KFZ Teilkasko: Glasbruch mit erheblichem Lackschaden als Folgeschaden - muss die Teilkasko zahlen?

9 Antworten

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Einige sind mit Ihrer Antwort nah dran aber keiner lag bisher 100% richtig.
Die TK zahlt nur den Glasschaden, egal warum dieser entstanden ist.

Die VK zahlt den Folgeschaden, wenn es sich um einen Unfall handelt. Es spielt also eine Rolle, warum die Scheibe kaputt ging.
Lag eine Spannung im Fzg vor, durch welche die Scheibe zerstört wurde, zahlt die VK nicht.
Ist beispielsweise ein Ast vom Baum oder ein Stein in die Scheibe geflogen, wäre das ein Unfall (plötzlich von außen ungewollt...) und die VK zahlt.

notti2014 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 13:11

Danke Domainer!

Klare Aussage mit verständlichem und nachvollziehbarem Hintergrund.

Hätte ich gerne vor der Schadensmeldung gewusst.

Hi notti2014,

da wirst du wohl wenig Glück haben - ein großer, bekannter Versicherer (KRAVAG Allg. Versich.-AG in Hamburg) leistet nicht für Folgeschäden bei Glasbruch:

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Displays sowie Monitoren.
Nicht versichert sind Folgeschäden.

Gruß siola55

Gibt es darüber evtl. schon ein rechtskräftiges Urteil?

Dieses Urteil wird nicht benötigt, denn maßgebend ist was in den Versicherungsbedingungen zu einem Glasschaden steht.

Auszug aus den Bedingungen:

Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. AlsVerglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten-und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören z. B. Glas- und Kunststoffteile von elektronischen Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.

Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, können diese Folgekosten darüber abgerechnet werden.

Gruß Apolon

siola55  21.07.2015, 20:24

Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, können diese Folgekosten darüber abgerechnet werden...

da sagen die AKB jedoch was ganz anderes aus, wie z.B. bei Kravag:

Unfall

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Apolon  22.07.2015, 00:52
@siola55

Hallo Siola,

in meiner Vollkaskoversicherung gibt es z.B. eine Allgefahrendeckung die besagt, alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

z.B. Durch Fahrtwind springt die Motorhaube auf und schlägt gegen das Fahrzeugdach;

Außerdem sind für mich die Bedingungen der Kravag nicht maßgebend.

Gruß Apolon

Versichfachwirt  22.07.2015, 14:41
@Apolon

so eine Allgefahrendeckung ist in Deutschland ungewöhnlich. Gerade das geschilderte Beispiel: Motorhaube schlägt gegen Fahrzeugdach, ist im Rahmen der normalen Vollkasko nicht mitversichert sondern nur über eine KEX (Kasko-Extra-Deckung), da es sich nicht um einen Schaden von außen handelt.

Apolon  22.07.2015, 18:47
@Versichfachwirt

Und deshalb muss man immer die Versicherungsbedingungen zur Hand nehmen und nachlesen.

Eine pauschale Antwort ist hier nie möglich.

In meinen Versicherungsbedingungen steht wörtlich:

Darüber hinaus sind in der Vollkasko Schäden durch alle weiteren Gefahren versichert denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist.

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden,

durch Vorsatz, durch Rennen, durch Kriegsereignisse, durch Kernenergie, durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (.z.B. Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung), an mechanischen hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorganges.

Dafür zahle ich so 10 € im Monat mehr, aber habe bisher alles nur erdenklich mögliche ersetzt bekommen.

Gruß Apolon

Nachstehend ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen meiner KFZ-Versicherung:

Bei Schäden durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs sind Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.

Das ist wohl eindeutig und auch bei vielen anderen Versicherungen so.

Kannst du doch selbst nachlesen in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) unter dem Punkt: "Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert" bzw. Glasschaden...

Nur deine AKB haben hier Gültigkeit!

Gruß siola55

notti2014 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 18:32

Hallo siola55,

ich habe inzwischen gelesen auch erkannt, dass die TK den Folgeschaden nicht zahlt. Wie sieht es allerdings mit der VK aus?

Es kann doch nicht sein, dass man bei einer Vollabsicherung einen derartigen Schaden privat begleichen muss.

LG notti2014

siola55  21.07.2015, 20:13
@notti2014

Hi liebe notti, auch dies steht in deinem Kleingedruckten - deine AKB - unter Vollkaskoschaden, wie z.B.:

Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse

:

wie

Unfall Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis

.

Ob der Lackschaden als ein unmittelbar von aussen einwirkendes Ereignis gilt, bezweifle ich ganz stark :-((

siola55  21.07.2015, 20:26
@notti2014

Bei welcher Gesellschaft bist du denn versichert?

notti2014 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 11:21
@siola55

Bei der VGH-Versicherung!