mein Auto wurde von einem herabfallenden Ast erwischt,wer Zahlt mir den Schaden
Auf dem Seitenstreifen/Parkplatz,bei meiner zur Miete wohnenden Mutter,in einem Wohnblock,habe ich mein Auto abgestellt ca. halbe Stunde später ,die Nachbarn teilten mir mit das ein dicker Ast auf das Auto gefallen ist (kein sturm ,nichts ),in meiner verzweiflung habe ich die Polizei angerufen,Sie sahen den Schaden und verständigten wiederum die Feuerwehr,sie trennten den Ast und entfernten es,keiner von ihnen konnte mir genau sagen wer für den Schaden aufkommt und an wen ich mich wenden muss,habe von denen nichts Schriftliches bekommen,nur eine Wagennummer.Ich habe nur eine normale kfz Haftpflicht, kein kasko
8 Antworten
Mach Dir keine Sorgen. Die Polizei und die Feuerwehr haben Deine Adressdaten (über das Nummernschild) und werden Dir die Einsatzrechnung zuschicken.
Es ist doch klar das Du die Aktion verursacht hast, anstatt in Eigenhilfe den Ast zu entfernen. Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.
Keine Kasko; also zahlt die eigene Versicherung schon mal nicht.
Wer ist der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Baum steht (und somit der Eigentümer des Baumes)? Er hat dafür Sorge zu tragen, dass z.B. durch herab fallende Äste niemand geschadet wird; hat er eine Sorgfaltspflichten verletzt, haftet er für entstandenen Schaden (bei außergewöhnlichen Umständen wie Sturm oder Blitzschlag wohl eher nicht). Aber der Ast file ja 'einfach so' hinunter, was die Vermutung nahe legt: er war (im Innern,von außen nicht erkennbar) morsch. Frage nun: wurde diese Möglichkeit je geprüft? Wenn nein hätte eine solche Prüfung stattfinden müssen (z.B. bei alten Bäumen, die sich gerne schon mal von ihren Ästen verabschieden, oder bei Krankheiten wie Pilzbefall oder sonstige Schädigung)? - Zu klärende Fragen, die auf einen Gutachterstreit hinaus laufen können. Weshal ein Fachanwalt heran zu ziehen ist.
Liegt kein Versäumnis des Eigentümers vor: wohl 'Pech gehabt'.
Hallo Seckin73, mir geht es gerade genauso, daher fühle ich mit dir! Aber wie hier ebenfalls einige bereits mitgeteilt haben, wirst du wohl oder übel darauf sitzen bleiben. Mein Fall ist im Sommer letzten Jahres passiert Auto war geparkt und ein dicker Ast fiel herab= wirtschaftl. Totalschaden; keine Kasko, nur Haftpflicht. Nach meinem heutigen erneuten Gutachten (Nr. 3) bin ich ziemlich ernüchtert, denn der Pilzbefall war trotz jährlicher Baumkontrolle nicht ersichtlich und daher werde ich die nächste Instanz wohl sicherlich auch verlieren. Ich will trotzdem evtl .anregen grundsätzlich "alte" Bäume, die mehr als 100 Jahre alt sind, an öfftentl. Parkplätzen entweder komplett entfernen zu lassen oder eben dort darauf hinzuweisen, denn es könnte auch auf Menschen herabfallen und erheblicheren Schaden zu fügen ...LG
Normal zahlt die Kasko dafür. Du kannst aber zivielrechtlich gegen den Baumeigentümer vorgehen wenn diese seinen Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist.
wenn du voll-kasko hast wird ca 80% von der summe bezahlt