Wer ist strafbar wenn ein Blowjob auf Schulgelände gefilmt wird?

5 Antworten

Nein, man ist nicht mitschuldig, weil man nur schwere Straftaten anzeigen muss. Ob im Fall der Fälle eine Mittäterschaft angenommen/nachgewiesen wird, ist eine andere Sache. Das wäre der Fall, wenn Du schon vorher gewusst hast, dass das geplant war und das Mädchen deshalb "in die Falle gelockt hast".

Ansonsten wird der Filmer natürlich erheblichen Ärger bekommen. Hier greift der §201a StGB. Alle drei, wenn sie Schüler der Schule sind.

NoBoomer 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 14:14

Endlich jemand mit ner handfesten Antwort und nem Paragraphen dazu. 👏🏻 Danke

natürlich. Auch diese Aufnahmen sind strafbar, sofern die beiden Hauptpersonen nicht zugestimmt haben. Und ich glaube auch nicht, dass sie diesen Filmaufnahmen zustimmen würden.

NoBoomer 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 14:00

Ich hab doch zugestimmt. Nur von mir ist ja was zu sehen. Bin ich also trotzdem mitschuldig?

rallerapper799  20.08.2020, 14:01
@NoBoomer

hat sie dem auch zugestimmt? Wenn nicht, kannste alles knicken.

Annabelle071  20.08.2020, 14:05
@NoBoomer

Dass du zugestimmt hast reicht nicht. Du hast es mittendrin mitbekommen (wie du oben schreibst) wieso ihr also nichts sagen? Du bist strafbar, wenn das Video öffentlich wird. Auch wenn mehr darauf von dir als von ihr zu sehen ist.

Strafbar sofern nicht Beide zweifelsfrei zugestimmt haben.

Und wenn  du es wusstes und nicht informiert hast bist du auch mit dran

Wenn du es gewusst aber der Person gesagt hast,. dann ist auch das strafbar. Auch wenn von der zweiten Person nichts zu sehen ist, trotzdem moralisch ist das verwerflich.

Die Frage ist, welcher Honk sich auf dem Schulhof einen blasen lässt..

Filmen ist nicht strafbar, das Video ohne Einwilligung der beiden Beteiligten weiterzuleiten aber schon.

Annabelle071  20.08.2020, 14:02

Fragesteller ist anscheinend selbst der Honk 🤦🏼‍♀️

dominant  20.08.2020, 14:06

Falsch es ist gernerell verboten Menschen ohne deren Einwilligung bewusst und selektiv zu fotografieren oder zu filmen. Das weitergeben des Foto und Videomaterials an Dritte oder das Veröffentlichen zusätzlich noch mal.

dominant  20.08.2020, 14:11
@dominant

Des weiteren kann die Handlung an sich schon, als Erregung öffentlichen Ärgernises bestraft werden.. Wenn dein Kumpel auf den Hof kann, können andere das auch.. Es ist ggf ein Privatgelände, jedoch nicht deines. Somit käme da noch eine weitere Ordnungswidrigkeit dazu.

tinalisatina  20.08.2020, 14:13
@dominant
Falsch es ist gernerell verboten Menschen ohne deren Einwilligung bewusst 
Nur in diesem Fall schon -> Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen