Wer kann sich über meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt informieren?
wer darf und kann sich über mich bzw meine Adresse informieren und werde ich darüber informiert oder darf derjenige anonym fragen ohne meine Zustimmung?? das wäre ja ziemlich nachlässig wenn ich extra die Stadt verlasse um für bestimmte Menschen nicht auffindbar zu sein!
4 Antworten
Prinzipiell bekommt jeder ohne Begründung deiner Adresse, der sie haben will. Du wirst darüber auch nicht informiert.
Derjenige muss sich halt an das Meldeamt wenden in dessen Zuständigkeitsbereich du wohnst, und muss dann so viele Angaben zu dir machen können, dass das Meldeamt dich eindeutig im Register findet.
Das Ganze nennt sich einfache Melderegisterauskunft und ist in § 44 des Bundesmeldegesetzes geregelt.
Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass in bestimmten Situationen eine Gefahr für dich entstehen kann, wenn eine Auskunft erteilt wird, kannst du eine Auskunftssperre eintragen lassen. Dies ist in § 51 BMG geregelt.
Behörden bekommen deine Daten weiter ohne Einschränkungen, also Polizei, Jugendämter, Schulen etc.
Bei privaten und gewerblichen Anfragen sieht es dann anders aus.
Beispiel: Man wird als Opfer häuslicher Gewalt und beantragt deswegen eine Auskunftssperre (Begründung ist zwingend erforderlich bei Antragstellung).
Wenn nun ein Antrag auf einfache Melderegisterauskunft über dich eingeht, wirst du dazu erst einmal angehört. Das Amt schickt dir einen Anhörungsbogen aus dem du entnehmen kannst wer, und wenn gewerblich, warum jemand deine Daten möchte.
Nachdem du dich dazu geäußert hast, entscheidet die Behörde dann ob eine Auskunft erteilt wird oder nicht. Selbst wenn du eine Auskunft verweigerst kann es sein, dass diese dennoch erteilt wird.
Wenn du dem Einwohnermeldeamt darlegen kannst, dass Gefahr für Leib oder Leben bestehen könnte, kannst du beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eintragen lassen. Dann bekommt eine Privtaperson nur dann die Anschrift, wenn er ganz genau den Zweck nachweisen kann und ein berechtigtes Interesse hat.
Ansonsten kann nur eine Auskunftssperre für Werbezwecke eintragen lassen.
.....m für bestimmte Menschen nicht auffindbar zu sein!....
Polizei, der Vollstreckungsbeamte, Finanzamt und die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle finden Dich.
Darauf kannst Du Dich verlassen.
also das ist ja wohl klar ..es ging mir um Privatpersonen..
Name und Anschrift kann jeder erhalten, weitere Angaben jedoch nur mit berechtigtem Interesse.