Darf mein vermieter meiner gewerblichen mieteinheit schlüssel behalten und reinkommen?

12 Antworten

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Da hast Du aber viele Reflexantworten bekommen.

Aber es ist natürlich klar. Der Vermieter darf nicht in Deine Räume. Da Du Dich jetzt nicht mehr darauf verlassen kannst, dass Du wirklich alle Schlüssel bekommst, musst Du das Schloss tauschen.

Um dennoch für den Notfall vorzusorgen, kannst Du aber einen Schlüssel in einen stabilen, versiegelten Umschlag stecken und dem Vermieter zur Aufbewahrung übergeben. Dazu läßt Du Dir ein Dokument unterschreiben, wo Du festlegst, was solche Notfälle sind und was in solchen Fällen darüber hinaus zu unternehmen ist. (z. B. Begleitperson, direkte Nachricht an Dich per Anruf oder SMS u. ä.) Darin auch auf die Versicherungsproblematik hinweisen und dass der Umschlag so verwahrt werden muss, dass kein Unbefugter dran kommen kann oder am Umschlag oder Schlüssel selbst erkennen kann, in welches Schloss der Schlüssel passt.

zockdevil 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 15:48

Vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch Auskunft geben, ob ich Probleme bekomme, wenn ich einfach das Zylinderschloss austausche. Der Vermieter wird es ja merken, wenn er das nächste Mal jemanden reinlassen will - wie Stromableser oder Techniker etc. Danke im Voraus.

bwhoch2  20.06.2016, 21:36
@zockdevil

Ja, er wird es wahrscheinlich merken. Deine Rückfrage sofort: Was wollten Sie in meinen Räumen.

Und wenn Du ihn austauschst, ihm das sofort sagst und ihm den Notschlüssel im Umschlag samt Bedingungen gibst, bist Du in der Offensive und er in der Defensive und es kommt gar nicht erst zu so einer Situation.

bwhoch2  21.06.2016, 11:20
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Nein dein Vermieter darf eben NICHT bei dir ein und aus gehen wie es ihm passt. Ohne deine Erlaubnis ist das Hausfriedensbruch. Das übergehen viele gerne mal und sehen sich im Recht, weil es ja eben "ihr" Eigentum ist. Er hat es aber an dich vermietet und somit ist das so gesehen deine Privatsphäre, wo er nicht eindringen darf. Besuch von Technikern müssen vorher angekündigt werden und er darf die Wohnung für diese auch nur mit deiner Erlaubnis öffnen. Den Schlüssel kannst und darfst du zurück fordern. 

Ansonsten würde ich zum Mieterschutzbund gehen. Die kennen sich noch genauer damit aus und können auch sagen was man für Schritte einleiten kann ohne das es gleich eine Anzeige etc. sein muss. 

Ich danke euch für die vielen Antworten. Die Frage ist geklärt. ABER, jetzt habe ich eine Neue. Kann ich einfach ein Schloss austauschen - bzw. ich wechsel einfach nur den Zylinder. Ich WETTE, der Vermieter kommt dann an und spricht mich darauf an. Das ich das wechseln des Zylinders ohne sein Einverständnis gemacht habe. Darf ich das Zylinderschloss einfach wechseln?

Wenn du ein Objekt gemietet hast, (egal ob gewerblich oder privat), hast du dort das Hausrecht. 

NIEMAND darf es dann ohne deine Genehmigung betreten.

Grundsätzlich verhält es sich im gewerblichen Mietrecht ebenso wie im privaten Mietrecht:

Ohne Deine Genehmigung darf der Vermieter die von Dir gemieteten Räumlichkeiten nicht betreten - alles Andere ist Hausfriedensbruch. Auch die Klausel der Versicherung steht dem somit entgegen, was völlig üblich ist.

Selbstverständlich darfst Du Deinem Vermieter einen Schlüssel für Notfälle überlassen, wenn Du das möchtest. Hält er sich aber nicht aber an die Absprachen ("nur für Notfälle"), so kannst Du einfach das Schloss tauschen.

Du solltest den Vermieter dann lediglich informieren, wo er einen Ersatzschlüssel im Notfall erhält. Damit hast Du Deiner Sorgfaltspflicht genüge getan.