Darf ein Beamter Geburtsort im Personalausweis umändern?

3 Antworten

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Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes regelt in Punkt 4.1.5.1 im 4. Absatz ganz klar wie ein ausländischer Geburtsort in Pass - und Ausweis zu stehen hat:

Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als „allgemein üblich“ ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet.

Einfach den Sachbearbeiter auf das Gesetz hinweisen.

Sollte er argumentieren dass das nur für Pässe gilt, weißt du ihn drauf hin, dass in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes steht, das die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes auch für Ausweise gilt.

Weigert er auch immer noch, verlangst du den Vorgesetzten. Weigert sich auch der, schreibst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bürgermeister über den Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sumi79  13.08.2020, 00:38

Klasse Antwort! 👍

PissedOfGengar  13.08.2020, 08:03
@sumi79

Danke. ;)

BIBI142 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 00:33

Vielen herzlichen für den guten Rat

PissedOfGengar  13.08.2020, 08:03
@BIBI142

Immer wieder gern.

Es gab da tatsächlich eine Änderung, die besagt, dass die Geburtsorte genau überprüft und nach neuester Schreibweise eingetragen werden müssen. Also z.B. "Freiburg im Breisgau" statt nur "Freiburg", weil es mehrere Freiburgs gibt und man da was verwechseln könnte. Lasst das mal noch vom Standesamt abklären, bei denen müsste es in der Dienstanweisung stehen, wie die Orte zu bezeichnen sind.

PissedOfGengar  12.08.2020, 22:04

Da es sich um einen ausländischen Geburtsort handelt, ist dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes in Deutsch einzutragen.

BIBI142 
Beitragsersteller
 12.08.2020, 19:50

OK. Dankeschön

Ich habe leider keine hilfreiche Antwort, nurt einen Kommentar: Meiner Mutter erging es ähnlich in umgekehrter Richtung. Sie hat eine Geburtsurkunde, Perso, Resiepass etc. mit dem Geburtsort "Königsberg". In die DDR durfte sie damals nicht einreisen, weil es diese Stadt nicht gäbe. Eine Änderung auf Kaliningrad war nicht möglich, da die Behörden dort die bisherige Geburtsurkunde wegen des Namens nicht anerkannt hat. Hier stellten sich also nur die DDR-Grenzer und die russischen Behörden quer.

Der unnötige Stress für euch tut mir leid. Behördenwillkür ist immer grausam dämlich.

BIBI142 
Beitragsersteller
 12.08.2020, 19:04

Ja, dass stimmt, leider

Danke.