Ich möchte eine Person auf meine Wohnung ummelden, wer ist Wohnungsgeber?
Guten Tag
Ich möchte eine Person auf meine Wohnung ummelden. Dazu wird ein Wohnungsgeberformular benötigt, welchen ich ja per Internet ausdrucken kann. Jedoch da meine Frage: ist der alleinige Wohnungsgeber unser Vermieter oder kann ich da auch meine Daten einsetzen. Denn es ist auch möglich anzugeben, dass der Wohnungsgeber NICHT der Eigentümer der Wohnung ist. Kann mir da jemand eventuell verlässliche Auskunft geben?
Vielen Dank!
9 Antworten
Ummelden muß sich die Person selbst.
Die Wohnungsgeberbestätigung muß der ausstellen der den Wohnraum zur Verfügung stellst. Das bist Du.
Bis Du nicht der Eigentümer mußt Du in der Bestätigung Angaben zu diesem machen.
Eine (hoffentlich) ganz verlässliche Auskunft und auch das Formular bekommst Du beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Wenn du der Mieter der Whg. bist und z.B. deinen Freund/deine Freundin bei dir einziehen lässt, bist du der Wohnungsgeber.
Auf den Formularen muß der eigentliche Vermieter nur angegeben werden, keine Unterschrift oder so.
Der Vermieter muß die Wohnungsgeberbescheinigung für seinen Mieter(Vertragspartner) ausstellen.
du kannst keine Person ummelden.
du möchtest jemand zur Untermiete aufnehmen, in dem Fall bist du der Vermieter und stellt diese Bescheinigung aus - damit kann sich der neue "Mieter" bei der Stadt anmelden.
Aber genau für solche Sachen sind die neuen Formulare gemacht. Auch wenn jemand kein Mieter ist muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden und das ganze genehmigen.
Es soll halt nicht mehr so sein, dass sich Leute einfach irgendwo anmelden können ohne das der Vermieter (Wohnungsgeber) darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Das muss der Vermieter machen (oder der Hausverwalter), nicht der Vormieter.
Nicht jeder Vermieter ist ja Eigentümer....
Oder willst Du untervermieten?
Du kannst aber eh keine andere Person ummelden, das muss die selber machen. Mit der Bescheinigung des Vermieters, und wenn jemand mit zu Dir zieht, ist Dein Vermieter da gefragt.
Das muss der Vermieter machen (oder der Hausverwalter), nicht der Vormieter.
NEIN
Der Wohnungsgeber!
Wenn die Person Dein Untermieter ist (mit entsprechendem Mietvertrag zwischen Dir und besagter Person), bist Du der Wohnungsgeber, im anderen Fall Euer gemeinsamer Vermieter/Wohnungseigentümer.
Nein, die Person ist kein Untermieter. Wieso kann ich da im Formular dann angebeten, dass der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig Eigentümer ist, obwohl die Angaben des Vermieters verlangt werden? Das verwirrte mich ein wenig
Weil nicht jeder Vermieter auch Eigentümer der Wohnung ist. Whnungsgeber kann eine Gesellschaft sein, oder eine Verwaltung, oder auch ein vom Eigentümer beauftragte andere Person.
Wohnungsgeber kann auch der Ehe-, Lebenspartner, Freund, Bruder, Vater usw. usw. sein.
Für Blindi56Das Ding heißt Wohnungsgeber-, nicht Vermieterbestätigung und hat mit Vermietung bzw. Mietvertrag nichts zu tun.
Auch ohne Mietvertrag muß diese Bestätigung ausgestellt werden. Denn nicht jede Person zieht als Mieter ein.