Temperatur in Mietwohnung?

5 Antworten

Hinsichtlich der Temperaturen kann nichts anderes gelten, als im Arbeitsrecht in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist, und dies sind mindestens 21 Grad Celsius. Nach der alten DIN (Deutsches Institut für Normung) 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad.

Quelle und mehr zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm

Enthält der Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und
Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30.
April und 20 Grad Celsius als angemessene Raumtemperatur, in Bad und
Toilette sogar 21 Grad, und zwar von 6:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr
nachts. (LG Berlin, Az. 64 S 266/97, aus: Tsp 25.11.00, S. 121)

http://www.urteile-mietrecht.net/raumtemperatur-mietwohnung.html

 schöne ostern :-)

Hallo? Was hat dein vermieter mit deiner Wärme in der Wohnung zu tun...rein gar nichts. Du hast das recht deine Wohnung so warm zu machen wie Du es willst.

Also da wäre ich schon längst beim Mieterschutzbund gewesen.

fragehoch2 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 14:53

Ich bezahle die Miete pauschal.  Die Heizkosten sind dabei. Habe keinen Zwischenzähler (oder wie das heißt). Drum kann er auch die Heizung so regulieren, wie er es möchte. Die Frage ist nur, welche Temperaturen er mir ermöglichen muss.

Tommkill1981  25.03.2016, 14:54
@fragehoch2

Suche Dir am besten eine neue und gescheite Wohnung denn auf dauer ist das doch kein Zustand

Wenn Strom auch in der Miete mit drin ist, dann stell doch einen Heizlüfter auf...

Wenn nicht, ja 20° ist das minimum, 22° im Bad.

fragehoch2 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 23:34

Ja, Strom ist da auch noch in der Warmmiete mit drin. Jedoch meinte er, er wird dann die Miete erhöhen müssen, weil es so teuer ist. Es steht im Mietvertrag, dass mit Öl geheizt wird und ich habe Angst vor solchen Heizungen und drum ist mir dieser vordere Punkt auch wichtig.

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hundeliebhaber5  26.03.2016, 11:16
@fragehoch2

Wenn durch mehr Heizen die Miete teurer wird, dann kannst du ihm anbieten, du zahlst im Monat 10€ mehr und dafür dreht er die Heizung hoch. Es soll ja auch kein Minusgeschäft für den Vermieter sein.

Wenn die Heizung nach Verbrauch berechnet wird (keine Pauschale), dann kannst du heizen wie du willst, musst es aber auch zahlen.

"Folgende Mindesttemperaturen wurden durch Gerichtsurteile festgelegt,
sie gelten zwischen 6 und 24 Uhr: Wohnzimmer 21 Grad, Ess- und
Kinderzimmer 20 Grad, Badezimmer 23 Grad, Schlafzimmer 18 Grad." (Quelle:http://www.freiepresse.de/RATGEBER/TELEFONFORUM/Raumtemperaturen-durch-Urteile-geregelt-artikel7572848.php) Diese Temperaturen sind vom Vermieter während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April zu garantieren. Das heist aber nicht, daß im Rest des Jahres die Heizung ausgeschaltet werden kann. Die Heizung muß im ganzen Jahr bereitstehen die Räume zu beheizen, wenn die Außentemperaturen um 21Uhr an 3 aufeinander folgenden Tagen 12°C unterschreiten, muß die Heizung in Betrieb gehen. Das lässt sich mittels der heute üblichen Außentemperaturgesteuerten Regelung leicht automatisch erledigen lassen. Dein Vermieter ist sich wohl nicht bewußt, daß wenn Du nicht ausreichend lüften kannst, weil die Heizleistung Deiner Raumheizung nicht ausreichend ist, die Bausubstanz Schaden nimmt! Leider wirst Du, so wie Du den Vermieter beschrieben hast, nicht um eine anwaltliche Hilfe herumkommen. Solltes Du kein Geld für einen Anwalt aufbringen können, dann kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein erhalten, mit dem Du Dir einen Anwalt Deines Vertrauens suchen kannst. Der übernimmt dann Beratung und im Ernstfall auch die Vertretung vor Gericht. Aber vielleicht kannst Du den starrköpfigen Vermieter auch noch zu einem Einlenken bewegen, denn er hat echt schlechte Karten, wenn er Dir vorschreiben möchte, wie warm oder kalt Du es in Deinem Wohnraum haben möchtest. Darüber hinaus kann ich Dir den Satz, den Du Dir in Deiner Fragestellung verbeten hast, nicht ersparen. Such Dir eine andere Wohnung! Dort wirst Du nicht in Ruhe und Frieden leben können! Spätestens nach dem unvermeidlichen Einschalten eines Anwaltes wird sich die Beziehung zwischen Euch auf den absoluten Nullpunkt abkühlen! Viel Glück und Erfolg!