Wer ist strafbar wenn ein Blowjob auf Schulgelände gefilmt wird?
Wenn ein Kumpel einen Blowjob auf dem Schulgelände filmt, man das mittendrin mitbekommt aber dem Mädchen nicht sagt, ist man dann mitschuldig/strafbar?
Von ihrem Körper ist ohnehin nichts auf dem Video zu sehen.
5 Antworten
Nein, man ist nicht mitschuldig, weil man nur schwere Straftaten anzeigen muss. Ob im Fall der Fälle eine Mittäterschaft angenommen/nachgewiesen wird, ist eine andere Sache. Das wäre der Fall, wenn Du schon vorher gewusst hast, dass das geplant war und das Mädchen deshalb "in die Falle gelockt hast".
Ansonsten wird der Filmer natürlich erheblichen Ärger bekommen. Hier greift der §201a StGB. Alle drei, wenn sie Schüler der Schule sind.
Endlich jemand mit ner handfesten Antwort und nem Paragraphen dazu. 👏🏻 Danke
natürlich. Auch diese Aufnahmen sind strafbar, sofern die beiden Hauptpersonen nicht zugestimmt haben. Und ich glaube auch nicht, dass sie diesen Filmaufnahmen zustimmen würden.
hat sie dem auch zugestimmt? Wenn nicht, kannste alles knicken.
Dass du zugestimmt hast reicht nicht. Du hast es mittendrin mitbekommen (wie du oben schreibst) wieso ihr also nichts sagen? Du bist strafbar, wenn das Video öffentlich wird. Auch wenn mehr darauf von dir als von ihr zu sehen ist.
Strafbar sofern nicht Beide zweifelsfrei zugestimmt haben.
Und wenn du es wusstes und nicht informiert hast bist du auch mit dran
Wenn du es gewusst aber der Person gesagt hast,. dann ist auch das strafbar. Auch wenn von der zweiten Person nichts zu sehen ist, trotzdem moralisch ist das verwerflich.
Die Frage ist, welcher Honk sich auf dem Schulhof einen blasen lässt..
Filmen ist nicht strafbar, das Video ohne Einwilligung der beiden Beteiligten weiterzuleiten aber schon.
Fragesteller ist anscheinend selbst der Honk 🤦🏼♀️
Falsch es ist gernerell verboten Menschen ohne deren Einwilligung bewusst und selektiv zu fotografieren oder zu filmen. Das weitergeben des Foto und Videomaterials an Dritte oder das Veröffentlichen zusätzlich noch mal.
Des weiteren kann die Handlung an sich schon, als Erregung öffentlichen Ärgernises bestraft werden.. Wenn dein Kumpel auf den Hof kann, können andere das auch.. Es ist ggf ein Privatgelände, jedoch nicht deines. Somit käme da noch eine weitere Ordnungswidrigkeit dazu.
Falsch es ist gernerell verboten Menschen ohne deren Einwilligung bewusstNur in diesem Fall schon -> Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Ich hab doch zugestimmt. Nur von mir ist ja was zu sehen. Bin ich also trotzdem mitschuldig?