Wer ist Tierhalter? Der Besitzer oder Eigentümer?

5 Antworten

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Frau X ist Besitzer/Eigentümer der Pferde. Fr. Y ist Verwalter/ Pfleger der Pferde. Fr. Y ist für die Artgerechte Haltung zuständig. Fr. X MU? das Geld dafür bezahler. Fr. Y darf FR. X einen Mahnbescheid schicken und Fr. Y darf den Gerichtsvollzieher zur Pfändung der Pferde beauftragen.

Josey89 
Beitragsersteller
 10.08.2010, 10:23

Aber wer von beiden ist denn der Tierhalter? Denn nur gegen den dürfen Maßnahmen im Sinne des Tierschutzgesetzes verhängt werden.

chicaBlue  10.08.2010, 10:25
@Josey89

Fr. X ist Tierhalter

Grisunest  30.12.2010, 12:27
@chicaBlue

Sollten Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes wegen schlechter Haltung oder Verwahrlosung oder nicht geeigneter Stallungen angebracht sein, so wäre ebenfalls der Betreiber der Unterbringung und Versorgung, also Frau Y, zu belangen.

Tiereigentümer: hat das Eigentum über das Tier Tierhalter: normalerweise Eigentümer, Ausnahmefall bei Nutztieren oder zur Pflege überlassenen Tiere, ist der Pfleger, bzw. der Stallinhaber z. B. von Pferden der Tierhalter Der Tierhalter ist unabhängig vom Tiereigentümer und ist diejenige Person, die das Pflegen und Versorgen des Tieres übernimmt. Er hat auch eine gewisse Tierhalterhaftung, das heißt, dass er für Schäden durch das ihm in Obhut gegebene Tier haften muss. Klassisches Beispiel sind auch hier die Pferde wieder. Sollte ein Pferd aufgrund fehlerhafter Koppeleinzäunung in einem Pensionsstall abhauen und z. B. einen Verkehrsunfall verursachen, so ist der Stallbetreiber = Tierhalter in der Haftung zu konsultieren.

Besitzer haben aktuell gefallt über etwas und eigentüm sind die denen es gehört ( die müssen nicht umbedingt die gewalt über den gegenstand haben) z.b. wenn du ein auto mietest bist du besitzer aber der vermieter eigentümer.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet als Tierhalter, "wer* die Bestimmungsmacht über das Tier hat,* aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,* den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmtund* das Risiko seines Verlustes trägt".

Die Tierhaltereigenschaft ist damit nicht zwingend mit dem Eigentum verbunden. Tierhalter ist zum Beispiel auch der, dem ein Tier nur zugelaufen ist, der es aber über einen längeren Zeitraum hinweg füttert und unterbringt. Auch Minderjährige können Tierhalter sein.

Josey89 
Beitragsersteller
 10.08.2010, 10:24

Also würdest du sagen, dass Frau Y Tierhalter ist, da sie die Pferde bei sich stehen hat und sich um sie kümmert? Also dürfen gegen sie Maßnahmen im Sinne des Tiershcutzgesetzes verhängt werden?

Kannst Du erst einmal den Unterschied zwischen Bezitzer und Eigentümer erklären?

crazyrat  10.08.2010, 10:18

Besitzer sind im Besitz des Gegenstandes über einen längeren Zeitraum.

Eigentümer besitzt die Rechte an dem Gegenstand

Z.B. beim Auto leasen ist die Bank der Eigentümer, aber Du als Halter/Fahrer des Fahrzeuges bist nur der Besitzer.