Schwarzfahren, Falsche Stadt&Adresse?

5 Antworten

In meiner Umgebung gibt es 4 weitere Personen die so heißen wie ich, also das alle einen Brief bekommen ist sehr unwahrscheinlich... Da wird nichts kommen. 

Ich bevorzuge ja immer: Ey Bruder, kannst du so tun als ob du dein Ticket nicht findest und wenn wir an der Haltestelle sind, ich schnell raus steige und du es dann zeigst?

katzenladyyy 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 20:03

Ging nicht das war 100km von zuhause und sie hatte 25weitere Km zu fahren.

Könnte die Bahn trotzdem auf sie kommen ?

Ja, ist aber mit Aufwand verbunden.

Wenn sie einen Allerweltsnamen hat, wie z.B. Sarah Schmitz kann das lange dauern und verläuft ggf. im Sand.

Verstehe nur nicht, warum sich der Bahnmitarbeiter den PA nicht hat zeigen lassen. Wenn sie keinen dabei hatte, wird normalierweise die Polizei  verständigt um die Personalien feststellen zu lassen.

Aber vielleicht hat die Bahn mittlerweile eingesehen dass man gegen Minderjährige kein erhöhtes Beförderungsentgelt durchsetzen kann.

Ist übrigens eine Straftat (§ 265a StGB), wenn man wissentlich ohne gültigen Fahrschein ein Verkehrsmittel nutzt. Strafmündig ist man ab 14.

Die Bahn vermutlich selbst nicht, aber die Polizei kann es durchaus herausfinden.

Wenn die Bahn das Geld selbst nicht eintreiben kann gibt es eine Anzeige bei der Polizei.


kevin1905  28.08.2017, 02:17

Wenn die Bahn das Geld selbst nicht eintreiben kann gibt es eine Anzeige bei der Polizei.

Möglich, bringt der Bahn aber kein Geld.

PeterKremsner  29.08.2017, 00:16
@kevin1905

Ändert aber nichts daran, dass es zu einer Anzeige kommt...

Die finden die richtige Adresse. Da bekommt sie zwei Strafen, wegen  des Schwarzfahrens und wegen Falschangabe der Daten.

Geschieht ihr recht. Das wird richtig teuer.

kevin1905  28.08.2017, 02:19

Strafe wegen Schwarzfahrens bedingt eine Strafanzeige.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt muss sie dennoch nicht zahlen, es sei denn sie hatte von den Eltern die Erlaubnis zur Schwarzfahrt.

Auch teuer wird das nicht, da es im Jugendstrafrecht keine Geldstrafen gibt. Da gibt es Arreste und Sozialstunden.

Halbwissen gepostet, Hammer geil und hilfreich (<-- Ironie).

Trangon  28.08.2017, 10:02
@kevin1905

Mit dem Halbwissen meinst Du Dich? Ja stimmt.

Mit 17 muß nicht unbedingt das Jugendstrafrecht angewandt werden.

So ein böses Mädchen  ... Pfui! Jetzt können die, der, die Rechnung nicht schicken. Die Ärmsten ... 

Die sind jetzt bestimmt ziemlich sauer! Die nächste Schwarzfahrerin werden die dann besser kontrollieren ...