Bereitschaftsdienst und Winterdienst 50%
Hallo!
Ich bin in meinem Betrieb auf 50% Basis angestellt und in meinem Arbeitsvertrag steht Helfer (Bereich Gärtner & Hausmeisterei, 20 Std / Woche).
Der Arbeitgeber verlangt, daß ich im "Notfall" telefonisch erreichbar bin und am Wochenende Bereitschaftsdienst mache.
Zusätzlich soll ich im Winter das Schneeräumen übernehmen (ca 500 qm Fläche) so daß die Mitarbeiter bei jedem Schichtwechsel problemlos das Gelände verlassen können...
Vertraglich ist nichts geregelt und der Arbeitgeber will max. 2 Std. pro Wochenende bezahlen.
Der AG will mich nicht fest anstellen, ist jedoch strikt dagegen, daß ich noch einen Nebenjob annehme, da ich sonst der Firma nicht mehr zur Verfügung stehe.
Bin ich verpflichtet bei einer Halbtagsstelle den Winterdienst / Telefonbereitschaft zu übernehmen?
Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Bezahlung haltet ihr für angemessen?
3 Antworten
Ist doch schön. Bereitschaftsdienste sind inzwischen gesetzlich geregelt, sprich hier muss bezahlt werden, somit hast Dein Chef jetzt ein Problem, mit seinen 2 Stunden am Wochenende, entweder er räumt künftig soweit selbst vor, dass für Dich nur noch 2 Stunden Arbeit übrig bleiben, oder er muss eben mit mehr Schnee leben, alternativ wenn die entsprechende Fahrerlaubnis bei Dir vorliegt und Du entsprechend eingewiesen wurdest, es soll Traktoren geben mit Schneeschieber dran, damit geht es dann schneller ;) So nen Chef hatte ich auch schon mal, der hat es auch erst kapiert das er doof ist, wie es ihm der Richter durch die Blume mitteilte.
da der Winterdienst nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, brauchst du den auch nicht ausführen. Allerdings frage ich mich, was macht denn als Gärtner im Winter?
Du kannst deinen Arbeitgeber gegenüber nein sagen, dass die weder Winterdienst noch Telefonbereitschaft am Wochenende übernehmen wirst, oder eine angemessene Vergütung zur Übernahme aushandeln.
Die seitens Arbeitgeber vorgeschlagene Vergütung von zwei Stunden ist recht dürftig, unter 50,00 EUR solltest du dich nicht abspeisen lassen.
Wenn er Einschränken macht, die Dich persönlich finanziell einschränken, dann muss er einen Ausgleich anbieten. Das hilft Dir sicher weiter: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/arbeitsrecht-nebentaetigkeit-teilzeit