Suche meinen Vater - darf mir das Einwohnermeldeamt (die Stadt weiß ich) die Adresse mitteilen?
Ich habe meinen Vater das letzte Mal vor 22 Jahre gesehen und weiß nicht mehr wie er aussieht (damals war ich 8). Hab auch kein Foto von ihm. Von daher würde ich ihn gerne einmal sehen, am besten ohne mich zu erkenntlich zu zeigen. Das würde ich schon hinkriegen.
Aber da ich nur die Stadt weiß in der er wohnt, frage ich mich ob mir das Einwohnermeldeamt die Straße mitteilen wird, wenn ich denen schreibe um was es geht. Ich weiß dass es geht wenn man ein rechtliches Interesse hat und das nachweisen kann, aber das hab ich ja nicht.
Weiß hier jemand Bescheid? Vielen Dank schon mal.
8 Antworten
Ja auf das muss sie sogar, nimm aber vorsichtshalber deine Geburtsurkunde mit und es kostet 4-6 Euro.
Das machen sie,wie willst du sonst an ihn ran kommen
Wenn dud en vollen Namen hast und die Stadt/Ort in der er wohnt, würde ich es mal bei www.dasoertliche.de probieren, die Auskunft anrufen oder mich über Leute in der Stadt vorarbeiten
Hast Du schon mal im Telefonbuch nachgeschaut?
Habe gerade vor einigen Tagen für einen Bekannten hier in Südamerika, dadurch wieder Kontakt zu früheren Freunden in Mainz herstellen können. Er konnte mir auch nur Vor- und Nachnamen sagen, aber zum Glück waren die Nachnamen keine Meyer, Schulze oder Lehmann. So das ich fündig geworden bin. Er hat sich wahnsinnig darüber gefreut und ich natürlich auch :)
''Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann.''
Supi - danke schön.