Dürfen mir meine Vermieter einen Ersatzschlüssel verweigern?
Hallo, ich bin gestern umgezogen und habe für meine Wohnung nur 1 Schlüssel bekommen. Leider bin ich ein totaler Schussel und habe schon öfters Sachen (v.a. Handy und Schlüssel) verloren. Bisher war es bei meinen Wohnungen so, dass ich immer einen Ersatzschlüssel bekommen hatte und als ich dann mal meinen Schlüssel verloren habe, konnte ich den nachmachen lassen, hatte also immer 2. Meinen jetzigen Schlüssel kann ich nicht nachmachen lassen, da der Schlüsseldienst irgendeine Karte braucht, um die Berechtigung dazu zu bekommen. Ohne den 2. Schlüssel fühle ich mich total unsicher. Meine Vermieter haben das so begründet, dass sie Angst haben, dass ich wen in meiner Wohnung mitwohnen lasse, damit haben sie schlechte Erfahrungen gemacht. Ist ein 1-Zimmer-Appartment. Aber was mach ich dann im Falle eines Schlüsselverlusts? Das dauert ja dann, denn die Vermieter wohnen auch noch 300km von mir entfernt...
13 Antworten
Laß Dir einfach einen Schlüssel nachmachen mit dieser Karte und verweise auf das u. g. Urteil
Die Kosten für einen teuren Schlüsseldienst liegen je nach Anfahrtsweg bei mehreren Hundert €
Einen Ersatzschlüssel braucht man immer. Das Argument, man könne quasi "untervermieten" ist Blödsinn, man darf immer Besuch empfangen, das darf Niemand verwehren.
Verweigert der Vermieter den Zweitschlüssel nach diesem Urteil, würde ich ihm die Schlüsseldienstkosten in Rechnung stellen
Was nützt ein teures Schließsystem wenn wie bei uns die Tür aus Pappmaché besteht ?
Guckst Du mal hier zu einem mieterfreundlichen Urteil
http://www.urteile-mietrecht.net/Hausschluessel.html
Wenn der Vermieter ohne Dein Wissen & Deine Erlaubnis in der Wohnung war, ist das noch Hausfriedensbruch
Für die Wohnungstür,würde ich einfach ein Neues Schloss einbauen.
Kann Dein Vermieter nicht verbieten.
Die Idee hätte meine sein können, weil ich das auch gemacht habe!
Warum die Unsicherheit, dass der Vermieter dann trotzdem noch weitere Schlüssel für MEINE Wohnung besitzt?
Alleine schon damit der eventuell keinen Schlüssel hat.@jofischi
Was soll das, jofischi. Gibt Dir der Vermieter zwei, hat er vielleicht selbst noch 2. Gibt er Dir 4 hat er vielleicht noch einen 5. Schlüssel. Woher will man das wissen?
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zum Mietbeginn sämtliche vorhandenen Schlüssel für die WET, den Briefkasten und den Keller auszuhändigen. Dabei muss der Vermieter dem Mieter mindestens zwei Schlüssel für diese Schlösser sowie die Hauseingangstür kostenlos übergeben. Für jede weitere Mietpartei einen zusätzlichen Schlüssel.
Auf Wunsch des Mieters muss er diesem ermöglichen (auf dessen Kosten) weitere Schlüssel zu haben für diverse Fälle. Das gehört auch zur Verpflichtung des Vermieters die vertragsgemäße Nutzung zu gewährleisten.
Mit dem Austausch des SZ für die WET durch den Mieter hat er noch immer nicht die Möglichkeit, mit einem weiteren Schlüssel die Hauseingangstür zu öffnen bzw. dies für Andere zu ermöglichen.
Notfalls darfst du zumindest zunächst den zweiten Schlüssel einklagen.
Tausch doch einfach das Schloss. Wenn Du ausziehst, baust Du das alte wider ein.
Schlösser mit mehreren Ersatzschlüsseln bekommt man im Baumarkt.
man tauscht nicht das gesamte Schloss, nur den schließzylinder
Bist aber heute ein Klugscheisser... :-) Aber recht haste.
Was?? Ich kenne es so, dass man DREI Schlüssel bekommt!
Mach dir einfach einen nach, immer vorausgesetzt, dass es keine Schließkarte gibt.
Ich kenne es so, dass man DREI Schlüssel bekommt!
Ist aber falsch.
Eine Mieter = zwei Schlüssel
Jede weitere Person dann ein weiterer Schlüssel.
Dann hatte ich Glück, muss man auch mal haben...
warum diese Unkosten, wenn es einen gesetzlichen Anspruch auf einen zweiten Schlüssel gibt, den der Vermieter zur Verfügung stellen muss?
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990
- 103 C 406/90 -)