Wer ist Tierhalter? Der Besitzer oder Eigentümer?
Guten Morgen,
das Tierschutzgesetz spricht ja immer von dem Tierhalter. Doch eine Definition, wer das eigentlich ist, gibt es ja leider nicht.
Es gibt ja folgende Definition im Internet: Tierhalter ist, wer - aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, - den allgemeinen Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und - das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.
Ich habe beispielsweise Frau X, die ihre Pferde bei Frau Y bereits seit 2 Monaten untergestellt hat, und für die Unterstellung und Futter Geld zahlt an Frau Y.
Nach der Definition würde ich sagen, dass Frau X neben der Eigentümerin auch Tierhalterin ist, da sie ja für die Kosten der Tiere aufkommt usw. Frau Y ist Besitzerin der Pferde.
Allerdings hat sich Frau X schon seit 4 Wochen nicht mehr bei Frau Y blicken lassen und zahlt auch nicht mehr.
Was würdet ihr jetzt sagen, wer Tierhalter ist?
Dann habe ich noch ein bisschen im Internet gesucht und in der Verordnung zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden steht folgendes:
"Halter / Tierhalter muss dabei nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein. In diesem Sinne ist z.B. der verantwortliche Betreiber von Pensionsställen Halter der eingestellten Equiden. Der Halter, Tierhalter (nicht der Besitzer / Eigentümer) ist verantwortlich dafür, dass die Verpflichtungen aus der ViehVerkV eingehalten werd
5 Antworten
Frau X ist Besitzer/Eigentümer der Pferde. Fr. Y ist Verwalter/ Pfleger der Pferde. Fr. Y ist für die Artgerechte Haltung zuständig. Fr. X MU? das Geld dafür bezahler. Fr. Y darf FR. X einen Mahnbescheid schicken und Fr. Y darf den Gerichtsvollzieher zur Pfändung der Pferde beauftragen.
Fr. X ist Tierhalter
Sollten Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes wegen schlechter Haltung oder Verwahrlosung oder nicht geeigneter Stallungen angebracht sein, so wäre ebenfalls der Betreiber der Unterbringung und Versorgung, also Frau Y, zu belangen.
Tiereigentümer: hat das Eigentum über das Tier Tierhalter: normalerweise Eigentümer, Ausnahmefall bei Nutztieren oder zur Pflege überlassenen Tiere, ist der Pfleger, bzw. der Stallinhaber z. B. von Pferden der Tierhalter Der Tierhalter ist unabhängig vom Tiereigentümer und ist diejenige Person, die das Pflegen und Versorgen des Tieres übernimmt. Er hat auch eine gewisse Tierhalterhaftung, das heißt, dass er für Schäden durch das ihm in Obhut gegebene Tier haften muss. Klassisches Beispiel sind auch hier die Pferde wieder. Sollte ein Pferd aufgrund fehlerhafter Koppeleinzäunung in einem Pensionsstall abhauen und z. B. einen Verkehrsunfall verursachen, so ist der Stallbetreiber = Tierhalter in der Haftung zu konsultieren.
Besitzer haben aktuell gefallt über etwas und eigentüm sind die denen es gehört ( die müssen nicht umbedingt die gewalt über den gegenstand haben) z.b. wenn du ein auto mietest bist du besitzer aber der vermieter eigentümer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet als Tierhalter, "wer* die Bestimmungsmacht über das Tier hat,* aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,* den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmtund* das Risiko seines Verlustes trägt".
Die Tierhaltereigenschaft ist damit nicht zwingend mit dem Eigentum verbunden. Tierhalter ist zum Beispiel auch der, dem ein Tier nur zugelaufen ist, der es aber über einen längeren Zeitraum hinweg füttert und unterbringt. Auch Minderjährige können Tierhalter sein.
Also würdest du sagen, dass Frau Y Tierhalter ist, da sie die Pferde bei sich stehen hat und sich um sie kümmert? Also dürfen gegen sie Maßnahmen im Sinne des Tiershcutzgesetzes verhängt werden?
Kannst Du erst einmal den Unterschied zwischen Bezitzer und Eigentümer erklären?
Besitzer sind im Besitz des Gegenstandes über einen längeren Zeitraum.
Eigentümer besitzt die Rechte an dem Gegenstand
Z.B. beim Auto leasen ist die Bank der Eigentümer, aber Du als Halter/Fahrer des Fahrzeuges bist nur der Besitzer.
Aber wer von beiden ist denn der Tierhalter? Denn nur gegen den dürfen Maßnahmen im Sinne des Tierschutzgesetzes verhängt werden.