Wenn man eine Immobilie fotografiert, darf dann das Nachbarhaus auf dem Bild zu sehen sein?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten...
selbstverständlich kann ich alles, was langfristig und fest da gemauert steht von der Straße aus fotografieren und natürlich kannst du dein Haus in dessen  Umgebung auch zum Verkauf präsentieren! Da greift die sogenannte "Panoramefreiheit" (bitte googlen). LeiseWolke, du irrst.
Jener Polternachbar soll anzeigen, was er will. Das wird der Polizisten nämlich erste Frage sein, was er denn da anzeigen wolle - die kennen die Freizügigkeit von Gebäudefotos.

Okay, ganz anders, wenn des Nachbars Haus einen eigenen Kunstaspekt berührt und - so wie das berühmte Hundertwasserhaus - als Kultstatus eine eigene Urheberschaft darstellt, dann wäre es in deinem durchaus nachvollziehbaren Fotogrund nochmal zu prüfen. Jedes andere, noch so schöne oder exklusive Haus hat sich jedoch der Panoramafreiheit zu beugen. :- )
Das sollte son Makler aber wissen.

Annvi 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 20:38

Alles klar, denke, der Makler weiß das auch! Vielen Dank!

Naiver  05.01.2017, 15:07
@Annvi

Dank dir, Annvi, für deinen Anerkennungsstern! :- )


Alle Sachen, die von einer öffentlichen Straße sichtbar sind, darf man fotografieren.

Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, anders als das Recht am Bild der eigenen Person!


Wird ein Bild z.B. im Internet veröffentlicht, folglich im vorliegenden Fall vom Makler gewerblich veröffentlicht, dann gilt es für den Makler das evtl. Vorliegen gewerblicher Schutzrechte oder Fotografierverbote wie z.B. bei militärischen Anlagen zu beachten.

Soweit abgebildete Sachen durch gewerbliche Schutzrechte, wie Urheberrechte oder Designs geschützt sind, gilt es diese zu beachten.

Bei dem Haus des Nachbarn dürfte dies wohl kaum gegeben sein. Vielleicht retuschiert der Makler die Hausnummer, wie dies z.b. auch bei geparkten Fahrzeugen auf Maklerbildern hinsichtlich von Autokennzeichen  in aller Regel der Fall sein sollte.

Ein guter Makler kennt die "Spielregeln", die Sie als dessen Auftaggeber nicht pflegen müssen!

Wenn das Foto von einer öffentlich zugänglichen Straße aus aufgenommen ist, dann fällt das normal unter Panoramafreiheit. Das wäre erlaubt. 

Nicht erlaubt ist, fremde Häuser von öffentlich nicht zugänglichen Stellen aus aufzunehmen, wie vom Fenster aus, oder aus einem Hinterhof, mit Teleobjektiv usw..

wenn der Nachbar es nicht will, muss sein Haus aus dem Bild entfernt bzw.unkenntlich werden

schelm1  16.11.2016, 20:09

Ne das Bild muß keinesfalls entfernt werden!

Es steht dem Nachbarn aber frei, das Gebäude eintsweilen zu verhüllen! - Geschieht dies dauerhaft, dann käme das ggfs. einer baulichen Veränderung nahe, hier der Gebäudeansicht näher und bedarf dann einer fofrmalen Baugenehnigung.

Annvi 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 19:49

Okay danke