Wer zahlt ein Privatgutachten?

6 Antworten

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Wer die Musik (sprich das Gutachten) bestellt, zahlt.

Dein Lüftungsverhalten ist korrekt, keinesfalls musst du 6 x tgl. 20 Minuten lüften. Die Gerichte bestätigen als ausreichend 2 bis 3x tgl, 5 bis 10 Minuten.

Im Schlafzimmer reichen 16 bis 18°C. Das ist allgemein so als optimal gesichert.

Was tun? Nicht zahlen, Begründung mangels Rechtsgrundlage.

Hättest du den Gutachter beauftragt, würde die HV auch nicht zahlen. Vor Gericht hätte das Gutachten der HV keinen Bestand.

Insgesamt scheint das Gutachten inkompetent und parteiisch. WAr der Gutachter ein amtlich zugelassener Fachmann? Hat er sich überhaupt ausgewiesen?

Setze nochmals schriftlich (Einwurfeinschreiben) einen Termin für die Mangelbeseitigung und kündige bei Verfristung an, dass du selbst eine Fachfirma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

  1. Eine Rechnung ist immer vom Auftraggeber der Leistung als Vertragspartner des Leistenden zu bezahlen. Du könntest vom Vermieter zu einer Schadensersatzleistung herangezogen werden. Die hat aber der Vermieter nicht gefordert.
  2. Du solltest hinsichtlioch der Rechnujngsbezahlung keinen Schriftverkehr mehr mit dem Vermieter führen. Wenn der Vermieter meint, er sei im Recht, dann soll er doch ein Zahlungsklage vorbringen, wenn diese überhaupt vom AG zugelassen wird.
  3. Du sprichst von Stockflecken, nicht von Schimmelbefall, die nach einem Starkregen an der Wand sichtbar wurden. Ist diese einen Außenwand? Sind sichtbar Schäden an der Fassade erkennbar? Wurde innen eine Feuchtemessung an der Wand durchgeführt? Hast du bisher die relative Luftfeuchtigkeit in deinem Schlafzimmer gemessen? Messprotokoll wäre gut.
trockenleger  24.01.2021, 16:57

Wie soll denn was gemessen werden? Wieso erkenne ich aus einer Feuchtemessung woher die Feuchte stammt? So einfach geht das nicht und hilft auch niemand. Wie misst man denn die Feuchte, würde mich schon mal interessieren?

Gerhart  24.01.2021, 21:59
@trockenleger

Üblicherweise ist die Innenwand mit Putz überzogen. Die feuchte Raumluft wird vom Putz aufgenommen. Mit einem Feuchtemessgerät kann die %tuale Feuchte des Putzes gemessen werden.

gizzydd 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 18:46

Hi, danke für die Antwort. ich habe seit dem Termin ein Protokoll über Lüftungen, Temperatur und RH geführt. Hygrometer war schon vorher vorhanden. RH bewegt sich durchschnittlichzwischen 47 und 58% über den Tag. Zwischen 18 und 20° die Temp. Die betreffende Wand ist eine Außenwand, genauer gesagt sogar eine Nordwand. Der Putz an der Aussenfassade sieht ok aus (sofern ich das beurteilen kann) , nur hier und da sind einige Stellen abgebröselt. Allerdings war im Sommer mal eine Regenrinne, nahe des Raumes außen defekt, der Regen prasselte dann fröhlich gegen die Hauswand. Ich weiß nicht ob das Einfluss haben könnte.

Der Herr hat Temperatur und RH gemessen und ein Wärmebildfoto von der Wand gemacht. Außerdem die Wandtemperaturen gemessen. Die Wand war teilweise mehr als 5° kälter als die Wand daneben. Auf dem Foto war erkennbar dass vor allem die unteren Ecken sehr viel kälter sind. Sogar hinter der Fußleiste. Die Flecken treten aber eher mittig von der Wand, bis ca 1 m Höhe auf. In den Ecken sind gar keine Flecken, obwohl da die kältesten Stellen sind. Ich weiß aber nicht wie sich alles physikalisch verhält. Ich wohne übrigens im EG. Laut dem Protokoll ist die Wand im Kern trocken, aber es wurde keine Bohrung gemacht. Und überhaupt auch nur in diesem einen Raum gemessen.

