wer muß zahlen, wenn jemand auf dem gehweg ausrutscht und sich verletzt?
angenommen, der schnee auf dem gehweg wurde nicht weggeschippt oder er war vereist. wer muss zahlen, wenn jemand stürzt? die haftplichtversicherung des grundstücksbesitzers? oder was passiert, wenn der gehweg vorschriftsmäßig geschippt und gestreut wurde und trotzdem stürzt jemand. dann kann der grundstücksbesitzer doch nicht haftbar gemacht werden, oder? kann die haftpflichversicherung die zahlung verweigern, wenn kein schnee geschippt wurde? danke im voraus.
7 Antworten
Wurde nicht geschippt, dann der Grundstückseigentümer. Über Versicherung oder privat. Wurde geschippt und man fällt, dann haftet man selber, denn bei der Witterung muss man vorsichtig sein-auf richtiges Schuhwerk achten-damit rechnen, daß es noch glitschig sein kann.
Der Ablauf ist folgender: Bei ärtzlicher Behandlung tritt die Krankenkasse erst mal in Vorleistung, das sieht das SGB so vor. Drr Verletzte bekommt einen Fragebogen, wo er genaue Angaben zu machen hat. Die Regressabteilng ermittelt dann den grundstückseigentümer des Grundstücks, zu dem der Gehweg gehört, und meldet ihre Regressansprüche an. Die entsprechende Versicherung des Eigentümers befriedigt idR den Anspruch und prüft ihrerseits, ob sie Regress anmelden kann. Hat der grundstückseigentümer grob fahrlässig oder vorsätzlich die Räumpflicht verletzt, verweigert seine Versicherung die Zahlung und er haftet mit seinem Privatvermögen.
All das ist aber verwaltungstechnischer Aufwand, von dem der Verletzte nicht berührt wird. Seine Behandlung wird von seiner Kasse bezahlt.
Schmerzensgeld und Ersatz für verschmutzte/zerrissene Kleidung ist dagen Zivilrecht und muss extra als Anspruch angemeldet werden beim Grundstückseigentümer. Dieser wird das an seine Versicherung weiterreichen... ist alles rechtumständlich, wobei Schmerzensgeld vom Gericht festgestellt werden muss, sprich es muss geklagt werden.
Auch wenn schon einige interessante Anworten gegeben wurden darf ich mich trotzdem noch dranhängen. Soweit mir bekannt muß ab 7.00 Uhr morgens geräumt sein. Verantwortlich ist der Hausbesitzer. Was die Versicherungsseite betrifft, ist beim Einfamilienhaus die Privathaftpflicht, beim Mehrfamilienhaus die Haus- und Grundstückshaftpflicht für Schadenersatzansprüche zuständig. Ist ein Einfamilienhaus vermietet, wäre auch der Hausbesitzer zuständig bzw. dessen Haus- und Grundstückshaftpflicht. Der Hausbesitzer kann jedoch im Mietvertrag die Räum- und Streupflicht an den Mieter deligieren womit der Mieter in diesem Falle alleine verantwortlich bleibt.
Wenn nicht geräumt wurde, zahlt der Grundstücksbesitzer. Wenn er seiner Pflicht ausreichendnachgekommen ist, muss er nicht zahlen. Ich denke mal, dass die haftpflicht verweigern kann, wenn nicht geschippt wurde. Frag da mal deine versicherung. Verständlich wäre es für mich.
Wenn nicht ordentlich geräumt war und jemand sich deshalb verletzt, ist der Hausbesitzer dran. Und der hat eine Versicherung, die sich dann hoffentlich drum kümmert. Wenn ordentlich geräumt war und jemand stürzt trotzdem (wie denn? besoffen?) hat der Hausbesitzer keine Schuld. Ist aber wohl alles eine Frage des Beweises.