Kein Waschbecken auf Toilette in Mietwohnung?

Grundriss Badezimmer - (Wohnung, Mietrecht, Toilette)

12 Antworten

Sicher hast du das vor dem Unterschreiben des Mietvertrages gesehen. Jetzt kannst du nur fragen und hoffen, das der Vermieter sein Einverständnis gibt.

Umbauten in der Mietwohnung darfst du ohne Zustimmung des Vermieters nicht machen. Und der Vermieter ist nicht zum Umbau verpflichtet. Du musst ja die Wohnung nicht mieten.

Ist der Vermieter verpflichtet, im "Toilettenraum" ein Waschbecken einzubauen?

Nein.

Schließlich müsste ich sonst nach einem Gechäft jedes Mal durch zwei Türen durch um mir die Hände waschen zu können.

Und? Wo liegt das Problem? Das musst du in öffentlichen Waschräumen ja auch :-O

Dieser bauliche Zustand war dir nun bei Besichtigung und Mietvertragsschluss bekannt, oder? Vermiete ist ausschliesslich aber das, was vorhanden ist, nicht, was man gerne anders hätte :-O

Falls nein: Ist es mir gestattet, selbst ein Waschbecken im Toilettenraum einzubauen?

Nein.

Dann wäre allerdings ein kleiner Wanddurchbruch hin zum Wasseranschluss im "Waschraum" notwendig.

Eben. Derartige bauliche Veränderungen, die mit Eingriff in die Bausubstanz (Wanddurchbrüche) und Installation (Zu- und Abwasserleitungen) verbunden sind, bedürfen zwingend der Genehmigung des VM. Schwarzbauten kann er rückgebaut verlangen und dich qualifiziert, d. h. mit Kündigungsabdrohung, abmahnen :-O

Hier müsste man gut 2 Meter Abwasser- und Zuwasserleitungen in zwei Räumen zum Waschbecken im Bad verlegen, was erstens, auf Putz verlegt,  pottenhäßlich aussieht und zweitens niemand seiner Nachmieter so erwartet, gar verlangt  wie du :-)

G imager761

Änderungen in Mietwohnungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters

Entscheidend ist hier zunächst mal der Mietvertrag. Findet sich dort kein entsprechender Eintrag, gilt der Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung als vereinbart.

Da sich in deinem Mietvertrag kein entsprechender Punkt findet, hast du, sofern bei der Besichtigung kein Waschbecken im Toilettenraum befand, auch keinen Anspruch darauf. Ein Waschbecken bei der Toilette ist zwar allgemein üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Du hast leider keinen Anspruch auf ein Waschbecken auf Vermieterkosten. Selbst anbringen darfst du nur eines mit Zustimmung des Vermieters. Zu einem Waschbecken gehören Wasser- und Abwasseranschlüsse. Sind diese vorhanden? Wenn nicht, kannst du die Sache vergessen. Sind die Anschlüsse vorhanden, kannst du ja mal vorsichtig fragen.