Ist es strafbar ein fremdes Schulgelände zu betreten?
Hallo, ich hatte übers Internet einen Streit mit einem Mädchen das mit einem anderen befreundet ist welches auf meine schule geht. Jedenfalls hatte ich mit beiden eine Auseinandersetzung, und das erste Mädchen vom Internet geht nicht auf meine schule. Sie ist aber gestern zu meiner Schule mit der anderen hingekommen um diesen Stress zu klären und mich zu „schlagen“. Jetzt meine Frage, ist es dem ersten mädchen erlaubt das Schulgelände zu betreten ohne dass sie auf meine schule geht? Und wenn ja was könnte das für Konsequenzen für sie haben?
15 Antworten
Das Schulgelände zu betreten ist vollkommen erlaubt. Allerdings kannst du ja den Lehrern sagen, dass da gewisse Mädchen extra zu dieser Schule gekommen sind und dich schlagen wollen. Dann können die Lehrer evtl. sich da gewiss einmischen.
Sie darf. Ich kenne eine Schule, wo etliche Hundebesitzer über das Gelände gehen (mit Hund!), damit sie zum See kommen.
Ich war Elternsprecher in der Schule, die ich genannt habe. Das Thema "den Schulhof überqueren" war sogar Thema seinerzeit. Ich weiß, wovon ich spreche.
Melde das einer Lehrperson. Diese wird die Schülerin offiziell wegweisen. Falls die Schülerin nicht geht, können sie auch die Polizei rufen, dann ist es Hausfriedensbruch. Die Lehrpersonen sind für deine Sicherheit in der Schule verantwortlich. Sie werden dich in diesem Fall unterstützen. Beginne auf keinen Fall selbst eine Schlägerei und sammle auch nicht andere Schüler, die dich verteidigen. Sonst kriegst du selbst Probleme.
Grundsätzlich betrachtet haben "Nichtschüler" nichts in dieser Schule bzw. auf deren Gelände zu suchen. Im Bedarfsfall muss sie ein Weisungsbefugter der Schule des Grundstückes / Gebäudes verweisen.
Wird dem dann nicht Folge geleistet, so kann "die Schule" rechtlich dagegen vorgehen.
Inwiefern? Also was kann die Schule da alles machen? Dannach ist nämlich noch die Polizei gekommen, weil es etwas eskaliert ist
Natürlich darf sie das Schulgelände betreten. Viele Leute gehen aus verschiedensten Gründen auf das Schulgelände.
Erst, wenn sie etwas unternimmt, was dich betrifft, kannst du dich jederzeit an den aufsichtführenden Lehrer wenden, und der kann etwas unternehmen
Nur weil viele Menschen aus verschiedenen Gründen auf Schulgelände gehen darf das also jeder?
Das darf jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Er muss es nur, wenn ein Verantwortlicher (Lehrer, Hausmeister, Sekretärin) ihn fragt, auch begründen können.
Und genau das ist der Punkt: Berechtigtes Interesse.
Nur weil alle es tun, bedeutet es noch lange nicht, dass es legal ist.
Hier bei uns wird auch oft und gerne über ein Schulgelände abgekürzt. Es hängen sogar extra Schilder, dass Schulfremden der Zugang verboten ist.