Wer muss bei einem verstorbenen für die Entsorgung der Möbel sorgen?
Unsere Mutter ist verstorben. Keine Sorge, sie war sehr alt und hatte ein gutes Leben. Außerdem ist es ein Jahr her. Jedoch ist nur meine Schwester Alleinerbe, mein Bruder und ich erhielten nur den Pflichtteil. Jedenfalls muss die Wohnung dringend geräumt werden. Alles ist Schrott. Der Spaß kostet mal eben 2000€. Wer muss das zahlen, wer muss sich drum kümmern und was passiert, wenn meine Schwester das nicht mal langsam auf die Reihe bekommt? Was passiert, wenn ich mir einfach ein paar Kumprls schnappe und die Wohnung räume? Darf ich das? Die Wohnung gehört nämlich mir, die Mutter hatte nur das Wohnrecht. Aber die Sachen, auch wenn nichts wert weil alt, gehören meiner Schwester. Kann ich sie zwingen das zu entfernen? Oder das eben auch selber machen?
5 Antworten
Für die Entsorgung der Möbel ist der Erbe zuständig. Beim Pflichtteil spielten die Entsorgungskosten eine Rolle wobei auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist. Sprich die wegen der Untätigkeit enstehenden Kosten mindern den Pflichtteil nicht.
Kann ich sie zwingen das zu entfernen? Oder das eben auch selber machen?
Zunächstmal müssen Sie die Schwester in Verzug setzen, d.h. sie mit Frist auffordern die Wohnung zu räumen. Mit den Verzug können sie den Verzugsschaden in Form der ortsüblichen Miete geltend machen. Sofern möglich ist der Schaden dabei zu minimieren, also die Möbel kostengünstiger aufzubewahren.
Deine Schwester ist Alleinerbin der Möbel und für deren Entfernung zuständig.
Da fordert man sie zugangssicher per Einwurfeinschreiben auf, "die Nachlassgegenstände Hausrat in der Musterstrasse..." unter angemesener Fristsetzung "nunmher innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens zu entfernen oder hilfsweise beigefügte Erklärung fristwahrend unterschrieben zurückzusenden, in der ihr Eigemtumsanspruch aufgegeben erklärt und der Verwertung bzw. Entsorgung der Nachlassgegenstände zugestimmt wird".
Nun könnte man sich entscheiden, die Möbel entweder an ein Sozailkaufhaus zu verschenken, bei ebay zu verscherbeln um die Räumungskosten zu sparen oder Miettransporter im Baumarkt, Hilfskräfte und Entsorgungskosten zum geringmöglichsten Aufwand in Rechnung zu stellen.
G imager761
Du kannst deiner Sis eine Frist setzen.
Einmal, weil sie tunlicht für deinen Pflichtteil aufkommen muss und zweitens, weil sie Erbin ist und deshalb den Kram zu beseitigen hat.
Du selber musst dich für den Pflichtteil nicht mit dem Plunder abgeben von wegen "nimm dir doch was" !
Soltest du entrümpeln nach der gestellten Frist, dann darfst das der Sis in Rechnung stellen ZUSÄTZLICH zum Pflichhteil. Na, diese Ausicht sollte deine Schwester zügig in Wallung kommen lassen. :p
Anteilig nach Testament.
Wer mehr erbt, der zahlt auch mehr.
Autsch, Du darfst so einfach Schwesterns Kram nicht entsorgen.
Aber wenn da keine Werte vorhanden sind - auf was will sie klagen?
Für die Räumung würde ich anteilig das Geld verlangen.
Ich würde deiner Schwester anbieten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Wohnung nach Sachen zu durchsuchen, die sie gern als Erinnerung behalten möchte (was dem einen sein Schrott, ist dem anderen sein Erinnerungsstück....). Wenn sie das nicht tut, wird halt die Wohnung geräumt. Wenn du Leute findest, die das machen würden, ohne viel dafür zu verlangen, ist das klasse! Evtl. kann man das eine oder andere noch auf dem Flohmarkt/ Hausflohmarkt oder Ebay anbieten und noch etwas Geld bekommen (das du dann ja deiner Schwester ggf. anbieten könntest...). Eine andere Frage, besonders, falls der Familiensegen schief hängt, wäre, ob du die Sachen kostenpflichtig (auf ihre Kosten) abholen und einlagern lassen darfst, so dass du die Wohnung vollständig nutzen kannst.
Naja, sie kann ja hinterher behaupten, dass es voll wertvolle Sachen waren