Wer zahlt Badreinigung nach Verschmutzung durch verstopfte Rohre?
Hallo! Ich habe folgende Frage: Seit längerer Zeit hatte ich Probleme mit den Abflüssen im Badezimmer und der Waschküche (in der sich eine Badewanne und eine Toilette befinden). Leider ging es mit verschiedenen Rohrreinigungsmittel auch nicht weg.....und letzten Endes war es so schimm, dass in der Waschküche regelmäßig die Toilette überschwappte und sich die Badewanne mit reichlich Dreckwasser füllte. Die Sauerei kann man sich sicherlich vorstellen...! Endlich hat nun der Vermieter jemanden kommen lassen, der das Problem behoben hat. Rechnung musste er bezahlen, da das Hauptfallrohr total verschmutzt war....also zum Glück nicht mein Verschulden. Jetzt aber mein eigentliches Problem. Die Waschküche ist total verschmutzt und durch die Feuchtigkeit hat sich Schimmel gebildet. Muss in diesem Fall der Vermieter die Reinigungskosten und Malerarbeiten bezahlen? Schließlich war der Auslöser der ganzen Geschichte nicht mein Verschulden!!
Ich freue mich schon auf hilfreiche Antworten Grüße aus dem Schwarzwald M.S
3 Antworten
Rechnung musste er bezahlen, da das Hauptfallrohr total verschmutzt war....also zum Glück nicht mein Verschulden. Jetzt aber mein eigentliches Problem. Die Waschküche ist total verschmutzt und durch die Feuchtigkeit hat sich Schimmel gebildet. Muss in diesem Fall der Vermieter die Reinigungskosten und Malerarbeiten bezahlen? Schließlich war der Auslöser der ganzen Geschichte nicht mein Verschulden!!
Der Vermieter ist in der Pflicht und muss für die Reinigungs- und Renovierungskosten.
Hier mal ein für Sie interessanter Link von einem Anwalt
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-durch-Rohrbruch---f8937.html
Dort steht unter Anderem:
Diese Kosten sind ebenfalls Kosten des Schadens und müssen – sofern sie notwendig waren, was im Einzelfall zu klären ist – vom Vermieter übernommen werden.
MfG
Johnny
Wenn ich den Inhalt des Links richtig verstanden habe, müsste mein Vermieter dann auch für die Reinigung/ Reparatur/ Neubeschaffung der Waschmaschine aufkommen?!
Für Alles was verschmutzt oder beschädigt wird muss dann der Vermieter aufkommen.
Und wie sieht es eigentlich mit Mietminderung aus, wenn der Vermieter sich weigert für Reinigung und Renovierung aufzukommen? Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern? Wären 20% angemessen oder zu viel?
Also, die Hausratversicherung ordnet doch den Schaden an den Hausratgegenständen und meist auch an den Wänden, wenn denn der Mieter dafür zuständig war, und die vom Mieter bezahlte Gebäudeversicherung ordnet den Schaden am Mietgegenstand. Alles eigentlich ganz einfach, oder?
Ich gebe Jonny Recht, man muss aber meiner Meinung nach den Zeitraum betrachten, in dem der Schaden entstanden ist (auch der an der Waschmaschine). Wann hast du denn dem Vermieter das Problem mitgeteilt und hat der zeitig genug reagiert, um auch weiteren Schaden zu verhindern - oder hast du selbst zu lange allein rumprobiert und deshalb ist der Schaden erst richtig entstanden?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich den Inhalt des Links richtig verstanden habe, müsste mein Vermieter dann auch für die Reinigung/ Reparatur/ Neubeschaffung der Waschmaschine aufkommen?!
MfG