Wer zahlt die Schäden an der Wohnungstür die durch dritte verursacht worden sind?

7 Antworten

Da die Verursacher keine Besucher von dir sind/waren, ist der Schaden vom großen Unbekannten zu ersetzen. Ist der nicht ermittelbar, trägt der Vermieter die Kosten. Wenn er gegen Vandalismus versichert ist, dann die Versicherung.
Du hast damit nichts zu tun, weise deshalb jegliche diesbezügliche Forderungen entschieden zurück.

Von außen - soweit der Schädiger nicht bekannt ist - der Vermieter.

Von innen der Mieter. Wie er vom Schädiger sein Geld bekommt kann dem Vermieter egal sein.

Normalerweise die Person, welche die Türe dann beschädigte entweder persönlich bei Vorsatz, oder bei fahrlässiger Beschädigung durch ihre private Haftplicht. ( sofern die Person so eine Versicherung hat )

Für eine genauere Antwort müsstest Du Deine Fragestellung im Detail konkretisieren.

Raikd 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 19:16

die Tür wurde von außen also im Hausflur mit graffiti beschmiert wobei das Türschloss auch kaputt ging welches mir der Vermieter jetzt in Rechnung stellen will

Parhalia2  28.07.2017, 20:54
@Raikd

Durch Graffiti geht normalerweise kein Türschloss so einfach kaputt. Sei aber erst mal egal. 

Wenn es nicht Deine "Bekanntschaft" mit diesen Schmiereien war, und es ursächlich auch nicht auf Dich zurückzuführen ist,  hat der Vermieter das Problem erst mal an der Backe.

Raikd 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 23:58
@Parhalia2

es war ja auch Ölfarbe mit bei die in den Zylinder gelaufen ist und nehme an das es von der Nachbarin din Racheakt war.

Parhalia2  29.07.2017, 17:45
@Raikd

Den Schliesszylinder könnte man ausbauen und entweder mal in Nitro-Verdünnung oder Aceton einlegen, bis er sich wieder einwandfrei bewegt. Anschliessend gut abtropfen lassen und mit Nähmaschinenöl neu schmieren. 

Bei dem Rest der Schmierereien auf der Türe wäre der Rat von @albatros mal nachzuverfolgen.


Wenn das im Rahmen eines Einbruchsversuchs geschehen ist, wäre es ein Hausratschaden.

Ansonsten eben der Verursacher.

Der Wohnungsinhaber, der die "Dritten" dafür haftbar machen kann.