Wer weiß, wer den Schaden bezahlen muss, wenn bei einer Probefahrt die Motorhaube aufgeht und gegen die Frontscheibe knallt?

6 Antworten

Der Kaufinteressent behauptet nun, der Polizist hätte angeblich gesagt, dass es ein technischer Defekt am Auto sei, und ich als Verkäufer keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte.

Hört sich gelogen an, der Polizist ist ein Polizist und kein Automechaniker, und mit was du vor Gericht Aussicht auf Erfolg hast oder nicht, das kann er auch nicht wissen, weil der Polizist kein Anwalt ist.

Danach befuhren wir eine Bundesstraße mit ca. Tempo 130 km/h (bei erlaubten 100 km/h).

Du hast, zumindest moralisch, Mitschuld, weil du es gesehen hast, aber nichts gesagt hast !

Im übrigen ist doch vom Fahrer vor Fahrtantritt zu prüfen, ob sich das Auto in einem offensichtlich, verkehrssicheren Zustand befindet oder etwa nicht, sprich in diesem Fall, ob die Haube verriegelt ist oder nicht?

Nein, von dem Autoverkäufer ist sicherzustellen, dass sich das Auto in einem verkehrssicheren / fahrbaren Zustand befindet.

Wenn zum Beispiel die Bremsen defekt sind, woher soll ein potentieller Käufer, der eine Probefahrt machen will, wissen, dass die Bremsen defekt sind ?

Die Andeutung, der Kunde hätte den Verschluss der Motorhaube selbst überprüfen müssen und es sofort erkennen müssen, dass da was nicht stimmt, halte ich für ein schwaches Argument.

Ich spekuliere mal:

Es war eine Probefahrt  in einem Verkaufsgespräch. Da habt ihr bestimmt vorher das Auto besichtigt und dabei in den Motorraum geguckt.

Dann hat jemand die Motorhaube geschlossen und sie nicht richtig zugedrückt. Derjenige hat wohl jetzt den schwarzen Peter. Ich nehme mal an, daß dies der Verkäufer war - also Du.

Jetzt den Fahrer dafür verantwortlich machen zu wollen, halte ich für sehr weit hergeholt.

Letztendlich wird ein Gericht entscheiden, wenn Du Dir zutraust, das dort durchzufechten.

Wer hat die Haube unsachmäßig verschlossen?

MartinSF70 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 08:50

Ich habe weder die Haube geöffnet, noch geschlossen. Das hat der Kaufinteressent erledigt. Lediglich habe ich dem Interessenten gesagt, wie die Haube zu öffnen geht, weil das beim Alfa nichts Gewöhnliches ist. Dies hat er dann auch gemacht. Nachdem er die Begutachtung des Motorraumes beendet hatte, machte er die Haube wieder zu. Wahrscheinlich war sie dann noch nicht verriegelt. Nebenbei bemerkt: der Käuferinteressent ist Kfz-Mechaniker.

es war noch dein auto. der kaufinteressent hatte das auto nicht gekauft. deswegen die probefahrt.

die haube war vllt nur nicht korrekt verrriegelt. das kann auch die schuld des verkäufers oder käufers sein. ob dem fahrer da die schuld gegeben wird kann dann nur ein gericht entscheiden.

der fahrer muss nicht vor jeder fahrt alle verschlüsse prüfen.

Weder der Polizist noch der ADAC Fahrer sind maßgebend. Solche Einschätzungen können nur und ich meine auch NUR von einem Sachverständigen getroffen werden. Der kostet auch Geld. Zunächst ist aber Verkäufer der Dumme, er hat ja den Schaden. Wartet mal ab was passiert. Es wird wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.