Darf das Einwohnermeldeamt das?
Hi,
ich habe heute einen Brief von einem Forschungsinstitut bekommen,dass ich für eine Umfrage ausgewählt wurde und sie meine Adresse vom Einwohnermeldeamt haben.
Darf das Einwohnermeldeamt einfach so meine Adresse rausgeben?
Gruß
4 Antworten
Die Adressdaten wurden dann vermutlich in Form einer Gruppenauskunft (z.B. "Personen zwischen 18 und 25 Jahren") übermittelt. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in den §§ 46, 47 BMG.
Ich würde erst einmal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob die die Adresse an das Institut weiter gegeben haben ...
Hört sich doch erst mal seriös an von dem Institut .... von wegen "vom Einwohnermeldeamt" ...
und wo hat er evtl. letztendlich die Adresse her .....???
ich denke auch!
und wie soll ich vorgehen,wen sie es getan haben bzw. wie wenn nicht?
an bestimmte Institutionen darf das Amt Adressen weitergeben .... google mal, vielleich wirst du fündig.
Und: wenn du einen guten Sachbearbeiter beim Amt erwischst, dann erklärt er dir das vielleicht auch, ob und was die dürfen .... wenn du freundlich fragst ;)
Einwohnermeldeämter dürfen Daten an "berechtigte Stellen" weiter geben. Das kann unter Umständen auch ein Forschungsinstitut sein. Diese dürfen sie aber nur für ihre Zwecke nutzen. Das heißt, wenn du ablehnst, teilzunehmen, müssten sie deine Daten löschen. Spätestens, wenn du darum bittest.
Eine einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) bekommt Jedermann.
Darf es nicht und wird auch nicht stimmen. Ruf doch mal beim Einwohnermeldeamt an und frage nach.
Welches Forschungsinstitut?
Darf es (sogar verkaufen, der Weitergabe kann man aber widersprechen)! Guckst du hier:
Meldeämter dürfen personenbezogene Daten zu
Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen verkaufen. Um
das zu verhindern, können Verbraucher Widerspruch einlegen. "Bei den
meisten Ämtern gibt es Vordrucke oder Hinweise auf der Webseite",
erklärt Florian Glatzner, Referent für Datenschutz und Netzpolitik
beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
gefunden auf: http://www.teltarif.de/datenweitergabe-adresse-einwohnermeldeamt/news/47349.html
kam vom infas institut .. dann ist es wohl legal