Polizeiazubis dürfen Ordnungswidrigkeiten?
Dürfen Polizeiauszubildende Ordnungswidrigkeiten begehen?
Oder werden sofort disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet?
Mfg
7 Antworten
Nein, dürfen die nicht. Wenn die erwischt werden, sind die genau so dran (bspw. überhöhte Geschwindigkeit/geblitzt werden - da kommt dann auch keiner drumherum das zu bezahlen..). Bei falsch Parken oder Geschwindigkeitsübertretung, ggf. mal beim Grillen die Nachbarn genervt etc.., dass wäre schon ziemlich hart, wenn ein Polizist oder ein Polizistenazubi der dabei erwischt würde, sofort seinen Job verlieren würde.. Die Vorstellung empfinde ich schon etwas übertrieben und misswillig.
Zudem geht man auch davon aus, bzw. weiß das, dass alle Leute irgendwelche abweichenden Verhaltensweisen (darunter zähle ich jetzt mal eine Ordnungswidrigkeit) begangen hat.
Das wird auch bei einem Azubi dann bestimmt nicht laxer gehandhabt, wieso sollte es das? Oder besser: Wie sollte das denn in der Umsetzung aussehen? Wenn Kai der Azubi in der Gegend von Köln in einem ländlichen Bereich geblitzt wird und in Wiesbaden an der FH seine Ausbildung macht. Da kennt ihn fast kein anderer Polizist , zudem ist er in einem anderen Bundesland geblitzt worden und die checken nicht deinen Beruf ab und rufen dann auf der Polizeischule an, dass er rausgeworfen wird.. Außerdem ist das schon beim Bsp. Blitzen so, dass es wohl nirgends gespeichert wird, insofern man keine Punkte hat usw...
Für einen Polizisten gilt eine besondere Wohlverhaltenspflicht. Er ist den Gesetzen des Rechtsstaates besonders verpflichtet. Bei einmaligen Verstößen* gegen die StVO wird niemand etwas unternehmen. Passiert das häufiger, wird der Dienststellenleiter geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Polizisten "auf den richtigen Weg" zurückzuführen. Dafür hat er genügend Möglichkeiten der disziplinären Würdigung. Anders sieht das aus bei Verkehrsstraftaten. Da greift das Strafgesetzbuch und die disziplinare Würdigung.
*) mal ehrlich, das kann doch jedem passieren, der im Straßenverkehr unterwegs ist. Ich bin vor 6 Wochen mit einem Dienstfahrzeug in Graz über eine rote Ampel gefahren. Tiefstehende Sonne und ein LKW rechts, der die Sicht zur Lichtzeichenanlage verdeckt hat, haben dazu beigetragen. Ich will das nicht entschuldigen, aber es ist passiert. Ein erhobener Zeigefinger des Standortkommandanten und blöd grinsende und Witze reißende Kollegen, ärgerlich, aber das war es dann.
Was heißt den dürfen?
Auch der Polizeischüler darf sich frei entscheiden, gegen das Gesetz zu verstoßen. Er muss dann allerdings genauso die Konsequenzen tragen wie alle anderen.
Ab wann ein Arbeitgeber regiert und reagieren darf, ist von der Häufung und dem Delikt abhängig.
Bewegt sich der Azubi im Bereich der Straftaten, wird es beamtenrechtlich problematisch.
Insofern gilt für ihn nichts anderes als für dich und mich. Disziplinarisch geht bei Land/Bund natürlich mehr als bei anderen Arbeitgebern.
Gruß S.
Schande, und das MIR ... irgendwo fehlt ein "n" - bitte einfügen ;-)
Außerdienstliches Wohlverhalten heißt das Zauberwort. Wenn du an den Deutschen Bundestag pinkelst, ist das zwar eine Ordnungswidrigkeit, deine Ausbildung dürfte aber damit beendet sein.
Wenn du falsch Parkst, interessiert das deine Behörde nicht.
Wie sollten die Kenntnis davon bekommen? Beim Deutschen Bundestag läge das sicher anders ; - )
Sie dürfen genau so wenig OWis begehen wie alle anderen auch.
Disziplinarrechtlich kommt es drauf an, was sie gemacht haben. Falsch parken oder zu schnell fahren hat sicherlich keine Konsequenzen. Betrunken fahren möglicherweise schon eher.
Wenn es das 48. Ticket ist, dann schon.