Wer zahlt ein Privatgutachten?
Hallo zusammen,
Nach einer Schadensmeldung bzgl Stockflecken an der Wand, die nach starkem Regen auftraten, schickte mir meine Hausverwaltung direkt einen Sachverständigen.
Schon bei der Meldung am Telefon, zu dem Zeitpunkt lagen der HV nichtmal Bilder vor, sagte die Dame "Ja meistens liegt es eh am Mieter, sind Sie sicher, dass wir jemanden schicken sollen?"
Da ich immer richtig Lüfte/Heize und Allergiker bin, habe ich natürlich darauf bestanden.
Nun, der "Sachverständige" der HV hat hier einige Messungen durchgeführt und natürlich (wahrscheinlich schon lange vorm Betreten der Wohnung) stand für Ihn fest, es sei meine Schuld.
19,5°C hielt er im Schlafzimmer für "viel zu kalt" ich soll dauerhaft auf 20-22° aufheizen und zudem 6 mal täglich 20 Min Lüften, am besten quer durch die Wohnung.
Die HV möchte jetzt natürlich dass ich den Sachverständigen bezahle, den sie beauftragt hat und hat mir die Rechnung zu kommen lassen, die an die HV adressiert ist.
Allerdings habe ich mit niemandem einen Vertrag oder Zahlungsvereinbarung im Vorfeld. Mir wurde vorher nicht mal mitgeteilt, wer hier überhaupt kommt und was gemacht werden soll,obwohl ich dies erfragt habe. Es hieß "jemand schaut sich das an, um Baumängel auszuschließen". Beweise dass keine vor liegen existieren allerdings nicht und es wurde auch nicht danach gesucht (zb Kältebrücken, Funktion der Heizung, Dämmung, etc)
Ich habe dem Protokoll und der Rechnung mittlerweile 2 mal widersprochen, jedoch lässt die HV nicht locker. Da mir alles sehr voreingenommen erscheint und ich nicht glaube, dass es zulässig bzw noch als normal zählt, 6 mal tägl. 20 min Lüften und dauerhaft 22 Grad vom Mieter zu verlangen, akzeptiere ich eigtl nicht mal die Vorgehensweise, hier aufgrund einer einfachen Schadensmeldung zu der ich laut MietVertr. verpflichtet bin Streit mit dem Mieter anzuzetteln und anstatt den Schaden zu beheben unnötige Kosten zu verursachen, nur um dem Mieter die Schuld ans Bein zu nageln...
Kann die HV die Rechnung IHRES Werkvertrags einfach so auf mich umleiten? Ist das rechtens?
Ich kann schließlich auch nicht meine nächste Heizkostenrechnung an die HV senden...
Die Schadensmeldung liegt nun 3 Monate zurück und ich muss immernoch mit den Flecken leben...
Danke im Voraus.
6 Antworten
Wer die Musik (sprich das Gutachten) bestellt, zahlt.
Dein Lüftungsverhalten ist korrekt, keinesfalls musst du 6 x tgl. 20 Minuten lüften. Die Gerichte bestätigen als ausreichend 2 bis 3x tgl, 5 bis 10 Minuten.
Im Schlafzimmer reichen 16 bis 18°C. Das ist allgemein so als optimal gesichert.
Was tun? Nicht zahlen, Begründung mangels Rechtsgrundlage.
Hättest du den Gutachter beauftragt, würde die HV auch nicht zahlen. Vor Gericht hätte das Gutachten der HV keinen Bestand.
Insgesamt scheint das Gutachten inkompetent und parteiisch. WAr der Gutachter ein amtlich zugelassener Fachmann? Hat er sich überhaupt ausgewiesen?
Setze nochmals schriftlich (Einwurfeinschreiben) einen Termin für die Mangelbeseitigung und kündige bei Verfristung an, dass du selbst eine Fachfirma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
- Eine Rechnung ist immer vom Auftraggeber der Leistung als Vertragspartner des Leistenden zu bezahlen. Du könntest vom Vermieter zu einer Schadensersatzleistung herangezogen werden. Die hat aber der Vermieter nicht gefordert.
- Du solltest hinsichtlioch der Rechnujngsbezahlung keinen Schriftverkehr mehr mit dem Vermieter führen. Wenn der Vermieter meint, er sei im Recht, dann soll er doch ein Zahlungsklage vorbringen, wenn diese überhaupt vom AG zugelassen wird.
- Du sprichst von Stockflecken, nicht von Schimmelbefall, die nach einem Starkregen an der Wand sichtbar wurden. Ist diese einen Außenwand? Sind sichtbar Schäden an der Fassade erkennbar? Wurde innen eine Feuchtemessung an der Wand durchgeführt? Hast du bisher die relative Luftfeuchtigkeit in deinem Schlafzimmer gemessen? Messprotokoll wäre gut.
Üblicherweise ist die Innenwand mit Putz überzogen. Die feuchte Raumluft wird vom Putz aufgenommen. Mit einem Feuchtemessgerät kann die %tuale Feuchte des Putzes gemessen werden.
Hi, danke für die Antwort. ich habe seit dem Termin ein Protokoll über Lüftungen, Temperatur und RH geführt. Hygrometer war schon vorher vorhanden. RH bewegt sich durchschnittlichzwischen 47 und 58% über den Tag. Zwischen 18 und 20° die Temp. Die betreffende Wand ist eine Außenwand, genauer gesagt sogar eine Nordwand. Der Putz an der Aussenfassade sieht ok aus (sofern ich das beurteilen kann) , nur hier und da sind einige Stellen abgebröselt. Allerdings war im Sommer mal eine Regenrinne, nahe des Raumes außen defekt, der Regen prasselte dann fröhlich gegen die Hauswand. Ich weiß nicht ob das Einfluss haben könnte.
