Wer wird Eigentümer im Fall der Fälle?

pony  11.08.2021, 11:34

wer hat denn die pässe, bzw. existieren die pässe überhaupt noch?

MiniWini2016 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 13:46

Es existiert überhaupt nichts mehr. Leider. Das Pferd hatte noch nicht mal ein Halfter und es wurde provisorisch etwas gebastelt. Hatte damals zum Glück noch Halfter/ Stricke dabei

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit kein neuer Eigentümer als Erbe oder notfalls der Fiskus als solcher auftritt, könnte man die Dereliktion (lat., Aufgabe, Zurücklassung) unterstellen.

Dies bedeutet im Normalfall die freiwillige Aufgabe des Eigentums und des Besitzes an einer Sache. 2 Gemäß § 959 BGB wird eine bewegliche Sache dadurch herrenlos und kann gemäß § 958 I BGB durch Inbesitznahme eigentümlich, ggfs. durch den Stallbesitzer, erworben werden.

sergius  11.08.2021, 12:23

Das ist meines Erachtens für diesen Fall nicht zutreffend. Der Mann ist offenbar ein Flutopfer geworden, der zuvor nicht daran gedacht hat, das Eigentum an seinem Pferd aufzugeben, so dass von "freiwilliger Aufgabe des Eigentums" kaum die Rede sein wird.

MiniWini2016 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 10:52

Der Stall in der Eifel existiert nicht mehr.

Der Stallbesitzer, wo ich Einsteller bin, ist der Auffassung das es dann mein Problem wäre da ich unterschrieben hätte.

schelm1  11.08.2021, 11:01
@MiniWini2016

Solange kein Rechtsnachfolger für das Eigentum am Pferd gefunden wird, dürften Sie als Einsteller tatsächlich für den Unterhalt herangezogen werden können, soweit und solange der Stallbesitzer mit ihrem Einverständnis nicht die Inbesitznahme erklärt.

In dem Fall wären Sie dann ggfs. der neue Eigentümer des Pferdes, falls nicht doch noch ein Erbe auftritt.

ehrlich gesagt kann ich jetzt nicht sagen inwieweit die Erklärung des Empfangs für die Sache (Tier) dich tatsächlich in die Verantwortung nimmt.

Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Eigentümer des Tiers gestorben ist, wäre es das Beste, dass du von deiner Seite aus das Nachlassgericht verständigst. Nach § 3a ZuVOJu wäre das am letzten Wohnsitz verstorbene Amtsgericht, bei dem auch ein Familiengericht ansässig ist, zuständig. Von dort wird der Erbschein erstellt. Wird kein Erbe festgestellt oder meldet sich niemand, geht das Tier in das Eigentum des jeweiligen Landes über. Das wird über einen Nachlassverwalter geregelt. Dann hättest du ja gleich einen richtigen Ansprechpartner.

MiniWini2016 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 10:58

Aktuell wird der Eigentümer vermisst, aber wenn man ehrlich ist, dann weiß man, dass jetzt keine Überlebende mehr gefunden werden und wenn nur die Leichen geborgen werden.

Ich möchte mich halt nur vorbereiten falls es wirklich plötzlich heißt "Dein Problem. Herzlichen Glückwunsch zum Pferd."

Das Pferd gehört zum Nachlass des Verstorbenen, so dass dessen Erben nun Eigentümer des Pferds geworden sind. Wer die Erben sind oder ob der Verstorbene keine Erben hat (so dass das Land Rheinland-Pfalz als letzter Erbe in Betracht käme), sollte beim Nachlassgericht (= ein Abteilung des Amtsgerichts, das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist) in Erfahrung gebracht werden können. Da du nur von einem "Verdacht" des Todesfalls redest, solltest du aber zuvor Erkundigungen (etwa beim Bürgermeisteramt seinere Wohnsitzgemeinde) klären, ob sich dein Verdacht bestätigt hat.

Dann wird sich der Tierschutz um das Tier kümmern müssen. Du solltest diesen rechtzeitig benachrichtigen. Für ein Pferd einen Stellplatz zu finden, ist nicht so einfach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MiniWini2016 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 18:34

Der Tierschutz und die ganzen Behörden wissen bescheid. Ich stehe mit denen ja in Kontakt.

Da aber beide Ställe keinerlei Ansprüche ans Pferd stellen werden im Fall der Fälle und der Tierschutz bereits angedeutet hat, dass sie keine Kapazitäten haben und das Tier dann wohl eingeschläfert werden wird (was ich nicht glauben kann), werde ich dann versuchen das Pferd irgendwie zu versorgen. Einschläfern lassen werde ich es definitiv nicht lassen. Dafür kämpft das Tier seit fast 4 Wochen mir zu sehr und es will leben

Ich bin aber ehrlich... ich habe 2 eigene Pferde und ein drittes Pferd kann ich mir aktuell einfach nicht vorstellen. Zumal ich noch nicht mal weiß ob es überhaupt nochmal reitbar sein wird oder nur noch als Beisteller sein Leben leben wird. Die Verletzungen sind noch nicht ausgeheilt. Der Tierarzt praktiziert zum Glück kostenlos und ich bezahle nur die Medikamente zum EK.

sassenach4u  11.08.2021, 19:46
@MiniWini2016

Ich drücke dir die Daumen, daß siech entweder doch Angehörige finden, die sich um das Tier kümmern oder ein neuer Besitzer.

Wenn es wirklich niemand gibt, der in der Erbreihenfolge auftaucht oder das Erbe auch annimmt, geht am Ende alles an den Staat.