Wer trägt die Kosten einer Wohnraumvermessung, wenn die Wohnung kleiner ist als berechnet?

3 Antworten

Und was kam bei der Messung raus? Wenn die Wohnfläche nicht mehr als 10 % von der im Mietvertrag (wenn überhaupt dort eine qm-Zahl angegeben wurde) genannten Fläche abweicht, ändert sich gar nichts!

Man kann aber sowas leicht mit einem Meterstab nachmessen, dazu braucht man keinen Fachmann. Wenn doch trägt der Auftraggeber die Kosten.

Nur wenn darüber ein gerichtlicher Streit anhängig ist, wird vom Gericht ein öffentlich bestellter und unabhängiger Gutachter mit der Messung beauftragt und wer diese Kosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht.

oppenriederhaus  26.04.2016, 20:27

und nicht vergessen, es werden auch Balkone und Terrassen  in die Wohnfläche eingerechnet (anteilmässig),

Wenn ein Mieter den Verdacht hat, dass die Wohnung, die er gemietet hat, kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, wird er wohl zunächst selbst ausmessen. Wenn er/sie dafür schon jemand beauftragt, muss er/sie das auch selbst bezahlen.

Stellt sich dabei heraus, dass die Wohnung kleiner ist, als angegeben, wird er das dem Vermieter mitteilen. Diese kann dann entweder schon eine Liste mit allen Maßen und Flächen vorlegen oder wird selbst nochmal nachmessen. Das geht auf Kosten des Vermieters.

Bleibt dann noch ein Streit übrig, und ein neutraler Sachverständiger muss kommen, wird diesen derjenige zu zahlen haben, der mit seinen Ergebnis zuvor falsch lag.

Der der die Vermessung in Auftrag gibt.