Ist es strafbar ein fremdes Schulgelände zu betreten?

15 Antworten

Das Schulgelände zu betreten ist vollkommen erlaubt. Allerdings kannst du ja den Lehrern sagen, dass da gewisse Mädchen extra zu dieser Schule gekommen sind und dich schlagen wollen. Dann können die Lehrer evtl. sich da gewiss einmischen.

Sie darf. Ich kenne eine Schule, wo etliche Hundebesitzer über das Gelände gehen (mit Hund!), damit sie zum See kommen.

emib5  05.07.2019, 13:15

Nur weil alle es tun, bedeutet es noch lange nicht, dass es legal ist.

Hier bei uns wird auch oft und gerne über ein Schulgelände abgekürzt. Es hängen sogar extra Schilder, dass Schulfremden der Zugang verboten ist.

AriZona04  05.07.2019, 18:43
@emib5

Ich war Elternsprecher in der Schule, die ich genannt habe. Das Thema "den Schulhof überqueren" war sogar Thema seinerzeit. Ich weiß, wovon ich spreche.

Melde das einer Lehrperson. Diese wird die Schülerin offiziell wegweisen. Falls die Schülerin nicht geht, können sie auch die Polizei rufen, dann ist es Hausfriedensbruch. Die Lehrpersonen sind für deine Sicherheit in der Schule verantwortlich. Sie werden dich in diesem Fall unterstützen. Beginne auf keinen Fall selbst eine Schlägerei und sammle auch nicht andere Schüler, die dich verteidigen. Sonst kriegst du selbst Probleme.

Grundsätzlich betrachtet haben "Nichtschüler" nichts in dieser Schule bzw. auf deren Gelände zu suchen. Im Bedarfsfall muss sie ein Weisungsbefugter der Schule des Grundstückes / Gebäudes verweisen.

Wird dem dann nicht Folge geleistet, so kann "die Schule" rechtlich dagegen vorgehen.

flawlessss00000 
Beitragsersteller
 05.07.2019, 10:49

Inwiefern? Also was kann die Schule da alles machen? Dannach ist nämlich noch die Polizei gekommen, weil es etwas eskaliert ist

Natürlich darf sie das Schulgelände betreten. Viele Leute gehen aus verschiedensten Gründen auf das Schulgelände.

Erst, wenn sie etwas unternimmt, was dich betrifft, kannst du dich jederzeit an den aufsichtführenden Lehrer wenden, und der kann etwas unternehmen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
emib5  05.07.2019, 13:20

Nur weil viele Menschen aus verschiedenen Gründen auf Schulgelände gehen darf das also jeder?

Nadelwald75  05.07.2019, 13:24
@emib5

Das darf jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Er muss es nur, wenn ein Verantwortlicher (Lehrer, Hausmeister, Sekretärin) ihn fragt, auch begründen können.

emib5  05.07.2019, 13:32
@Nadelwald75

Und genau das ist der Punkt: Berechtigtes Interesse.