Schwarzfahren, Falsche Stadt&Adresse?
Hallo, eine bekannte (17) wurde beim Schwarzfahren erwicht (weit weg von Zuhause), sie hat den richtigen Namen und Vornamen angegeben, jedoch falsches Geburtsdatum und falsche Adresse und falsche Stadt.
Könnte die Bahn trotzdem auf sie kommen ? Soweit ich weis holen die sich die Adresse vom Einwohnermeldeamt ? jedoch wohnt sie ja nicht in dieser Stadt/Gemeinde und wohnt sogar im anderen Bundesland jedoch recht nah an dieser Stadt die angegeben wurde.
5 Antworten
In meiner Umgebung gibt es 4 weitere Personen die so heißen wie ich, also das alle einen Brief bekommen ist sehr unwahrscheinlich... Da wird nichts kommen.
Ich bevorzuge ja immer: Ey Bruder, kannst du so tun als ob du dein Ticket nicht findest und wenn wir an der Haltestelle sind, ich schnell raus steige und du es dann zeigst?
Ging nicht das war 100km von zuhause und sie hatte 25weitere Km zu fahren.
Könnte die Bahn trotzdem auf sie kommen ?
Ja, ist aber mit Aufwand verbunden.
Wenn sie einen Allerweltsnamen hat, wie z.B. Sarah Schmitz kann das lange dauern und verläuft ggf. im Sand.
Verstehe nur nicht, warum sich der Bahnmitarbeiter den PA nicht hat zeigen lassen. Wenn sie keinen dabei hatte, wird normalierweise die Polizei verständigt um die Personalien feststellen zu lassen.
Aber vielleicht hat die Bahn mittlerweile eingesehen dass man gegen Minderjährige kein erhöhtes Beförderungsentgelt durchsetzen kann.
Ist übrigens eine Straftat (§ 265a StGB), wenn man wissentlich ohne gültigen Fahrschein ein Verkehrsmittel nutzt. Strafmündig ist man ab 14.
Die Bahn vermutlich selbst nicht, aber die Polizei kann es durchaus herausfinden.
Wenn die Bahn das Geld selbst nicht eintreiben kann gibt es eine Anzeige bei der Polizei.
Ändert aber nichts daran, dass es zu einer Anzeige kommt...
Die finden die richtige Adresse. Da bekommt sie zwei Strafen, wegen des Schwarzfahrens und wegen Falschangabe der Daten.
Geschieht ihr recht. Das wird richtig teuer.
Strafe wegen Schwarzfahrens bedingt eine Strafanzeige.
Ein erhöhtes Beförderungsentgelt muss sie dennoch nicht zahlen, es sei denn sie hatte von den Eltern die Erlaubnis zur Schwarzfahrt.
Auch teuer wird das nicht, da es im Jugendstrafrecht keine Geldstrafen gibt. Da gibt es Arreste und Sozialstunden.
Halbwissen gepostet, Hammer geil und hilfreich (<-- Ironie).
Mit dem Halbwissen meinst Du Dich? Ja stimmt.
Mit 17 muß nicht unbedingt das Jugendstrafrecht angewandt werden.
So ein böses Mädchen ... Pfui! Jetzt können die, der, die Rechnung nicht schicken. Die Ärmsten ...
Die sind jetzt bestimmt ziemlich sauer! Die nächste Schwarzfahrerin werden die dann besser kontrollieren ...
Möglich, bringt der Bahn aber kein Geld.