Darf ein Beamter Geburtsort im Personalausweis umändern?
Wir sind eine 4 köpfige Aussiedler Familie und sind vor über 30 Jahren aus OS - Polen nach Deutschland gekommen.
Von Anfang an haben wir in unserem Personalausweis den Geburtsort auf Deutsch geschrieben gehabt, so wie es auch in unserem Registrierschein, Vertriebenen Ausweis, Pass, Beglaubigten Übersetzungen von unserem Urkunden und allen anderen wichtigen Dokumenten (Versicherungen, Sparkassen, Grundbuch, Kaufverträge, Führerscheine, Fahrzeugscheine, Schul- und Arbeitszeugnisse etc.) steht
Seit über vier Wochen können wir unseren Personalausweis nicht beauftragen, weil ein Beamter den Geburtsort auf polnisch ändern möchte und nicht wie seit über 30 Jahren auf deutsch
Wir befürchten mit der Änderung erhebliche Probleme, da alle unsere Dokumente danach falsch sind und geändert werden müssten?
Der Beamter misachtet unseren Registrierschein und Vertriebenen Ausweis. Er ist der Meinung dass im Registrierschein jeder schreiben konnte was er will, was gar nicht Stimmt!
Eine Beglaubigte Neuübersetzung von unseren Urkunden interessieren ihn auch nicht, obwohl dort die polnische und deutsche Bezeichnung des Ortes steht.
Er besteht darauf Geburtsort nur auf Polnisch zu schreiben.
Alle unsere Verwandten und Bekannten in verschiedenen Bundesländern haben, so wie wir bis jetzt, den Geburtsort auf deutsch geschrieben. Haben die Bundesländer andere Gesetze wie wir ?
Wir sind schon verzweifelt und mit dem Nerven fertig.
Ist es ein Gesetz, das der Beamter uns das antun kann???
oder ein Gesetz der das umgehen kann ???
Gibt es einen Bestandsschutz oder ähnliches?
Welche Behörde kann uns evtl. Hefen?
Vielen Dank für die aufmerksamkeit
3 Antworten
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes regelt in Punkt 4.1.5.1 im 4. Absatz ganz klar wie ein ausländischer Geburtsort in Pass - und Ausweis zu stehen hat:
Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als „allgemein üblich“ ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet.
Einfach den Sachbearbeiter auf das Gesetz hinweisen.
Sollte er argumentieren dass das nur für Pässe gilt, weißt du ihn drauf hin, dass in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes steht, das die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes auch für Ausweise gilt.
Weigert er auch immer noch, verlangst du den Vorgesetzten. Weigert sich auch der, schreibst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bürgermeister über den Fall.
Danke. ;)
Vielen herzlichen für den guten Rat
Immer wieder gern.
Es gab da tatsächlich eine Änderung, die besagt, dass die Geburtsorte genau überprüft und nach neuester Schreibweise eingetragen werden müssen. Also z.B. "Freiburg im Breisgau" statt nur "Freiburg", weil es mehrere Freiburgs gibt und man da was verwechseln könnte. Lasst das mal noch vom Standesamt abklären, bei denen müsste es in der Dienstanweisung stehen, wie die Orte zu bezeichnen sind.
Da es sich um einen ausländischen Geburtsort handelt, ist dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes in Deutsch einzutragen.
OK. Dankeschön
Ich habe leider keine hilfreiche Antwort, nurt einen Kommentar: Meiner Mutter erging es ähnlich in umgekehrter Richtung. Sie hat eine Geburtsurkunde, Perso, Resiepass etc. mit dem Geburtsort "Königsberg". In die DDR durfte sie damals nicht einreisen, weil es diese Stadt nicht gäbe. Eine Änderung auf Kaliningrad war nicht möglich, da die Behörden dort die bisherige Geburtsurkunde wegen des Namens nicht anerkannt hat. Hier stellten sich also nur die DDR-Grenzer und die russischen Behörden quer.
Der unnötige Stress für euch tut mir leid. Behördenwillkür ist immer grausam dämlich.
Ja, dass stimmt, leider
Danke.
Klasse Antwort! 👍