wer ist erziehungsberechtigt, wenn ich 18 jahre bin?

11 Antworten

Mit 18 ist man volljährig und von den Eltern unabhängig. Erziehungsberechtigte gibt es keine mehr. Jegliche Art von Entschuldigungen kann man vom Gesetz her selbst unterschreiben, es gibt nichts mehr, was die Eltern unterschreiben müssen.
Bei Krankheit kann die Schule evtl ein Attest vom Arzt verlangen. Wenn das aber für Banalitäten vorher nicht verlangt wurde, dann sieht es auch nach dem 18. Geburtstag damit nicht so rosig aus.
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In meiner Schule war es daher (60er/70er Jahre) so, dass man bei Fehltagen die Schule informiert hat. Auf einen Zettel mit Unterschrift wurde verzichtet, da man den ja sowieso selbst unterschreiben darf.

Mit18 bist du erwachsen und darfst selbst unterschreiben Die unterschrift ist aber nicht für eine entschuldigung geeignet Da benötigst du ein athest vom arzt sonst sind das unentschuldigte fehltage Lg

Das war bei uns auch so. Die Schüler haben sich alle darauf geeinigt, dass sie unterschreiben und die Eltern noch zusätzlich, damit der Direktor zufrieden war. Ist eben die Bürokratie! :-)

nein, eig kann dein schulleiter das nicht verbieten.. wenn du 18 bist, musst du die volle vrantwortung für dein handeln selbst übernehmen und bist per gesetz "voll geschäftsfähig" .. d.h.: du darfst selbst unterschreiben ^^

wenn du 18 bist , kannst du alles selbst unterschreiben .... du bist volljährig und hast dementsprechend eigentlich keine erziehungsberechtigten mehr