dass ihr nach ablauf der Frist einen Handwerker beauftragt, der den Mangel behebt. Diese Kosten zieht ihr dann bei der nächsten Miete ab (muss auch angegeben werden)
- wenn keine Reaktion, dann könnt ihr jemanden beauftragen
ACHTUNG! Das ist NICHT WASSERDICHT und wenn der Vermieter einen einigermaßen guten Anwalt hat... dann wird es bestimmt wieder unangenehm.
Schluss und endlich, zahlt ihr jetzt erst mal.
Vielleicht könnte der Vermieter die Rechnung nehmen und seinem Elektriker vorlegen zur Kostenübernahme... aber sein Elektriker hat eigentlich das "Recht auf Nachbesserung"... somit hat man ihm das genommen und es wäre alles nur auf Kulanz und er muss keinen Cent rechtlich bezahlen.
nicht nur "könnte"... sie hat Recht...