Briefträger verweigert Postzustellung wegen glatter Treppe
Hier wurden schon unzählige Fragen hinsichtlich der Postzustellung gestellt, aber mein Problem habe ich bisher noch nicht gefunden. Wir haben neu gebaut und dabei eine Granittreppe als Haustreppe verbaut. Um die Post einzuwerfen, muss der Postbote diese Treppe benutzen. Seit es nun so kalt geworden ist, bzw. noch Schnee liegt, verweigert der Postbote die Zustellung, weil ihm die Granittreppe zu glatt sei und er befürchtet, dass er ausrutscht und sich verletzt. Da meine Eltern im Nachbarhaus wohnen, stellt er unsere Post nun bei meinen Eltern zu. Die Hofeinfahrt ist in aller Regel gut geräumt und er kann auch direkt mit seinem Postauto vor die Haustreppe fahren. Meine Frage, ist nun ob der Postbote irgend eine rechtliche Handhabe für dieses Vorgehen hat, bzw. wenn ich die Zustellung verlange und er tatsächlich stürzt und sich dabei verletzt, bin ich dann dafür haftbar?
17 Antworten
oh ja dieses problem kenne ich, bin selbst briefträgerin! die granittreppen sind der horror!! die treppe muss nur vom regen nass sein und schon ist die treppe wie glatteis, hatte schon etliche male glück dass ich nicht runtergefallen bin. wenn etws passiert haftest DU, denn DU bist verantwortlich dafür das man gefahrenlos an den briefkasten kommt. kannst also froh sein gibt er die post deinen eltern. ganz ehrlich dir und allen anderen zu liebe mach eine neue treppe hin!
Du hast eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Personen, die auf Dein Grundstück gehen. Daher kann es dem Postbooten nihct zugemutet werden, eine glatte Treppe zu begehen. Wenn er stürzen würde, dann bekommst Du auf wahrscheinlich Ärger wegen Vernachlässigung Deiner Pflicht.
Der Postbote muß über die Treppe zu deinem Briefkasten gehen, - vorausgesetzt, die Treppe ist gut geräumt und ohne Eis, so dass man nicht stürzen kann. Du mußt also nur vorher die Treppe richtig geräumt haben, dann wird er auch kommen.
Stürzt er auf deiner Treppe, dann bist du haftbar. Dafür springt dann zwar eine Versicherung ein, wenn aber nicht richtig geräumt war, wird diese aber dich hinterher wieder in Regress nehmen, dann kostet es. Bei einer Verletzung können die Kosten dabei sehr hoch sein.
Wenn er die Post nebenan bei deinen Eltern abgibt, dann sei froh, denn das sollte er normalerweise nicht tun.
Und wenn du für die Zeit des Schneefalls einen Briefkasten unten an der Treppe anbringst, dann bekommst du deine Post und läufst halt eben selbst die Stufen runter und rauf. Das wäre doch ein Kompromiss.
um dem allen noch einen draufzusetzen: es gilt wie bei Hunden auf dem Grundstück, der Bote muss nicht zustellen UND!! Jetzt der Knaller: der Brief gilt als Annahme verweigert (rein rechtlich). In der Praxis macht das natürlich keiner, aber du solltest schon für einen sicheren und zumutbaren Briefeinwurf sorgen...