Heute habe ich zufällig von einer Nachbarin erfahren, dass wohl auch andere Hausbewohner Probleme mit Feuchtigkeit an der Nordwand haben. Wie da vorgegangen wurde konnte ich aber nicht erfahren.

Schimmelprobeme werden immer gerne dem Mieter in die Schuhe geschoben ...

Du solltest nicht locker lassen und entweder einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen oder zum Mieterbund gehen

ggfls. ist auch eine Mietminderung möglich, dass aber nur nach Beratung, nicht auf eigene Faust

trockenleger  12.03.2021, 15:07

Das ist mir neu, wie soll ein Anwalt wissen woher die Feuchte kommt? So einfach geht das nicht.

Ich gebe der Hausverwaltung recht, wenn sie sagt, dass meistens der Mieter mit seinem Heiz- und Lüftungsverhalten die Schuld hat.

In diesem Fall scheint das nicht so zu sein. 3x täglich für 10 Minuten Fenster GANZ auf (nicht auf Kipp) und anschließend immer auf Raumtemperatur aufheizen.

Dokumentiere dein Heiz- und Lüftungsverhalten. Danach drehst du den Spies um, schreibst ein Einschreiben an die HV und forderst unter angemessener Fristsetzung zur Behebung des Mangels auf. Verstreicht die Frist fruchtlos, wäre Mietminderung geboten. Und die Rechnung des Gutachters (hat er dir seinen Gutachterausweis gezeigt?) können die sich mal irgendwohin schieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
trockenleger  24.01.2021, 16:53

Ja, wenn das so einfach wäre. Oft ist es falsch mit den pauschalen Angaben zum Lüftungsverhalten. Man muss immer auf den Feuchtegehalt achten. Was nützen die zehn Minuten Fenster auf, wenn die Luft außen mehr Feuchte hat als innen?

Außerdem, wieso zehn Minuten - bis alles abkühlt?

Nach meinen Erfahrungen ist fast immer der Vermieter schuld, dies schon deswegen weil eine vernünftige Beschreibung zur Nutzung fehlt.

Wie lüftet man nun richtig? Siehe dazu auch die Lüftungsempfehlung auf meiner Homepage. www.haus-schwamm.de

Was jedoch richtig ist, man muss sowohl Feuchte als auch Temperatur kontrollieren mittels Thermohygrometer und am sichersten mit einem Datenlogger (mit Zeit,- und Datum) aufzeichnen. Außerdem sollte auch Temperatur und Feuchte sowohl innen als auch außen festgehalten werden.

Weitere Informationen bekommt man, wenn die Fassade auf Feuchteaufnahme geprüft wird. Ist diese Wasserabweisend oder saugt sie sich wie ein Schwamm voll. Wie gut ist die Wärmedämmung?

Auch hierzu nachlesen auf meiner Homepage.

gizzydd 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 18:57

Hallo zusammen, danke für die Antworten. Also ich Lüfte normalerweise 3 mal täglich mit komplett Fenster auf. Die Kippfunktion nutze ich nie,da ich da nicht das Gefühl von frischer Luft hätte. Bei den jetzigen Temperaturen Lüfte ich meist nur 5 bis 7 min, ich schau dann immer aufs Thermometer, damit es nicht zu kalt wird. In der wärmeren Jahreszeit Lüfte ich natürlich auch länger. Grundsätzlich alles abhängig vom Wetter.

Laut dem SV soll ich ja 6 mal 20 min Lüften. Aber das finde ich unzumutbar, ich befürchte, der Raum würde auskühlen und ich hätte enorme Energiekosten. Und lt MietVertr. soll im Winter Lüften auf ein "normales Maß" beschränkt werden. 6mal 20 min, finde ich alles andere als normal, vor allem bei Minusgraden, da würde die Wand vlt noch mehr auskühlen oder nicht? Also alles wirkt auf mich irgendwie widersprüchlich und ich habe das Gefühl die HV will einfach nur das Problem von sich abschieben um Kosten zu sparen...