Wer ist wohnungsgeber?
Hallo Also ich habe eine Vertrag zur Zwischenmiete. Dann bin ich doch im Moment der Mieter oder? In der Zeit kam mein Mann überraschend aus dem Ausland und ich nahm ihn natürlich in meine jetzige Wohnung auf. Jetzt muss er diesen Zettel Vorzeigen wo er ausfüllen muss wer der Wohnungsgeber ist.das bin doch in dem Fall ich Oder? Bzw möchte ich lieber meinen Namen da rein schreiben.lol
4 Antworten
du bist selbst Mieter - um eine Person zur Untermiete zu nehmen sollte man die Erlaubnis vom Vermieter einholen.
Damit bist du selbst Vermieter - vorausgesetzt du stehst im Mietvertrag und füllst diesen Zettel aus.
dieser Zettel wird zur Anmeldung bei der Gemeinde/Stadt benötigt
stimmt hatte es mit dem Ausland etwas falsch interpretiert
Der Ehegatte ist nicht der Untermieter seiner Frau. Er wird genehmigungsfrei Mitmieter. Es ist lediglich die Wohnungsgeberbescheinigung des Hauptmieters und darin auch die Benennung des Wohnungseigentümers erforderlich
Der Wohnungsgeber ist dein Vermieter (Hauptmieter). Dein Mann zieht zu dir, er ist nicht dein Vermieter.
§ 19 Abs. 1 B
MGVwV den
Wohnungsgeber als diejenige Person,
die einem anderen eine Wohnung tatsächlich überlässt
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Wer ist der Wohnungsgeber bei jemandem, der zur Untermiete wohnt?In diesem Fall ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter. Dieser muss dann auch die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Wohnungsgeber ist der der einem anderen Wohnraum zur Verfügung stellt.
Die Wohnungsgeberbestätigung hat absolut nichts mit Vermietung oder sog. Untervermietung zu tun.
Davon abgesehen ist der Zuzug von Ehepartnern, falls man selbst zur Miete wohnt, nicht genehmigungspflichtig.