Wer zahlt das Gutachten bei Zwangsversteigerung?
6 Antworten
Die Bank bestellt einen Gutachter der das gerichtliche Gutachten erstellt.
Die Bank - wenn diese der betreibende Gläubiger ist - wird mit den Kosten für die Bezahlung des Gutachters in Vorleistung gehen.
Nach Zahlung des Zuschlagbeschlusses erhält die Bank dann die Kosten für den Gutachter zurück.
Fast richtig. Der Gutachter wird vom Gericht bestellt. Der Rest stimmt
Alle Kosten werden addiert und mit den Schulden summiert. Aus dem Versteigerungserlös werden dann die Kosten bezahlt, den Rest bekommen dann die Gläubiger.
Ja ok, den Teil hab ich weggelassen. Ich geh auch mal davon aus, dass sich das von selbst versteht, dass mein einen eventuell vorhandenen Überschuss als Schuldner ausgezahlt bekommen würde.
Zuerst der betreibende Gläubiger in Form eines Vorschusses. Nach dem Zuschlag erhält er diesen aus dem Versteigerungserlös zurück.
ja, alles der schuldner im endeffekt
ja soweit sollte es nie kommen, dann werden viele teilhaben mit einer sogen. gebührenordung.
das macht die sache einfach teuer denn andere bestimmen was gemacht wird. wenn ich mir die gutachen mal ansehe dann meine ich das könnte jeder makler nicht schlechter machen.
Jeder Makler kann den Weg zu staatlich anerkannten Gutachter bestreiten, wenn er denn will...
Gutachten ist Gutachten. Warum sie so teuer sind? Es steckt eine Menge Arbeit und Verantwortung dahinter. Ein Gutachter kann haftbar gemacht werden.
sagte ich was gegen gutachter? ich sagte das es oft sehr bescheiden ausfällt.
welcher verschuldete hat geld für rechtsstreit mit dem gutachter?
mir kommt es einfach komisch vor das das gutachten fast jeder machen könnte der ein bischen von verkauf oder einkauf einer imobielie vesteht.
aber letzten endes wird der kaufpreis meist duch gebot festgestellt.
Nicht ganz richtig. Die Gläubiger bekommen nur so viel wie Ihnen zusteht. Alles Weitere geht dann an den Schuldner.
Aber der erste Teil war ja der entscheidende und der ist richtig ;-)