Meine exfreundin hat die Scheibe meiner Wohnungstür eingeschlagen, wer zahlt?
13 Antworten
Die Haftung ist gesetzlich geregelt (siehe Gesetzes Text unten). Die Versicherung zahlt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden nichts. Die Versicherung zahlt aber, wenn belegt werden kann, das der Schaden nicht gewollt herbeigeführt wurde.
Deine Ex ist für den Schaden Dir gegenüber Ersatzpflichtig. Du kannst diese hierzu nach Vorlage eines Kostenvoranschlages für die Instandsetzung der Tür auffordern, diese Kosten mit einer Fristsetzung zu zahlen. Sollte diese die Frist verstreichen lassen, hast Du die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kann dir diese dabei helfen Dein Geld zu bekommen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Antwort ist doch einfach: Wer einen Schaden verursacht, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Die große Frage ist ob sie das vorsätzlich gemacht hat. Wenn ja, dann zahlt keine Versicherung.
Aber du musst das theoretisch auch ne selbst zahlen, da sie dafür haftbar zu machen ist. Du musst ihr nur beweisen dass sie es war. Und das wird meist schwer, denn man wird ja auch ne "normal" diskutieren können, wenn es so heftig zwischen euch ist.
Viele schaffen es wegen solchen Dingen bis vor Gericht.
Ich empfehle dir, lass dir ein Kostenvoranschlag bzw. Eine "Hausnummer" geben, wie teuer die reperatur ist.
Wenn du keinen streit willst, dieser aber entstehen würde, und das selbst bezahlen kannst, dann mach es einfach, und wechsle nie wieder ein Wort mit ihr.
Viel Glück
Sie natürlich.
Allerdings wird dein Vermieter von dir verlangen, dass die Tür repariert wird. Dann kannst du ja zusehen, dass du das Geld von ihr zurück bekommst.
Deine Glasbruchversicherung, sofern vorhanden.
Im Nachgang besteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger i.H.d. Zeitwertes.