wer muss zahlen bei verschleppten Wasserschaden
Hallo,
habe folgendes Problem: seit Jahren stand nach dem Duschen ständig Wasser im Bad. Wir führten das auf die Kaputte Duschabtrennung und die kaputen Fliesen und Verfugungen zurück. Nach vier Jahren lies unser Vermieter im letzten Herbst die Fugen versiegeln und vor 4 Wochen wurde eine neue Duschabtrennung eingebaut. Nach etwa zwei wochen tropfte es auf einmal von der Decke.
Klemptner geholt, der stellte fest, das der Ablauf der Dusche durchgefault ist. Schaden behoben alles soll trocknen. Gestern stellten wir fest das in den angrezenden Zimmern es schimmelt hinter den Möbeln. Die Wand ist feucht auf etwa 4m² in zwei Zimmern starker Schimmelbefall. Teppich schimmelt auch. Im Bad kein Wasser mehr. sonst auch keine anzeichen auf Feuchtigkeit.
Der Handwerker meinte, das das Wasser nach Verfugung in die Wände und Decke gelaufen ist.
Folgende Schäden: Verschimmelte Wand in 2 Zimmern und Flur ,Nasser Fußboden, Wasserflechken in darunterliegendem Raum. Schimmlieger teppich in 2 Zimmern. Aufgequollene Türzargen, verschimmeltes Bett, Schrank und Sofa. Dazu muss ja unter der Dusche auch was defekt sein, sonst würde das Wasser doch nicht in die Wand gelaufen sein.
Nun Meine Frage, 1. Wer kommt für die Schäden auf ? 2. Kann mann mich in die Schuldigkeit nehmen, da es uns nicht gleich aufgefallen ist (Schimmel). 3. Was ist mit Mietminderung ? es handelt sich um Kinderzimmer Danke für eure Antworten
3 Antworten
das ist alles nicht eure aufgabe, sondern die des vermieters.
wenn ihr ihm sofort alles mitgeteilt habt was ihr festgestellt habt (wenn man was nicht feststellt ist das nicht schlimm, man kann nicht erwarten dass ihr gas- wasser- sch...-installateure seid!) dann seid ihr raus und er voll verantwortlich - auch für folgeschäden.
wenn die lebensqualität dauerhaft eingeschränkt ist (was dauerhaft ist ist natürlich ne grauzone) könnt ihr die miete mindern. aber: egal ob ihr könnt oder nicht: schreibt ihm nen brief, in dem ihr ankündigt, die miete ab nächsten monat um 10% zu mindern - ihr werdet euch wundern, wie schnell plötzlich alles repariert ist bzw er euch auf anderem wege entgegenkommt :) .. kein vermieter hat bock auf nen ewigen rechtsstreit :)
danke,
wir haben jeden Schaden immer sofort gemeldet. Nachlässigkeit kann mann uns nicht vorwerfen. Leider braucht der Vermieter mehrere Jahre um Schäden zu beheben. Erst als wir im letzten Sommer anfingen nach vier Jahren die Miete zu mindern fing er an die Schäden abzustellen.
Meine größte Angst ist, das er wieder ewig braucht. die Zimmer sind nicht bewohnbar. Meine Kinder sind beide behindert und auf eine sauberes Zimmer angewiesen.
Ausziehen ist leider auch nicht drinn, da keiner eine Familie mit 4 Kindern von denen 2 behindert sind, haben will oder die Miete nicht bezahlbar ist.
Wenn Mietminderung wie hoch könnte die aussehen? und wie lange sollte ich ihm Zeit geben den Schaden zubeheben, bevor ich Ihn beheben lasse und ihm die Rechnung schicke?
Wenn beim Duschen Wasser im Bad steht und Du Dich nicht darum kümmerst ist es Dein Versäumnis. Wenn Der Abfluss defekt ist und die Verfugung mangelhaft ist übernimmt den Schaden die Gebäudeversicherung. Eine Mietminderung ist aufgrund Deiner Nachlässigkeit kaum zu begründen.
eine teilschuld trifft dich, denn du bist verpflichtet entstandene Mängel umgehend zu melden und den Schaden so gering wie möglich zu halten.........du brauchst einen sehr kullanten oder "dummen" Vermieter um gar nichts bezahlen zu müssen. Warum Mietminderung? Den Schaden bzw. die Auswirkungen hast du selber verschuldet.......