Erfährt man ob ein Elternteil verstorben ist, wenn keinerlei Kontakt besteht
Mein Vater ist vor ein paar Jahren verstorben.
Meine Mutter und Bruder haben gleich angedeutet, daß ich nichts bekommen würde (angeblich enterbt und meine Mutter Alleinerbe wäre).
Trotz meines Wissen, das dies nicht so leicht möglich ist und ich zu meinem Vater ein sehr gutes Verhältnis hatte, hatte ich davon Abstand genommen, meinen Pflichtteil zu erhalten.
Da meine 'Mutter' jedoch mehrere Krebserkrankungen hat, stellt sich mir die Frage:
bekomme ich bescheid, wenn diese verstorben ist? (bei meinem Vater habe ich nur familär über seinen Tod erfahren- ebenso nichts wegen seinem Nachlass oä).
Ebenso würde ich gerne wissen, bis zu einem bestimmten Zeitrahmen, muss man ein Erbe antreten- ansonsten verfällt das Recht darauf. Aber wie soll man das, wenn man über den Tod (der Mutter) nichts erfährt?
3 Antworten
Hallo KittyCat2909,
wenn keine letztwillige Verfügung getroffen wurde, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall, wären Sie wie Ihr Bruder erbberechtigt.
Es ist nicht zwingend, dass Sie dann über den Tod eines Elternteils automatisch informiert werden. Im Falle einer Testamentseröffnung oder der Beantragung eines Erbscheins, werden Sie womöglich informiert.
Die sechswöchige Frist zur Ausschlagung eines Erbes wird erst mit Kenntnisnahme über den Tod des Erblassers in Gang gesetzt.
Viele Grüße, Andreas Hornberger von der TARGOBANK
Zuerst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Nun bin ich jedoch verwirrt- sagte mir doch einmal ein Fachanwalt für Erbrecht, das binnen ( die Jahre(?) sind mir jedoch entfallen) einer bestimmten Zeitspanne jedoch das Erbe für einen nicht mehr angetreten werden kann? Unabhängig von Kenntnisnahme oder nicht.
wenn deine Mutter verstirbt und dein Bruder gerne erben würde, muß er zum Nachlassgericht und dort einen Erbschein beantragen. Dabei muß er angeben daß es weitere Erben gibt- dich. Ab dem Zeitpunkt wo du Kenntnis vom Erbfall erhälst, also vom Tod deiner Mutter erfährst, hast du sechs Wochen um das Erbe auszuschlagen, danach bist du Erbe und bleibst es auch.
von dieser Antrittsfrist habe ich noch nichts gehört, will es aber auch jetzt nicht bestreiten. Wenn deine Eltern verheiratet waren und dein Vater in deiner Geburtsurkunde aufgeführt ist, kannst du das Standesamt in der Stadt anschreiben in der er verstorben ist, und eine Sterbeurkunde von dort erhalten. Kostet ca. 10,- Mit der Sterbeurkunde könntest du zum Nachlassgericht gehen und dort eine Abschrift vom Nachlassverzeichnis bekommen, denn als leiblicher Abkömmling bist du immer Erbe. Vielleicht hat man dich..ein bischen..übergangen..
Vielleicht hat man dich..ein bischen..übergangen..
Das hat man ganz sicher. Der Nachlass von ihm ist- bzw war auch nicht unerheblich.
Jedoch habe ich- von mir aus darauf verzichtet mich mit Hinterbliebenen 'Geiern' zu streiten.
Hallo KittyCat2909,
bin erstmal "baff" über deine toughe Haltung: finde ich toll! Absolut nachvollziehbar, daß du so gehandelt hast. Bin da ganz ähnlich 'gelagert', es ist allerdings die Ausnahme, und sie wird es auch bleiben, was an sich schade ist. Die meisten Leute kippen ein, sowie es irgendwo was zu holen gibt ;P
Dennoch ist deine Situation heute eine andere als damals beim Tod deines Vaters. Jetzt geht es um die Mutter - und in zweiter Instanz um ihren Sohn - der leiblich auch dein Bruder ist. Beide haben sich demnach das Erbe deines Vaters (plus eventuell sonstige Verwandte?) unter den Nagel gerissen, nicht wahr?
