Wer zahlt Kosten für die Wiederholungsmessung des Schonrsteinfegermeisters - Vermieter oder Mieter
Wir haben bei einem vermieteten Haus ordnungsgemäß die Heizungsanlage überprüfen lassen. Da die Werte nicht stimmten, mußte der Schornsteinfeger ein zweites Mal die Anlage überprüfen. Meine Frage: Wer bezahlt diese Kosten für die zweite Messung. Wir die Vermieter - oder der Mieter - oder die Handwerksfirma die die Heizung eingestellt hat. Vielen Dank für Ihren Rat.
4 Antworten
Zunächst mal zahlt der Vertragspartner des Schornsteinfegers, vermutlich der Hauseigentümer, an den Schornsteinfeger.
Die Kosten können als Nebenkosten anteilig auf die Mieter "abgewälzt" werden.
Gegen die Handwerksfirma sollte der Auftraggeber Ansprüche geltend machen.
Immissionsmessung und Abgaswegeprüfung sind Betriebskosten und dürfen auf die Mieter umgelegt werden. (Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht). Ein zweite Messung muß der der Vermieter alleine tragen.
der, der wohlmöglich die werte falsch eingestellt hat?
Das ging aber fix. Vielen Dank für die Antwort.
normalerweise solte eine Heizung vor jedem Schorni Besuch Abgasmessung usw gewartet werden damit der schorni kein zweites mal antanzen muss eine gute Heizungsfirma tut nach der Reinigung und Wartung automatisch eine selbst kontrolle durchführen kostet jetzt hald doppelt für den hausbesitzer
der vermieter in erster linie