Wer muss die Boiler-Wartung bezahlen?
Hallo zusammen,
bei mir in der Mietwohnung wurde der Boiler gewartet. Die Rechnung kommt zu mir per Post. Wer hat diese Rechnung zu begleichen, ich oder die Vermieterin?
7 Antworten
Regelmässige Wartungen sind umlagefähig. Das heisst, der Vermieter könnte dir die Rechnung in jedem Fall zusammen mit der Nebenkostenabrechnung präsentieren. Es kommt hier auf die Regelmäßigkeit an.
Sollte es sich jedoch um eine Reparatur/Instandsetzung handeln, sieht die Sache anders aus. Reparaturen sind Sache des Vermieters und nicht umlagefähig. Diese Rechnung müsste der Vermieter aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn ich die Rechnung erhalte schicke ich Sie an die Vermieterin und verrechnet es dann mit der Nebenkostenabrechnung?
Nein. Zurück an die Wartungsfirma mit dem Vermerk das man sich bitte an den Auftraggeber halten möchte.
Außerdem solltest Du in den Mietvertrag schauen ob die Umlage der Wartungskosten überhaupt vereinbart sind.
Sind sie das nicht muß der VM sie allein tragen.
Die Rechnung des Wartungsunternehmens muss auf den Vermieter ausgestellt und auch erst mal von diesem bezahlt werden.
Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung.
Standard-Mietverträge enthalten regelmässig Klauseln, nach denen alle regelmäßigen Wartungsarbeiten umgelegt werden. Der Boiler muss hier nicht ausdrücklich erwähnt sein. Eine allgemeine Klausel reicht aus.
Wenn Du mit allgemein den Verweis auf § 2 der BetrKV meinst, richtig.
Sonst müssen die NK-Arten schon explizit aufgelistet sein.
Wenn Du mit allgemein den Verweis auf § 2 der BetrKV meinst, richtig.
Dieser Verweis ist heutzutage bei Mietverträgen Standard.
bei mir in der Mietwohnung wurde der Boiler gewartet. Die Rechnung kommt zu mir per Post. Wer hat diese Rechnung zu begleichen, ich oder die Vermieterin?
Erst mal muss der Vermieter die Rechn ung bezahlen.
Dann kann er sie bei den Betreibskosten auf die Mieter umlegen, sofern vertraglich vereinbart.
Das kommt darauf an, wem der Boiler gehört und außerdem, wer die Wartung in Auftrag gegeben hat.
Weder noch! Regelmässig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Heizungs- und Warmwasserbereitern sind natürlich umlagefähig. Das heisst, der Vermieter könnte die Forderung auf jeden Fall zusammen mit der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Vielmehr kommt es darauf an, ob es regelmässig wiederkehrende Wartungsarbeiten oder einmalige Reparaturarbeiten sind. Letztere wären in der Tat vom Vermieter zu bezahlen.
Hallo Interessierter,
das ist natürlich richtig. Aber erst einmal geht die Rechnung dann an den Vermieter, da er den Auftrag wohl gegeben hatte. Was dann zwischen Vermieter und Mieter läuft, ist dann wieder etwas anderes.
@Interesierter
Durch mehrmalige Wiederholung wird deinen Aussage auch nicht richtiger.
Die kosten kann der VM nur geltend machen wenn deren Umlage vertraglich vereinbart ist.
ich miete die Wohnung, ist aber nicht mein Eigentum. Die Wartung wurde auch nicht von mir beauftragt.
Spielt alles keine Rolle. Wie Interesierter schon sagte.
Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.
Das stimmt natürlich nicht. Regelmässig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Heizungs- und Warmwasserbereitern sind natürlich umlagefähig. Das heisst, der Vermieter könnte die Forderung auf jeden Fall zusammen mit der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
So und nicht anders ist es!
Darum geht es doch garnicht... es geht darum wer die akt. Rechnung bezahlt. Hat der Vermieter bestellt muß er zahlen... ob er sie dann am Jahresende umlegt ist doch wieder eine ganz andere Sache.
Das heisst, der Vermieter könnte die Forderung auf jeden Fall zusammen mit der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Auf jeden Fall nur dann wenn die Umlage dieser Kosten vertraglich vereinbart ist.
Letztlich geht es dem Fragesteller doch darum, wer für die Wartung aufzukommen hat.
Du darfst davon ausgehen, dass der Mietvertrag eine Umlagevereinbarung von Wartungskosten enthält.
Daher ist es richtig, dass zunächst der Vermieter die Rechnung zu zahlen hat und diese dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen kann.
Nur zu sagen, die Nebenkostenabrechnung sei eine ganz andere Sache, ist zwar im Prinzip richtig, stellt jedoch nicht die komplette Sachlage dar.
Deine Frage ist in gewisser Weise mangelhaft. Es fehlen wichtige Informationen.
Nicht nur um welche Art Boiler es geht, sondern auch die Eigentumsverhältnisse dieses Boilers und wer aus welchen Gründen diese Wartung veranlasst.
Wartungsverträge sind sowas ähnliches wie Versicherungen gegen ... Zumindest wenn gewisse Wartungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
In Deutschland kann man vieles vertraglich vereinbaren, solange es rechtlich sauber ist. Könnte mit dir einen Vertrag machen, dass du mich ohne verheiratet zu sein täglich beköstigst. Wenn du unterschreibst, ;-)
Mietwohnung bedeutet doch schon so ein Vertragsverhältnis. Allerdings gibt es diesbezüglich rechtliche Grundmuster und verschiedentlich davon abweichende Teile. Bei etlichen unrechtlichen Abweichungen gilt dann Regel Nummer 2, wo kein Kläger da kein Richter.
Deine Frage ist nicht gut zu beantworten, es fehlen wichtige Fakten.
Es wird einmal Jährlich gewartet. Wenn ich die Rechnung erhalte schicke ich Sie an die Vermieterin und verrechnet es dann mit der Nebenkostenabrechnung?