Wer ist Gläubiger und wer schuldner?
Guten Abend,
Ich habe eine kleine Frage, die mir Google und Wikipedia nicht beantworten können. Leider
Ich möchte gerne wissen, wer der Gläubiger in folgendem Szenario ist:
Ein Mann kauft einen Laptop bei einem Onlineversandtunternehmen.
So dadurch ergibt sich nun. das die Person eine Leistung / Ware fordert. Aber auch, das die Person vom Onlineversandt einen Geldbetrag erwartet. Das bedeutet doch eigentlich nach Definition von Wikipedia, das beide Gläubiger sind. Da beide eine Leistung erwarten. Aber demnach sind auch beide Schuldner. Die Privatperson schuldet das Geld und erwartet die Ware, der Onlineversand schuldet die Ware und erwartet die Bezahlung.
Liege ich da richtig das beide Gläubiger sind, oder habe ich irgendwas nicht ganz berücksichtigt?
Eine Antwort würde mir sehr weiterhelfen.
7 Antworten
Gläubiger ist der Mensch, der glaubt, dass er sein verliehenes Geld je wieder zurückbekommt. Dieser Glauben wird von der Hoffnung gestützt, dass es dafür auch noch Zinsen gibt.
Schuldner ist der Mensch, der jetzt mehr ausgibt als er hat und sich die Differenz bei einem (Gut)Gläubiger leiht. Ein Schuldner hat Schulden.
Ein Tauschgeschäft Ware gegen Geld begründet ein Gläubiger- und Schuldnerverhältnis nur dann, wenn ein Zeitversatz entsteht und Gläubiger ist der, der eher liefert, ob Ware oder Geld.
Die Konstellation Gläubiger - Schuldner entsteht erst, wenn eine der Vertragsparteien Leistung erbracht hat, vorher nicht!
In dem Moment wo eine Person seiner Verpflichtungen nachgekommen ist, z. B. der Haendler hat geliefert, aber der Kaeufer hat nicht bezahlt, erst dann entsteht ein Glaeubiger Schuldnerverhaeltnis.
Solange der eine nicht im Verzug ist nennt man das noch Kauefer und Verkaeuferverhaeltnis aufgrund des abgeschlossenen Kaufvertrages.
Wenn der Käufer und der Verkäufer sich gegenüberstehen könnte man das so sehen, da dies in dem Fall nicht der Fall ist habe ich folgendes herausgekramt: Im deutschen Schuldrecht bezeichnet der Begriff der Leistung Zug um Zug, dass der Schuldner dem Gläubiger nicht unbedingt verpflichtet ist, sondern der gegen ihn gerichtete Anspruch seinerseits von einer Leistung des Gläubigers abhängig ist. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung sind Gläubiger und Schuldner eines Schuldverhältnisses jeweils nur dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn auch die Gegenseite das Erforderliche getan, also beispielsweise ihre Leistung angeboten hat. Sinn und Zweck der Verpflichtung Zug um Zug besteht darin, dem einen am Güteraustausch Beteiligten einen Schutz davor zu gewähren, dass er seine Leistung erbringt, aber die Leistung des anderen nicht gleichzeitig erhält.
Hi,
ja, da liegst du richtig!
Gläubiger oder Schuldner entstehen immer erst dann, wenn der Eine (Gläubiger) etwas erbracht hat (z.B. Geld bezahlt) und der Andere (Schuldner) die Wahre nicht liefert.