Schneeschippen = Lärmbelästigung?
Hallo,
laut unserer Stadtsatzung haben die Gehwege Werktags bis 7 und Sonntags bis 8 Uhr frei zu sein. Außer mir halten sich aber sehr viele nicht daran. Da ich ganztags berufstätig bin, muß ich eine Stunde früher aufstehen, um den Schnee beseitigen zu können. Auch abends um 22.00 Uhr schippe ich nochmal nach, um es nicht zuviel werden zu lassen, da ich den ganzen schweren Mist sonst mit meinem Bandscheibenvorfall nicht mehr heben kann. Nun ist aber leider auch ein kratzendes Geräusch zu hören, da ich ja versuche, möglichst viel Schnee vom Gehweg weg zu bekommen, damit niemand stürzt.
Ich schippe morgens um 5.45 und abends insgesamt 2 x, das 2, Mal bis maximal 22.15 Uhr. Ist es zulässig, wenn mich mal einer der Nachbarn (die wenn überhaupt erst spät am Tag die Gehwege räumen) mich wegen Lärmbelästigung anzeigt? Oder müssen die das im Winter hinnehmen? Der Schneeflug (wenn er denn mal kommt) fährt ja auch schon kurz vor 5 mit viel Krach vorbei.
12 Antworten
Wer sich durch den Krach des Schneeräumens in dieser extremen Winterzeit belästigt fühlt, ist selber Schuld. Die sollen froh sein, dass jemand den Job so früh am morgen macht! Sogar am Wochenende, wenn ich mal ausschlafen möchte, steh ich auf und weck sie alle auf, weil sonst kein Durchkommen mehr ist. Geht auch wieder vorbei - im Mai:)))
Du meinst solche Leute hier, oder? http://maerker.brandenburg.de/lis/list.php?page=maerker&sv%5Bkommune%5D=214850&skip=5 unter dieser Nummer Winterdienst/Uhrzeiten (ID 246962) Es gibt immer jemanden der etwas zu meckern hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand etwas macht. Sie würden sich nur ins eigene Fleisch schneiden, wenn jemand kontrollieren kommt und feststellt, dass sie selber gar nicht räumen. ;-)
da gibt es wieder so sachen wie ( kannst du es selber nicht einhalten musst du dafür sorgen das es jemand anderes macht ) generell ist es eigentlich lärmgelästigung ja.. aber in deutschland sind die gesetze es öfteren mal wiedersprüchlich
Wenn da einer zur Polizei geht und sich beschwert, dann haben die Polizisten wenigstens was zu Lachen.
Wenn es vernünftige Polizisten sind, dann werden die dem schon erklären, was es mit der Räum- und Streupflicht auf sich hat und dass es ja auch zur Sicherheit desjenigen ist, der sich da beschwert.
Als nächstes würde ich als Polizist dann mal nachkontrollieren ob sich derjenige selber an die Räum- und Streupflichten hält. Wenn nicht, dann könnte man ihm ja erst mal erklären, dass der Schuss auch ganz leicht nach hinten losgehen könnte.
Bevor man einen anderen anzeigt soll man erst einmal vor der eigenen Türe kehren. ;-)
PS: Da müssten sich bei uns aber viele über die Räumfahrzeuge beschweren, die schon um 05:00Uhr unterwegs sind. Und nicht nur die, die die Straßen räumen, sondern auch die, die Gehwege vor öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindergärten, Ämter ...) räumen.
Ich würde es nicht als Lärmbelästigung empfinden, das Geräusch gehört zum Winter, wie im Frühling das laute Vogelzwitschern in Herrgottsfrühe.
Ja klar, wir rufen sofort nach dem Gesetz und denken nicht selber nach.
Wenn einer schon so weit ist, dass er seinen Gehweg vom Schnee befreit, dann ist das auch für die eigene Sicherheit. Viele machen das nämlich überhaupt nicht.
Klar, Schneeräumen soll er am besten gar nicht, aber wenn man da mal vorbei müsste, dann sollte der Schnee möglichst weg sein.
"Ich will um 7 aus dem Haus gehen, da sollen möglichst alle ihre Wege geräumt haben. Aber wehe es fängt einer damit vor 06:45 damit an..." ;-P
Also ich hab kein Problem damit wenn die Gehwege nicht geräumt sind. Da is mir mein Schlaf deutlich wichtiger
Und was sagt das Gesetz dazu? Ich würde mich um solche Uhrzeiten auch drüber aufregen, wenn da einer Lärm macht.