Wer muss bestellten Gutachter bezahlen?
Hallo, ich hab mal wieder eine Frage an Euch.
Folgendes: Meine Schwiegermutter hatte ein Haus + Grundstück das zwangsversteigert werden sollte. Mittlerweile hat sie es privat verkauft und kann den Gläubiger auszahlen. Der Gläubiger hat zur Wertermittlung einen Gutachter bestellt. Nun bekam sie eine Aufstellung der gesamten Forderung zzgl. der Gutachterkosten und Auslagen für das Amtsgericht (knapp 3000,00 Euro) Meine Frage ist nun: Muss sie diese Kosten für Gutachter und Auslagen wirklich bezahlen. Denn meines Erachten, muss der Gläubiger die selbsttragen, denn schliesslich ist dieses doch von Ihm ausgegangen. Man sagt doch so schön, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Oder will der sich nur bereichern.
Danke für Eure Antworten
plinde
3 Antworten
Meines Erachtens sind die Gutachterkosten Kosten des Verfahrens i.S.v. § 109 ZVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__109.html
Sie werden daher aus dem Erlös bestritten.
Da hast du natürlich auch wieder recht ;-)
siehe auch unter "II. Zwangsversteigerungskosten (§ 109 ZVG)" in
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verfahrensablauf-einer-zwangsversteigerung.html#head1
Der Gutachter wird üblicherweise vom Gericht beauftragt. Wird das Grundstück zwangsversteigert, werden die Kosten des Gutachtens und sonstige Gerichtskosten vorab aus dem Erlös beglichen. Wird das laufende Zwangsversteigerungsverfahren nun eingestellt bzw. aufgehoben, fallen diese Kosten dem Antragsteller (Gläubiger) als Erstschuldner zur Last. Zweitschuldner (also nur zweitrangig) ist der Schuldner. Jedoch kann der Gläubiger die angefallenen Kosten vom Schuldner wieder zurückfordern, da die Kosten durch das Verschulden des Schuldners entstanden sind.
Die Kosten der Rechtsverfolgung, die durch einen säumigen Schuldner verursacht werden, gehen zu Lasten des Schuldners.
Mit anderen Worten: Wenn Deine Schwiegermutter sich an ihren Darlehensvertrag gehalten hätte, wäre auch kein Gutachter erforderlich gewesen.
Die Bank hat zwar die Musik bestellt, aber nur, weil Deine Schwiegermutter das Lied unbedingt hören wollte.
Wenn das Verfahren eingestellt/aufgehoben wurde, gibt es aber keinen Erlös.