Wer muss den Auftrag für den Austausch der Schließanlage erteilen?
Hallo,
ich habe den Schlüssel zu meiner Mietwohnung verloren und der Vermieter möchte die Schließanlage austauschen. In meiner Privathaftpflicht ist der Schlüsselverlust zum Glück enthalten, weshalb das eigentlich kein Problem sein sollte. Eben hat mir der Vermieter jedoch gesagt, dass ich den Auftrag an den Schlüsseldienst erteilen muss und die Rechnung auf meinen Namen laufen muss. Ich habe jedoch Angst, dass es sozusagen als "Eigenschaden" gilt, wenn ich selber den Auftrag erteile. Kennt sich da jemand aus?
3 Antworten
Hallo Beratovic,
ich empfehle dir, den Schaden deinem Versicherer zu melden und dort einmal nachzufragen, wie das weitere Vorgehen ist. Du kannst hier ja auch gleich ansprechen, dass dein Vermieter möchte, dass du den Austausch in Auftrag gibst.
Die Antwort von Charlybrown2802 ist so nicht ganz richtig. Da die Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegen Dritte aufkommt, muss die Rechnung nicht auf deinen Namen laufen.
Grüße, Ines vom DEVK-Team
wenn du es über deine Versicherung laufen lässt musst du auch eine Rechnung auf deinem namen haben, sonst kannst du es nicht abrechnen
a) sofern bei einem Schlüsselverlust glaubhaft gemacht werden kann, daß man diesen nicht der Wohnung bzw. dem Haus zuordnen kann (z.B. weil die Adresse am Anhänger steht), hat der Vermieter keinen Anspruch auf Austausch der Schließandlage, sondern lediglich auf Ersatz des Schlüssels
b) wenn es sich um einen Schlüssel handelt, der lediglich zu Deiner Wohnung passt, hat der Vermieter ebenfalls keinen Anspruch auf Austausch der Schließanlage. Du musst dann lediglich das Schloss zu Deiner Wohnung austauschen. Schließzylinder gibt's im Baumarkt für ca. 15 EUR, den Einbau kann man selbst vornehmen.