Wer zahlt bei Motorschaden?
Hallo, ich habe mir im Januar diesen Jahres einen Mercedes-Benz W211 E 500 gekauft.(Bj 2003) Nun habe ich aber leider seit einer Woche einen Motorschaden wie das bei einem 5 Litermotor bei einer Gesamtlaufleistung von ca 165.000km überhaupt möglich ist, kann ich mir eigentlich auch nicht wirklich erklären. Damals als ich den Wagen gekauft habe, habe ich eine zusätzliche Versicherung gegen Motor- und Getriebeschäden abgeschlossen. Diese würde jetzt aber auf Grund der Laufleistung nur 40% der Kosten übernehmen. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Muss der Händler für den Schaden aufkommen? Habe ja soweit ich weiß eine einjährige Gewärleistungsgarantie, bei der das erste halbe Jahr der Händler und das zweite halbe Jahr ich in der Beweispflicht bin. Das erste halbe Jahr ist jetzt zwar um ca. 2 Wochen überschritten, aber da ich sowohl Ölwechsel, Inspektionen und Wartungen ordnungsgemäß habe durchführen lassen, wäre meine Frage jetzt ob man da eine Chance hat das der Händler für den Schaden aufkommt oder nicht. Vielen lieben Dank im vorraus :)
PS: Sorry für evtl Rechtschreibfehler, bin grade am Joggen :D
7 Antworten
Da kannst du nur die Kulanz des Händlers hoffen. Der wird sagen dass du 2 Wochen drüber bist. Wo soll man die Grenze ziehen? 2 Wochen,3 Wochen oder 6 wochen über der Gewährleistung?
Du hast doch die Versicherung abgeschlossen.
Ich weiß nicht warum du so perplex bist
Bei dem Wagen kann man durchaus mit Problemen rechnen
Zwei Wochen sind Zwei Wochen
Du Bist den Deal so eingegangen
Die 60 Prozent bleiben für dich stehen. Dass du alle Wechsel etc hast ordnungsgemäs durchführen lassen ist schön, aber nichtssagend.
Evtl kannst du eine Kulanz-Lösung mit dem Händler treffen. Z.b dass er wenigstens 30 % von den 60 übernimmt.
Hallo!
Bei einem 2003er Gebrauchtwagen mit 165000 Km und wahrscheinlich etlichen Vorbesitzern muss man leider - egal wie viele Zylinder und wie viel Hubraum er hat - davon ausgehen, dass "was kommt" und man nie drinne steckt :/ Da sind schon ganz andere Fahrzeuge dieser Klasse mit weniger Kilometern "verreckt".
Vielleicht wäre eine Kulanzlösung möglich, da müsste man mal mit dem Händler reden. Man sollte aber weder barsch werden noch schimpfen, denn der Ton macht die Musik. Viel Erfolg!
ich glaube im 2. HJ mußt du beweisen, daß der motor beim kauf fehler hatte. da das nicht ist, bist du mit den 40% gut bedient. ich an deiner stelle würde alles daran setzen herauszukriegen ob der km stand stimmt. dann sieht alles anders aus
Ich wäre schon mal bei nur 11.000 km/ Jahr etwas irritiert, vielleicht solltest du erst einmal prüfen lassen wie viel Kilometer der wirklich gelaufen ist.
Ansonsten, leider Pech gehabt, du wirst die Kosten tragen müssen.