Probefahrt Kfz mit BF17?
Guten Abend! Meine Eltern haben mit einigen Autohändlern für verschiedene Wagen Probefahrten vereinbart. Da ich auch Einfluss auf den Kauf habe, wollen meine Eltern, dass ich (halt zusammen mit ihnen) die Kisten auch mal probefahre.
Die Frage ist jetzt, ob ich versicherungstechnisch überhaupt fahren darf, da ich wie im Titel beschrieben derzeit auf BF17 fahre.
Vielen Dank schonmal!
5 Antworten
Fahrerlaubnisrechtlich ist das nicht zu beanstanden, wenn eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Person begleitet.
Haftungsrechtlich ist das mit dem Autohaus zu klären. Grundsätzlich dürfte es aber keine Probleme geben, da Rote Kennzeichen im Versicherungsrecht nicht auf das Alter des Fahrers abheben. Ausnahmen bestätigen aber die Regel, also mit dem Autohaus darüber reden.
Sicherlich, solange deine Eltern dabei sind! Denn bei der Probefahrt bist du ja auch versichert. Wie gesagt, nur solange du dich auch an BF hälts :)
Du darfst im Prinzip schon fahren, solltest das aber im Vorfeld bei dem Händler auch sagen. Es kann ja auch sein, dass es dort Einschränkungen hinsichtlich des Alters gibt.
Die Frage ist, ob ein KFZ-Händler dir sein Auto für eine Probefahrt anvertraut. Wer soll ihm dieses Risiko abdecken?
Das entscheidet das Autohaus.