Wer zahlt Beleuchtung im Bad
Hallo,
bei mir im Bad (kein Tageslicht) ist nur über dem Spiegel eine kleine Lampe, durch die das Bad nicht hell genug wird. An der Decke ist nichts installiert.
Ist der Vermieter in dem Fall dazu verpflichtet an der Decke zusätzliche Lampen zu installieren oder wäre dies eine Angegelegenheit des Mieters?
12 Antworten
Der Vermieter ist nur verpflichtet den Zustand zu erhalten, der bei Anmietung der Wohnung vorhanden war.
Wenn der Mieter Änderungen wünscht, muss das der Mieter immer selbst bezahlen.
Jede Änderung der Elektroinstallation an dem Mietobjekt muss vorher vom Vermieter schriftlich genehmigt werden
und
muss von einem zugelassenen Fachmann/Fachfirma ausgeführt werden!
Nein, zumindest dann nicht, wenn mit dem VM nichts vereinbart wurde.
Nein, wenn dort von Anfang an keine Lampe ist und so gemietet wird, dann ist der VM nicht verpflichtet eine Lampe anzubringen. Vielleicht ist die Stärke der Wandbirne auch nicht ausreichend. Mal probieren. Es kommt auf die Größe des Bades an um das beurteilen zu können.
Bei Besichtigung der Wohnung hing an der Decke ein kabel an dem man eine Lampe anschließen könnte. Da das Bad anschließend renoviert wurde, blieb danach nur noch die eine übrig
Sprich mit dem Vermieter, er kann doch sicherlich den Anschluss an der Decke wiederherstellen lassen.
Ich nehme an, dass du dir die Wohnung angesehen hast, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast. Das besagt eigentlich schon alles. Wenn du bei der Installation einer Deckenlampe einen Fehler machst, bist du haftbar. Der Eigentümer kann sogar verlangen, dass das von einem Fachbetrieb ordentlich ausgeführt wird.