PaulCamper - Schaden - Wann Versicherung melden??
hallo,
habe meinen t3 per paulcamper vermietet und leider haben die mieter einen lackschaden gemacht. das war vor 2 wochen. jetzt lese ich in der faq das man schnellst möglich der versicherung es melden muss. aber steht nicht bis wann und wer... bzw die frage ist habe ich noch versicherungsschutz oder ist der jetzt verfallen? und wer muss die versicherung kontaktieren?
6 Antworten
habe meinen t3 per paulcamper vermietet
Deine Vollkasko-Versicherung wird den Schaden nicht zahlen, denn in den Versicherungsbedingungen steht mit Sicherheit, dass das Fahrzeug nicht vermietet werden darf.
Außerdem wird entweder der Versicherungsbeitrag rückwirkend drastisch erhöht, oder der Vertrag gekündigt.
Nachtrag:
Außerdem müssen bei Vermietung von Kraftfahrzeugen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden:
Fahrzeugzulassungsverordnung - § 13 Abs. 2 Satz 2
Wer ein Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet (Mietfahrzeug für Selbstfahrer), hat dies nach Beginn des Gewerbebetriebs der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn nicht das Fahrzeug für den Mieter zugelassen wird.
Ergänzend wird im Fahrzeugschein eingetragen, dass es sich um ein Mietfahrzeug handelt.
Weiter Informationen findest du hier:
Lieber croxxx69,
gerne kannst du dich auch direkt an das Team von PaulCamper wenden, dann können wir dir bei der etwaigen Schadensregulierung behilflich sein. Grundsätzlich greift die Versicherung erst über der Summe der Selbstbeteiligung - es ist also entscheidend, über welche Schadenssumme wir hier sprechen.
Unseren Vermieterleitfaden, welcher die wichtigsten Informationen für die Vermietung bereit hält, hast du bereits per Mail erhalten, sowie unsere Kontaktdaten.
Viele Grüße,
Michael von PaulCamper
Der Mieter hätte dich umgehend informieren müssen. Und du wiederum deine Versicherung.
Hoffentlich hast du dort angegeben, dass du diesen Camper vermietest.
Sonst ist dein Kasko-Schutz generell gefährdet.
Natürlich kannst du dich an den Schädiger halten und Schadensersatz verlangen.
Natürlich kannst du dich an den Schädiger halten und Schadensersatz verlangen.
Kommt darauf an was vertraglich vereinbart wurde, und bei Vermietung gegen Entgelt wird es da schon etwas schwieriger.
Wenn du ein vermietetes Fahrzeug versichert hast, bist du noch in der Frist.
War die Vermietung gegen Entgelt ?
Wie viel hat es gekostet ?