Der Herr hat Temperatur und RH gemessen und ein Wärmebildfoto von der Wand gemacht. Außerdem die Wandtemperaturen gemessen. Die Wand war teilweise mehr als 5° kälter als die Wand daneben. Auf dem Foto war erkennbar dass vor allem die unteren Ecken sehr viel kälter sind. Sogar hinter der Fußleiste. Die Flecken treten aber eher mittig von der Wand, bis ca 1 m Höhe auf. In den Ecken sind gar keine Flecken, obwohl da die kältesten Stellen sind. Ich weiß aber nicht wie sich alles physikalisch verhält. Ich wohne übrigens im EG. Laut dem Protokoll ist die Wand im Kern trocken, aber es wurde keine Bohrung gemacht. Und überhaupt auch nur in diesem einen Raum gemessen.
Heute habe ich zufällig von einer Nachbarin erfahren, dass wohl auch andere Hausbewohner Probleme mit Feuchtigkeit an der Nordwand haben. Wie da vorgegangen wurde konnte ich aber nicht erfahren.
Schimmelprobeme werden immer gerne dem Mieter in die Schuhe geschoben ...
Du solltest nicht locker lassen und entweder einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen oder zum Mieterbund gehen
ggfls. ist auch eine Mietminderung möglich, dass aber nur nach Beratung, nicht auf eigene Faust
Das ist mir neu, wie soll ein Anwalt wissen woher die Feuchte kommt? So einfach geht das nicht.
doch genau so geht das ... erst Anwalt dann selbständiges Beweissicherungsverfahren = Gutachter
Ich gebe der Hausverwaltung recht, wenn sie sagt, dass meistens der Mieter mit seinem Heiz- und Lüftungsverhalten die Schuld hat.
In diesem Fall scheint das nicht so zu sein. 3x täglich für 10 Minuten Fenster GANZ auf (nicht auf Kipp) und anschließend immer auf Raumtemperatur aufheizen.
Dokumentiere dein Heiz- und Lüftungsverhalten. Danach drehst du den Spies um, schreibst ein Einschreiben an die HV und forderst unter angemessener Fristsetzung zur Behebung des Mangels auf. Verstreicht die Frist fruchtlos, wäre Mietminderung geboten. Und die Rechnung des Gutachters (hat er dir seinen Gutachterausweis gezeigt?) können die sich mal irgendwohin schieben.
Ja, wenn das so einfach wäre. Oft ist es falsch mit den pauschalen Angaben zum Lüftungsverhalten. Man muss immer auf den Feuchtegehalt achten. Was nützen die zehn Minuten Fenster auf, wenn die Luft außen mehr Feuchte hat als innen?
Außerdem, wieso zehn Minuten - bis alles abkühlt?
Nach meinen Erfahrungen ist fast immer der Vermieter schuld, dies schon deswegen weil eine vernünftige Beschreibung zur Nutzung fehlt.
Wie lüftet man nun richtig? Siehe dazu auch die Lüftungsempfehlung auf meiner Homepage. www.haus-schwamm.de
Was jedoch richtig ist, man muss sowohl Feuchte als auch Temperatur kontrollieren mittels Thermohygrometer und am sichersten mit einem Datenlogger (mit Zeit,- und Datum) aufzeichnen. Außerdem sollte auch Temperatur und Feuchte sowohl innen als auch außen festgehalten werden.
Weitere Informationen bekommt man, wenn die Fassade auf Feuchteaufnahme geprüft wird. Ist diese Wasserabweisend oder saugt sie sich wie ein Schwamm voll. Wie gut ist die Wärmedämmung?
Auch hierzu nachlesen auf meiner Homepage.
Hallo zusammen, danke für die Antworten. Also ich Lüfte normalerweise 3 mal täglich mit komplett Fenster auf. Die Kippfunktion nutze ich nie,da ich da nicht das Gefühl von frischer Luft hätte. Bei den jetzigen Temperaturen Lüfte ich meist nur 5 bis 7 min, ich schau dann immer aufs Thermometer, damit es nicht zu kalt wird. In der wärmeren Jahreszeit Lüfte ich natürlich auch länger. Grundsätzlich alles abhängig vom Wetter.
Laut dem SV soll ich ja 6 mal 20 min Lüften. Aber das finde ich unzumutbar, ich befürchte, der Raum würde auskühlen und ich hätte enorme Energiekosten. Und lt MietVertr. soll im Winter Lüften auf ein "normales Maß" beschränkt werden. 6mal 20 min, finde ich alles andere als normal, vor allem bei Minusgraden, da würde die Wand vlt noch mehr auskühlen oder nicht? Also alles wirkt auf mich irgendwie widersprüchlich und ich habe das Gefühl die HV will einfach nur das Problem von sich abschieben um Kosten zu sparen...
wenn die Hausverwltung ein Gutachten in Auftrag gibt, muß sie es auch bezahlen (es gibt ja keine andere Vereinbarung). Die optimale Schlaftemperatur liegt bei 16 bis 19°C. Du solltest nicht zahlen, es ist Sache des Vermieters etwas gegen den Schimmel zu unternehmen! https://www.heatness.de/ratgeber/ideale-raumtemperatur/#:~:text=So%20raten%20die%20meisten%20Experten,etwas%20w%C3%A4rmer%20sein%20als%20Schlafr%C3%A4ume.
Wie soll denn was gemessen werden? Wieso erkenne ich aus einer Feuchtemessung woher die Feuchte stammt? So einfach geht das nicht und hilft auch niemand. Wie misst man denn die Feuchte, würde mich schon mal interessieren?