Wer zahlt den Kammerjäger?
Hallo zusammen ! Ich bin Mieterin. Habe seit 2 Wochen Mäuse in meiner Wohnung ( 1. Stock ). Habe schon den Vermieter benachrichtigt. Er meinte, ich solle erst einmal Mausefallen aufstellen. Das habe ich getan, ohne Erfolg. Es sind zwei Mäuse, die besonders nachts sehr munter sind. Der Vermieter meinte, wir müssten uns die Kosten für den Kammerjäger teilen. Muss ich das? Wer kann mir eine Antwort geben. Vielen Dank schon mal!
9 Antworten
Also wir hatten mal Ratten im Keller, da meinte unser Vermieter selbst das er dafür in voller höhe aufkommen muss da es im Vertrag steht. Also versuchs erstmal mit ein paar Mausefallen und wenns dann nich geht deinen Vermieter zahlen lassen.
Einmalige oder unregelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen muß der Vermieter in voller Höhe zahlen.
Nur regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind als Nebenkosten auf den Mieter umlegbar. Sofern vertraglich vereinbart.
So nebenbei, was machst Du denn als Köder in die Fallen?
Achso, komm ja nicht auf die Idee den Kammerjäger selbst zu beauftragen.
Habe ich fast vermutet.
Mäuse stehen, entgegen der landläufigen Meinung, auf Süßkram.
Nutella z. B., muß ja nicht die echte sein. Hauptsache süß.
Für 2 Mäuse in der Wohnung einen Kammerjäger zu bestellen, ist wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Den Kammerjäger zahlt auch i.d.R. derjenige, der ihn bestellt. Ich würde es noch einmal mit Lebendfallen versuchen. Ein Kammerjäger legt nur Giftköder aus, was nicht sehr schön ist. Herausgefunden werden sollte in jedem Fall wo genau die Mäuse herkommen und wovon sie sich ernähren. Untersuchen Sie Ihre Wohnung, ob Sie irgendetwas herumliegen haben, was die Mäuse anzieht. Vorräte, Vogelfutter etc.
Vielleicht kannst du das Problem umgehen: Ich weiß nur, wie man Jagderfolg mit Mausefallen hat: Nimm Nutella als Köder. Meistens sind es vegetarische Arten, die ins Haus eindringen. Speck und Käse fressen sie nur in der Not. Stell immer wieder Fallen auf, bis sie lägere Zeit leerbleiben. Bleibt, den Eintrittsort der Mäuse zu finden. Waidmanns Heil!
Kommt darauf an, wenn nichts im Vertrag steht müsste er die kosten übernehmen!
Selbst wenn es im MV stünde wäre das unwirksam, da das keine Betriebskosten sind.
Käse oder Wurst