Ordnungswidrigkeit: Roller fährt 55km/h statt der erlaubten 45km/h?
Ist das schon eine Ordnungswidrigkeit?? Wenn ja was für Geldbußen könnten auf mich zukommen?? Was ist eigentlich mit meinem Versicherungsschutz??
13 Antworten
wenn er wirklich 55km/h fährt und das nicht nur eine Ungenauigkeit des Tachos ist (oder der Roller so alt ist, dass er z.B. 50km/h fahren darf..denn dann wäre das wohl noch im Tolleranzbereich) kann das ein Polizist durchaus als Fahren ohne Fahrerlaubnis auffassen, also nicht nur im OWi bereich, sondern durchaus im strafrechtlichen bereich. (und das ist mit sicherheit nicht witzig für dich) Aber wie gesagt..die frage stellt sich ersteinmal ob er überhaupt so schnell ist. (weiß du es aus sicherer quelle, z.B. mal auf einem prüfstand gewesen oder hat das nur der tacho angezeigt..denn einige gehen wirklich nach dem monat)
Ob ein roller von Werk aus schnell läuft ist keine ausrede/rechtfertigung..du hast als fahrer dafür sorge zu tragen, dass er die zulässige Höchstgeschwindikeit nicht überschreitet. (notfalls drosseln)
hmm würd ich zur sicherheit mal nachprüfen lassen, lieber ein wenig geld für ne prüfung bezahlen als ne anzeigen wegen fahren ohne FE! Wie gesagt, es gibt Tachos die wirklich nach dem Mond gehen, umgekeht aber auch welche die durchaus re. gut zutreffen. PS: ich meinte oben natürlich "einige gehen wirklich nach dem mond..und nicht "nach dem monat^^"
Ja stimmt da hast du irgendwie Recht, so eine Prüfung würde sich im Prinzip rentieren.
Hier wurde an einigen Stellen die tatsächliche bauartbedingte Höchstgeschwinidgkeit diskutiert und ob es sich bei den 55 km/h nicht nur um eine Tachoabweichung handeln könne. Dazu folgendes: Am besten ist es, einfach mal die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu messen. Das geht folgendermaßen sehr einfach: Auf einer Straße mit den seitlichen Pfählen, die immer im Abstand von genau 50 Meter stehen, eine 100-Meter-Strecke ausgucken. Diese Strecke mit Vollgas durchfahren und die Durchfahrtzeit stoppen. 360 durch die Durchfahrtzeit teilen und das Ergebnis ergibt die tatsächliche reale Höchstgeschwindigkeit des Rollers. Natürlich muss die Meßstrecke eben und gerade sein.
Sorry, muss noch was nachtrgagen: Bei Traktoren darf die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beim Messen der Höchstgeschwindigkeit nach deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung um maximal 10 % überschritten werden. Ob das bei motorbetriebenen Zweiradfahrzeugen auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache ist, wenn der Roller tatsächlich 55 läuft, ist automatisch die Betriebserlaubnis erloschen und das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Je nach Führerschein des Fahrers ist das auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. In jedem Fall ist auch der Versicherungsschutz dann erloschen. Also alles sehr ernst zu nehmende Fakten!!!
Messe mal die tatsächliche Geschwindigkeit. Z.B. zeigt ein Navigationsgerät die reale Geschwindigkeit an. Fährst du schneller als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erlaubt, dann bist du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, die Betriebserlaubnis ist erloschen und damit auch der Versicherungsschutz. Dafür sind Halter und Fahrer zuständig.
Solange an dem Roller nichts verändert wurde, kann dir nicht viel passieren. Die Tachoanzeige 55 km/h sind nicht viel mehr als die erlaubten 45 km/h. Wenn nichts verändert wurde, liegt es im Toleranzbereich. Es kann aber eine Überprüfung stattfinden.
Lt. Gesetzgeber darf ein Tacho nicht nachgehen, daher eilt ein Tacho immer ein wenig vor.
Deine reale Geschwindigkeit liegt garantiert in der Toleranz (da dieser im Serienzustand ist), sonst hätte der Roller gar keine Zulassung.
Du musst dir also keine Gedanken machen.
Laut Tacho 55 km/h auf´m Prüfstand war ich noch nie. Ne der ist neuer vorm halben Jahr gekauft oder so..