Du musst gar nichts: Du musst nicht notwendigerweise heute genauso handeln wie damals. Im Gegenteil: du darfst dir jederzeit mit offenem Blick im Spiegel begegnen - und musst nicht wegschauen, wenn du dir in die Augen schaust, Kitty.
Heute geht es darum, dir klar zu werden, ob du 'nen Teil dessen, was dir sowieso zusteht - und zugestanden hätte - im Sinn der liebevollen Beziehung zwischen dir und deinem Vater heute etwas annimmst von dem, was er dir jederzeit von Herzen gerne gegeben hätte: Definitiv!
Sollten die beiden Nutzniesser aus dem vormaligen Erbe in der Zwischenzeit nicht alles "durchgebracht" haben, darfst du völlig selbstverständlich und ganz locker um deinen Teil bitten: dein Vater hätte dich jederzeit bei deinem Werdegang unterstützt => und er würde es auch heute gerne tun. Wir Menschen hinterlassen Spuren in den Herzen Anderer. Das Geld ist nicht entscheidend.
Vielleicht kannst du damit etwas anfangen, was dich auf deinem Weg unterstützen kann - und was noch jemand anderem nützt, der oder die weniger hat - oder haben - als wir. Ich kenne weder dich noch deinen Vater. Wer weiss, vielleicht wäre sowas im Sinn von euch beiden? Schlussendlich geht es um Freude: wir sollen und dürfen glücklich werden im Leben. So what? Hau rein, und lass es dir gut geh'n, möglichst oft! Lockere Grüße von jayjay^^
Starke Antwort. Mehr als 3x Dh. extra!!!
Vielen Dank, lieber Kollege: das freut mich sehr ;)
...oooch, gerne...... :)
Wenn du von keiner Seite darüber erfährst, dass dein Vater verstorben ist, so kannst du das in aller Regel nachweisen. Erst nach Kenntnis darüber, dass dein Vater verstorben ist, gehst zu zum Nachlassgericht und gibst das Datum der Kenntnisnahme bekannt. Dann nennst du den Namen der Person, die dir das übermittelt hat. Ab diesem Zeitpunkt läuft dann die Frist, innerhalb der du das Erbe annehmen oder ausschlagen kannst.
Schliesslich bist du kein Hellseher und weisst, was sich ausserhalb deines Umfeldes ereignet mit dem du keinen Kontakt hast.
Dazu braucht du keinen Anwalt.
Wenn du erbberechtigte Verwandte hast, Bruder, Schwester ect. muss eine Person einen Erbschein beantragen. Spätestens da muss diese Person angeben, ob es da noch Geschwister ect. gibt, die evtl. erbberechtigt sein könnten.
Meist gibt es eine Testamentseröffnung zu der die Erbberechtigten eingeladen werden.
Ich hatte auch so einen Fall. Mutter war verstorben und ich wusste nichts davon.Habe eine Schwester und einen Bruder. Da ich mich aus beruflichen Gründen öfter im Ausland aufhalte, wussten meine Geschwister nicht, wo mein derzeitiger Aufenthalt ist. Konnten mich also nicht über den Tod der Mutter verständigen.
Meine Schwester bekam vom Nachlassgericht ein Schreiben in dem sie mitteilen musste, ob es noch Geschwister gibt. Das musste sie bejahen und sandte mir das Schreiben des Nachlassgerichtes zu. Darin musste ich angeben, in welchem Verhältnis ich zu der Verstorbenen stehe bzw. stand.
Mit der Angabe, dass ich der leibliche Sohn der Verstorbenen bin, war die Sache dann insofern erledigt, als dass ich auf das Erbe verzichte.
Wir Menschen hinterlassen Spuren in den Herzen Anderer.
