Mein Nachbar hat mich mit voller Absicht zugeparkt. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Guten Abend liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Mein lieber Nachbar, der direkt unter mir wohnt (er fährt den schwarzen VW Passat) meinte wohl, mich mal zuparken zu müssen. Mein Auto ist der dunkelgrüne Kia Magentis.
Ich finde es ein ziemlich starkes Stück von ihm, mich zuzuparken und ich traute meine Augen nicht. Vorwärts kann ich nicht fahren, weil sich dort der hohe Bordstein befindet und zurück kann ich ebenfalls nicht, da er zu nah an mein Auto steht. Ich hatte nie wirklich Stress mit meinem Nachbarn gehabt, so lange ich hier schon wohne, aber das war wohl mit Absicht gewesen. Ich hatte bei ihm geklingelt, aber da hat sich nichts getan und es hatte auch kein Licht in der Wohnung von ihm und seiner Frau gebrannt. Ich kann froh sein, nicht mehr los zu müssen, aber ich muss morgen früh zeitig los, zwecks Arbeit. Aber meine Arbeit befindet sich etwa 40 Kilometer von mir entfernt. Jetzt meine Frage an Euch... Wie kann ich weiterhin vorgehen, wenn er morgen noch da steht? Polizei rufen und sein Auto abschleppen lassen? Müsste ich, falls die Polizei einen Abschleppdienst anfordert, die Kosten tragen, weil sein Auto abgeschleppt wurde? Oder muss der Besitzer des Fahrzeugs (mein Nachbar) die Kosten tragen?
Beweisfotos sind gesichert... Außerdem handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, wo jeder egal wie lange parken kann. Ich habe das Gefühl, dass er sich nun wie ein Kindergartenkind aufführen tut, weil mein Nachbar normalerweise immer einen dieser Parkplätze benutzen tut. Nur doof, dass ich da mal stehe und somit alle Parkplätze belegt sind... ^^ Ich habe das Gefühl, dass er mich provozieren und sein Willen durchsetzen möchte. Ist das eigentlich Nötigung? Ich befinde mich zum ersten Mal in solch einer unangenehmen Situation.
Über Ratschläge würde ich mich freuen, wie ich weiter vorgehen könnte und bedanke mich jetzt schon mal dafür. :)
Lg, Priemholawien
10 Antworten
Sowas nennt sich Verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB), gegen die der Besitzer ein Selbsthilferecht hat (859 BGB).
Du könntest das Auto abschleppen lassen und die Herausgabe von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Das ist rechtlich einwandfrei und von BGH abgesegnet.
Ich weiß nicht wo das Problem liegt, da kommt man locker raus ohne viel drumherum. 5-6 Sekunden und die Karre ist draußen.
Echt jetzt? Ich würde die Karre da herausbekommen. Natürlich nicht in einem Zug, aber darauf hast du keinen Anspruch. Zuparken geht anders. Wenn dir das hier Probleme bereitet, dann solltest du nie mit deinem Auto nach Frankreich oder in die Osteuropäischen Länder fahren.
Die Polizei anrufen und ihnen schildern, dass die jemand zugeparkt hat und du nicht raus kommst.
Das ist wichtig, denn wenn die Polizei den Abschleppdienst informiert bekommt der Nachbar direkt die Rechnung. Wenn du den Abschleppdienst rufst musst du das Geld vorstrecken von ihm einklagen.
Wenn du den Abschleppdienst rufst musst du das Geld vorstrecken von ihm einklagen.
Nein. Du kannst die Rückgabe des Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Sagt der BGH.
Alles klar, Danke... War mir da nämlich nicht so schlüssig gewesen. :)
Naja, gut, ist bissl eng, aber vielleicht 3-4 Züge oder so und dann kannst du doch seitlich raus... Würde da einfach ohne weiteres rausfahren und gar nicht drauf einsteigen.
Notfalls - wenn du weg musst - Polizei rufen, aber bitte natürlich nicht über die 110.
T3Fahrer
Aber links von dir ist doch Platz zum Rausfahren, oder?
Naja, ich hab halt eine ziemlich lange Front und der vordere Überhang ist auch nicht ohne. :|
Danke. Seitlich würde nur gehen, wenn der parkende PKW (rechts neben mir) weg ist, damit ich zum Lenken Platz habe. Also, entweder ist morgen früh der wehrte Nachbar von alleine weg oder der PKW rechts neben meinem oder dann muss ich die Polizei rufen. (Natürlich nicht mit der Notrufnummer xD)
Mal schauen... Manche Probleme lösen sich bekanntlich von selbst. ;)