Notfall: Abfluss verstopft - wer ist Ansprechpartner? Die Hausverwaltung alleine oder der Vermieter?

11 Antworten

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Guten Abend Engelchen, Euer Ansprechpartner ist in jedem Fall der Vermieter! Nur wenn Ihr den Abfluß grobfahrlässig verstopft habt, kann man Euch evtl. zur Kasse bitten! Nur wer den Rohrreiniger bestellt, muß ihn auch bezahlen! Also Vorsicht! Ihr habt vermutlich einen sehr bequemen Vermieter! Aber Sanitärfachwissen mit Werkzeug, kann keiner von Euch erwarten! Mit freundlichem Gruß, Hk. PS. Wendet Euch sonst an den für Euch zuständigen Deutschen Mieterbund oder an die Verbraucherzentrale!

heinzkuelper  30.03.2011, 17:34

Guten Abend Engelchen,

danke für Deine positive Bewertung meiner Antwort, wer für die Verstopfung zuständig ist!

Mit freundlichem Gruß, Heinz K.  

Als Vermieter beauftrage ich eine Hausverwaltung, weil ich mich nicht mit alltäglichen Dingen belasten will. Die Hausverwaltung sollte deshalb immer der 1. Ansprechpartner sein, sie hat normalerweise vom Vermieter auch entsprechende Befugnisse. Ansonsten sollte eine Hausverwaltung so flexibel sein und alles an den Vermieter weiterleiten, was sie nicht selbst bearbeiten bzw. entscheiden kann.

Ihr solltet euch vom Monteur bescheinigen lassen wodurch der Abfluss verstopft war und wenn das nicht euer Verschulden war, muss es der Vermieter zahlen.

Die Frage dürfte sein: was steht genau auf der Rechnung?

Falls die Hausverwaltung sich nicht zuständig fühlt, gib die Rechnung an den Vermieter weiter, Sag, dass du das Geld ausgelegt hast, weil er in Urlaub war.

Engelchen777 
Beitragsersteller
 22.12.2010, 20:15

Auf der Rechnung steht nicht mal Abflussreinigung Wanne und Dusche, sondern Waschtisch. Kein Name des Monteurs und auch sonst nix dolles. Im Adressfeld steht der Name es Mieters. Lustig war auch, zahlen sollten wir bis spätestens 16.12.10, erhalten haben wir sie lt. Poststempel am 17.12.10 ... Und bei Rückfrage bei der Firma wurde man noch angepampt.

Nachtflug  22.12.2010, 20:20
@Engelchen777

Diese Rechnung würde ich wegen dieser Mängel zurückschicken und eine korrekte Rechnung verlangen.

Raimund1  22.12.2010, 21:25
@Nachtflug

Ich stimme Nachtflug voll zu!

Leider erwähnst Du nicht, wielange Ihr schon in der Wohnung seid - Sand im Ablußrohr ist nicht ungewöhnlich: wenn Kinder regelmäßig im Sandkasten spielen oder irgendwelche Geräte dort gereinigt werden (doch - das gibt es ;-) fällt die Verstopfung nicht unbedingt in die Verantwortung des Vermieters.

Das Abflußrohr innerhalb der Wohnung hat nämlich nur leichtes Gefälle und wenn dann nicht genügend Wasser durchgeht, sammelt der Sand sich an ...

Es dürfte also schwer werden nachzuweisen, daß die Verstopfung nicht vom Mieter (bzw. vom Vormieter) verursacht wurde ...

Engelchen777 
Beitragsersteller
 22.12.2010, 20:11

Wir wohnen dort seit ca. 2,5 Jahren. Das Haus ist ca. 15 oder 16 Jahre alt und es wurde viel Pfusch am Bau gemacht. Kurz nach Einzug und Renovieren haben wir gleich ein paar Wochen später neue Fliesen im Bad bekommen, weil die anderen Fliesen lose waren und abfielen und die Wände einen Riss bekamen Der Vormieter hat bei seinem Einzug Bodenfliesen verlegt. Wir nehmen an, dass beim Bau oder beim Fliesenlegen vielleicht Handwerker unbedacht Mörtelreste in der Wanne und Dusche entsorgt haben? Kinder, die da was auswaschen haben wir nicht, auch sonst spielen wir nicht mehr mit Sand. gg Außer für normales Duschen und Baden werden Wanne und Dusche nicht genutzt. Größere Sachen werden im Garten mit der Gießkanne saubergemacht, wenn es nötig ist. Also von uns kann diese Rohrverstopfung nicht sein. Wenn wir hier vielleicht schon die ganzen Jahre wohnen würden, dann ja, aber so? Nein.Zudem haben wir über den Abflüssen immer Alusiebe liegen, die eh vieles auffangen und immer saubergemacht werden, damit nichts den Abfluss verstopft.

Midgarden  22.12.2010, 21:24
@Engelchen777

Im Sandkasten könnten auch die Kinder des Vormieters gewesen sein ;-) Das Problem ist einfach: da die "Verstopfung" innerhalb Deiner Wohnung war, mußt Du beweisen, daß die Verstopfung nicht von Euch verursacht wurde und da dürfte der Haken liegen ,-(

Der Hausverwalter ist reichlich merkwürdig. Wenn der Monteur gesagt hat, dass mit dem Abflussrohr etwas im Argen ist, hätte er selbst jemanden beauftragen müssen, der das richtet. Sollte das WC überlaufen (Was ich Euch an Weihnachten nicht wünsche), zahlt die Gebäudeversicherung im Falle eines Abwasserschadens evtl. nicht, weil der Hausverwalter von dem Mangel wusste.

Engelchen777 
Beitragsersteller
 22.12.2010, 20:17

Jau, verstopftes Klo was überläuft ... sowas hatten wir schonmal vor etlichen Jahren in einem alten Bauernhaus, wo die Leitungen eingefroren waren. Muss ich nicht nochmal haben. Aber hier ist sogesehen "Neubau". Und die verstopften Abflüsse in Dusche und Wanne haben gereicht, so allein schon vom bestialischen Gestank her. Man konnte ja nicht von Samstag bis Montag alles so lassen. Das wäre nicht zum Aushalten gewesen.

Nachtflug  22.12.2010, 19:58

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