Danke für die lieben und durchaus zutreffenden Worte. Meinen Vater habe ich sehr geliebt und auch geschätzt. Leider wurde das, was etwas für mich bedeutet hätte (ein altes Foto von ihm selbst und zwei unbedeutende Kleinode) abgelehnt durch meine Mutter und Bruder bzw einfach nicht darauf eingegangen.
Meine Erinnerungen an ihn kann mir jedoch Niemand nehmen.
Gel ist für mich unbedeutend und nur Mittel zum Zweck. Mein Seelenfrieden ist mir jedoch erheblich wichtiger, als diese Zwei Menschen, die 'Mutter' und 'Bruder' sind. Sie hatten seine persönlichen Gegenstände und alles was schnell zu Geld machen war, gleich die Woche nach seiner Beerdigung veräussert.
Ich bin froh diese Menschen hoffentlich nie wieder sehen zu müssen. Mein Vater bleibt für immer in meinem Herzen und denke oft an ihn- vermisse ihn aber noch immer sehr.
Vielen Dank für die gut erklärten Informationen! :))))
Ob positive öder negative Erinnerungen, beides bleibt in Erinnerung, auch wenn es mit der Zeit etwas verblasst.
Ich denke, so manchen Menschen lernt man erst richtig kennen, so es etwas zu erben gibt.
Ich habe auf mein Erbe verzichtet, weil ich mir selber genug geschaffen habe. Habe auch nie danach gefragt, ob da für mich noch eine Kleinigkeit vorhanden sei, die man mir als Andenken überlässt.
Diese Kleinigkeiten war ledglich ein Messer seines Vaters- meinen Grosvaters, dass er immer sorgfältig gehütet hatte und ein graviertes Trinkglas- also beides nichts von Wert -ausser ideell.
Meine Mutter hat mich seelisch schwer misshandelt, aber auch körperliche Grausamkeiten gemacht, wie man sich nur schwer vorstellen mag- mein Bruder mich körperlich schwer bis zum Erwachsenenalter. Also ja ich glaube zu wissen, wie diese beiden Menschen sind und wie wohl ihre Seelen ausschauen.
Erinnerungen mögen zwer verblassen- aber es gibt durchaus sehr deutliche Erlebnisse, die ich mit meinem Vater hatte. Ich erinnere mich gerne daran, wie er mit mir Hand in Hand ging, als wir jedes Wochenende einen längeren Weg zu seiner Mutter gemeinsam gingen und auch an andere schöne Dinge mit ihm. Leider auch, wie es war, als er im Sterben lag- unfassbar schrecklich, was mich sofort sehr sehr traurig macht, wenn ich daran denke. letzteres versuche ich zu vermeiden, denn sein Tod mag ich lieber verdrängen. Er fehlt mir sehr und wenn ich könnte würde ich ihm wieder sagen, wie sehr ich ihn liebe, und wie wichtig er in meinem Leben ist.
Wenn du etwas genaues wissen willst gehe mit Ausweis zum Grundbuchamt und lass dir sagen wer als Eigentümer eingetragen ist .Abt!) Eigentümer
Dann vorlesen was in Abt 1 (Dienstbarkeiten) steht.Abt. 3 Grundschulden,
Dann musst du ggf. doch einen Anwalt einschalten ob die Grundschulden gelöscht sind. Bei Alten Grundbüchern aus Papier sind gelöschte Grundschulden rot Unterstrichen.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
erst einmal danke für deine Antwort.
Eig sollte meine Frage an die Sprechstunde gehen xD
Bei meinem Vater habe ich wie gesagt auch durch niemadem (amtlich oä) über dessen Tod erfahren- geschweige über seinen Nachlass.
ganz so stimmt es wie mir mal ein Anwalt sagte nicht (bsp im Bezug zu meinem Vater)
es gibt auch eine Frist sein Erbe anzutreten- macht man das nicht, hat man auch keinen Anspruch mehr darauf.