Gefilmt beim Sex als ich total Betrunken war... STRAFBAR?
Hallo Leute...
Hab da mal ne Frage... Eine Freundin von mir war mit einen paar Freunden Unterwegs!!!! Diese haben die gesagte Freundin bewusst so abgefüllt mit Alkohol das Sie nichtsmehr von allem mitbekam..... Als Sie dann soweit betrunken war das sie von allem nichtsmehr mitbekam kam es zum Geschlechtsverkehr. Natürlich gab Sie als sie sturz betrunken war, keine gegenwehr mehr von sich sondern lies alles über sich ergehen!!!! Ein Video wurde dann natürlich wie sollte es auch anderst sein auch gedreht. Dies ist aber jetzt erst ans licht gekommen. Meine frage jetzt an euch kann meine Freundin zur Polizei gehen oder sollte sie es nicht machen weil sie keine Chance auf Erfolg hat ?????
Wäre echt Lieb von euch wenn ihr mir weiterhelfen könntet !
Mit freundlichen Grüßen:
cjova89 , , , , , , ,
11 Antworten
§ 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
Auf jeden Fall zur Polizei gehen, wenn das auf dem Video eindeutig oder sehr wahrscheinlich ist, dann wird das auch auf jeden Fall verfolgt und zum Prozess gebracht, in dem Fall Mindeststrafe (wenns nach Erwachsenenstrafrecht geht) zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Wenn ohne ihr Einverständnis ein Film von ihr gedreht wurde, dann kann sie zur Polizei gehen und hat Erfolg
Das ist das selbe, wenn man jemand mit KO Tropfen wehrlos macht, das ist ein Fall für die Polizei.
Da hast Du recht, , es ist aber verboten, sich ohne Einverständnis an einer durch Alkohol wehrlos gemachten zu vergehen.
Bist Du die besagte Freundin eventuell selber ? Es heißt nicht umsonst : Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. In jedem Fall ist handelt es sich um eine Vergewaltigung einer hilflosen Person. Das Filmen ist auch strafbar.Eine Anzeige wäre sehr zu empfehlen aber nur wenn irgend welche Beweise vorliegen. Deine " Freundin" könnte sich das ja auch ausgedacht haben.
Auf jedenfall zur Polizei...
Wer Alk zu sich nimmt weiß, dass das Alk ist, K.O.-Tropfen werden in der Regel heimlich in Drinks gemischt. Die Beibringung von Gift ist gefährliche Körperverletzung, das Überreden zum Trinken ist keine Straftat.