Wieviel für Winterdienst berechnen

5 Antworten

Da gibt es regionale Unterschiede habe ich mir sagen lassen. Qm ist durchaus gebräuchlich. Aber auch Stundensätze. Und das würde ich bei Dir klar so sehen. Denn hier zu trennen, welcher Leistungsteil ist der Maschine zuzurechnen und welcher nicht, dass ist ja Unfug.

Da ich mir nicht sicher bin, ob Du meinen Kommentar bei DerHans siehst, sein Hinweis kann so nicht von der Hand geschoben werden. Das ist empfindlicher das Thema, als Du augenscheinlich informiert bist. Dringend mit beschäftigen. Nicht nur im Interesse Deiner Anbieter! Auch in Deinem. Denn wenn die in fünf Jahren Prüfungen vornehmen (bei auch nur einem Deiner Auftraggeber) und man kommt zu einem Ergebnis der Versicherungspflicht, dann wollen die alle Deine Auftraggeber sehen. Dann wird für fünf Jahre Sozialversicherungsbeitrag verlangt. Egal ob die dann die Zahlungen als Brutto-Lohn oder Netto-Lohn sehen, normaler Weise ist man dann ruiniert. Dazu kommt noch der Rufverlust! Und eine Anzeige wegen Betrug. Also Sozialversicherung nicht "grob" im Auge zu haben ist wirklich grob fahrlässig.

Ansonsten viel Erfolg.

Da wäre erst einmal zu klären, ob es sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, der zudem noch das Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt.

Kampfkeiler85 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 14:51

Achso, jetzt ist der Groschen erst gefallen....NE ich verstehe den Ansatz, aber es werden ja GANZE Objekte abgegeben...insofern keine Beanstandung.

Dirk-D. Hansmann  09.10.2013, 05:42
@Kampfkeiler85

Scheinselbständigkeit hat nicht mit der Größe der Objekte zu tun. Es geht eher darum ob Du selber sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hast.

Die verschiedenen Objekte können auch unterschiedliche Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften haben: Wenn Du die alle bespw. über eine Hausveraltung bekommst, dann fliegt Dir das trotzdem noch um die Ohren. Wenn es bekannt wird. Und damit muss man einfach rechnen.

Dabei kommt trotzdem das nächste Problem Arbeitnehmerüberlassung. Eingliederung dieser in den Geschäftsablauf, Weisungsbefugnis.

da informier dich im internet und bei anderen firmen, ruf an, tu so als wärs du kunde und biete eine imaginäre fläche für winterdienst an, dann sagen sie dir ja was sie für welche zeit und wieviel mann haben wollen, hat mein vorgesetzter auch so gemacht :-)

Kampfkeiler85 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 14:59

coole Idee!!! Aber dennoch würde ich vorher nocht ein paar Informationen sammeln, bevor ich dastehe wie Max in der Sonne.

user2386  08.10.2013, 14:59

dann weisst du auch was du so nehmen solltest, zu günstig anbieten ist auch schlecht, dann sagen die kunden, ach der ist so günstig, das kann nichts gescheites sein

Sorry, entweder habe ich mich nicht richtig ausgedrückt, oder aber ihr habt mich falsch verstanden. also:

Ich bin selbstständig und habe angestellte, Da es winterbedingt immer zu enormen Ausfällen kommt, habe ich mir überlegt, das wir im Winter einfach was ganz anderes machen.

Ich habe mit einigen Auftraggebern bei uns aus der region Kontakt aufgenommen und die zeigen sich allesamt sehr interessiert ( ich hoffe nicht, weil se keinen anderen dummen dafür finen???^^)

aber es geht rein nur um die Menpower, und Arbeitsleistung.

Ich müsste natürlich wissen, wo ich ansetzen kann bei Verhandlungen / bzw. wo generell die Preise liegen (Raum Brandenburg etc.), Ob es quasi überhaupt infrage kommt etc.

Dennoch danke für eure sehr schnellen Antworten.

dann müsstest du dir mal ausrechnen welche maschinen kosten und perso kosten so anfallen

user2386  08.10.2013, 14:45

dann müsstest du rechnen wieviel du an arbeit schaffen kannst, wieviel leute du brauchst, und wieviel geld reinkommen muss, damit du das winterloch kompensiert bekommst, woher willst du denn sonst wissen was du an preisen nimmst wenn du über deine eigenen kosten nichts weisst ?